Unterhalt- bei eheähnlicher Gemeinschaft

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von liebeszauber2807 - 02.09.10 - 19:29 Uhr

Hallo,

wie ist das bei Unterhalt? Da wird doch nur das Gehalt vom Vater gerechnet und nicht das von Vater und Freundin? Trotz
eheähnlicher Gemeinschaft. Oder wird man dann zusammen beanschlagt?

Das Jugendamt liegt mir ständig wegen dem Unterhalt für meine großen in den Ohren.Ich sollte doch unterschreiben wegen Lohnpfändung-bringt das den was? Er allein verdient angeblich zu wenig(laut IHM), aber können die auch Ihren Lohn da irgendwie mit einbeziehen?

Lg liebeszauber

Beitrag von fensterputzer - 02.09.10 - 19:32 Uhr

sie versuchen es gern und fallen damit immer wieder auf die Nase weil es schlicht ungesetzlich ist.

Beitrag von liebeszauber2807 - 02.09.10 - 20:02 Uhr

Danke für deine Antwort. Kenne mich da nicht so aus.... Aber hab ständig Post vom Jugendamt mit Prozesskostenhilfeantrag... Sollte doch ner Lohnpfändung zustimmen. Grad bin ich am überlegen das zu machen...:-[

Beitrag von fensterputzer - 02.09.10 - 20:05 Uhr

Ruf beim JA an und frag sie was die Freundin mit den Kindern zu tun hat. Wenn sie das schlüssig erklären können sind sie in irgendeinem anderen Staat.

Beitrag von fensterputzer - 02.09.10 - 20:06 Uhr

du sollst einer Lohnpfändung der Freundin zustimmen??? Wie blöde ist das denn?

Beitrag von zwillinge2005 - 02.09.10 - 20:29 Uhr

Hallo,

geht es um eine Lohnpfändung bei IHM?

LG, Andrea

Beitrag von liebeszauber2807 - 02.09.10 - 20:32 Uhr

Bei beiden... Bei IHM allein soll ja laut IHM nichts zu holen sein- würde also den Aufwand nicht lohnen... Also geh ich davon aus, das die Ihren Lohn irgendwie mit einberechnen und dann seinen Lohn nach dieser Berechnung pfänden.... Aber keine Ahnung... Ich frag da nochmal nach...

Beitrag von fensterputzer - 02.09.10 - 20:34 Uhr

Nochmal: es ist gesetzwidrig IHREN Lohn einzurechnen.

Beitrag von liebeszauber2807 - 02.09.10 - 20:36 Uhr

Ja, das ist ja auch ok! Habe dem ganzen Kram auch schon zweimal widersprochen!

Beitrag von windsbraut69 - 03.09.10 - 06:59 Uhr

Warum widerspricht Du?
Beziehst Du weder Unterhaltsvorschuß noch andere Leistungen?

Meines Wissens ist die Freundin insofern relevant, als sein Selbstbehalt sinkt, wenn er nicht allein lebt.

Gruß,

W

Beitrag von silbermond65 - 02.09.10 - 20:53 Uhr

Kann doch eigentlich nur sein ,daß sein Selbstbehalt gesenkt wird,wenn die beiden zusammen wohnen.
Sie hat doch sonst mit dem Unterhalt für euer Kind nichts zu tun.
Du sagst ,laut IHM verdient er nicht genug.Glaubst du ihm das nur oder weißt du es sicher?
Das JA wird ja nicht mal eben aus Jux und Tollerei eine Lohnpfändung anstreben.
Sorry,aber wenn es um den Unterhalt für meine Kinder geht (die bekommen beide NICHTS ) würde ich weder dem Reden meines Ex vertrauen und auch keine Rücksicht mehr nehmen.

Beitrag von liebeszauber2807 - 02.09.10 - 21:01 Uhr

Das JA hat wohl schonmal Lohnscheine von ihm verlangt... Aber keine Ahnung ob er welche eingereicht hat... Und ich dachte, ich könnte ihm bis jetzt vertrauen, da er auch Leihfirma arbeitet und nur Frühschicht macht. Da verdient man ja nicht sooo viel, und er hat auch seinen Sohn aus zweiter Ehe bei sich leben... da ist der Selbstbehalt auch größer.

Beitrag von silbermond65 - 02.09.10 - 21:53 Uhr

Und ich dachte, ich könnte ihm bis jetzt vertrauen,

Ich hab gelernt ,daß man niemndem vertrauen sollte sobald es um Geld geht.
Wie gesagt,ich kann mir nicht vorstellen ,daß das JA das ganze nur aus Spaß bzw. aus blauem Dunst machen will.

Beitrag von zubbeline - 03.09.10 - 08:28 Uhr

wenn Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, dann würde ich das schon machen. Sooo viel Aufwand ist das Ausfüllen des Antrags ja nicht.
Oder willst du keinen Unterhalt für dein Kind? Wenn dem so wäre, hättest Du vermutlich mit dem Jugendamt nichts am Hut.
Ihr Lohn spielt keine Rolle, lediglich der Selbsbehalt kann durch das Zusammenleben gesenkt werden.
Wenn nichts zu holen ist, dann eben nicht und er muß die eidesstattliche Versicherung abgeben.
Aber das ist ja dann eigentlich auch alles nicht dein Problem.