Hallo
ich habe mal eine frage ich bin nun seit 3 jahren alleinerziehnd ( der papa meiner kinder ist gestroben 07) ich habe es die ganze zeit gescheid ohne hilfe aber nun komme ich net weiter...
meine großer sohn ist nun das letzte jahr in der schule und die brauchen speziele bücher um sich auf den abschluss vor zubereiten und leider kann ich die nicht gebraucht kaufen da die jedes jahr neu geschrieben werden aber leider ist es so das ich sie nicht kaufen kann und um auf die ARGE zugehen brauch ich nicht da ich leider mit 2 euro über den satz liege mit meiner witwen rent....
und dazu kommt noch das mein kleiner sohn auch dieses jahr die schule gewechselt hat ( er ging von der vorschule bis zur 4 klassen auf eine sprachlehrn heil schule) nun geht er auf eine ganz normal regel schule auch da kommen leider nun kosten auf mich zu die ich nicht mehr so ganz auffangen kann....
vielleicht kann mir ja einer von auch sagen wo ich vielleicht hilfe beantragen kann ???
den dazu kommt auch noch das die zwei nächstes jahr klassenfahrt und abschlussfahrt haben...
ich sag schon mal ganz lieb danke
lg
hexenmacht
p.s noch eine frage es gibt einen antrag für erhöthes kindergeldnwo kann ich den finden oder wie bekommt man ihn????
Frage vielleicht kennt sich ja jemand aus und hilft mir
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Beitrag von hexenmacht - 02.09.10 - 20:56 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.09.10 - 21:05 Uhr
Hallo
KAnnst du nicht versuchen Kinderzuschlag und Wohngeld zu bekommen?
Du bekommst doch auch bestimmt Halbweisenrente?
Bianca
Beitrag von hexenmacht - 02.09.10 - 21:14 Uhr
Hallo
ja ich bekomme halbwaisen rente aber leider ist es ehr wenig da mein mann sehr früh gestorben ist also jung..
ja den antrag für wohngeld habe ich schon hier...
ich bekomme ja kindergeld oder ist es was anderes was du meinst???
lg
hexenmacht
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.09.10 - 21:17 Uhr
Hallo
Kinderzuschlag ist nochmal was anderes.
http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
Bianca
Beitrag von hexenmacht - 02.09.10 - 21:22 Uhr
Hallo
@ bianca vielen dank für die seite ich werde mich morgen früh gleich ran setzten
lg
hexenmacht
Beitrag von manavgat - 02.09.10 - 22:13 Uhr
Wende Dich wegen Hilfe für die Schulbücher an den örtlichen Pfarrer! Außerdem kannst Du Kontakt mit der Tafel aufnehmen.
www.tafel.de
Hast Du einen Antrag auf ergänzendes ALG2 gestellt? oder wie bist Du darauf gekommen, dass Du über dem satz liegst. Dein behindertes Kind hat einen Mehrbedarf und Du würdest einen Alleinerziehendenzuschlag bekommen. Hast Du eventuell Anspruch auf Pflegegeld????
Gruß
Manavgat
Beitrag von king.with.deckchair - 03.09.10 - 09:58 Uhr
"Dein behindertes Kind hat einen Mehrbedarf"
Nein. Landläufiger Irrtum, dass Behinderte quasi generell einen MB zugesprochen bekämen. Den erhält jedoch nur, wenn sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX erhält.
LG
Ch.
Beitrag von anja570 - 04.09.10 - 00:55 Uhr
Hallo,
stimmt nicht ganz, das beh. Kind hat keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Den Mehrbedarf für nichterwerbsfähige Hilfebedürftige unter 15 Jahren gibt es inzwischen nicht mehr.
Es gab Argen die ihn eine Zeit lang gezahlt haben und einige wenige zahlen ihn wohl heute noch, andere generell nicht, inzwischen wurde er ganz abgeschafft.
Seitdenn es wäre ein spezieller Mehrbedarf wegen besonderer Ernährung, Mehrbedarf gibt es auch für Schwangere, aber nicht generell für beh. Kinder.
LG
Anja
Beitrag von marion2 - 02.09.10 - 21:13 Uhr
Hallo,
arbeitest du?
Wenn ja, solltest du dich auf jeden Fall in der ARGE zum ALGII beraten lassen. 2 Euro überm Satz ist manchmal noch drunter.
Alternativ solltest du Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Wenn du knapp überm Satz liegst, bekommst du beides.
Gruß Marion
Beitrag von hexenmacht - 02.09.10 - 21:21 Uhr
Hallo
@ marion nein ich arbeite nicht geht leider nicht ( nicht das ich net will ich liebes es zuarbeiten) aber mein kleiner sohn ist behindert ( was man ihm zum glück net ansieht) und er ist leider sehr hoffig krank und das macht leider kein chef lange mit..
lg
hexenmacht
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.09.10 - 21:22 Uhr
Hallo
Aber wie kann es dann sein, das du über dem Satz liegst?
Bianca
Beitrag von hexenmacht - 02.09.10 - 21:24 Uhr
Hallo Bianca
du das haben die mir auf der arge ausgerechnet und gesagt ich habe keinen anspruch den ich bin über dem satz...
lg
hexenmacht
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.09.10 - 21:28 Uhr
Aber wenn du kein Einkommen hast, also nur Kindergeld und Halbweisenrente, kann ich mir das schwer vorstellen.
Denn du hast ja selber geschrieben, das es nicht viel ist.
Bekommst du Unterhalstvorschuss?
Bianca
Beitrag von hexenmacht - 02.09.10 - 21:31 Uhr
Hallo
nein bekomme ich auch nicht....
ich bekomme halbwaisen rente für meine jungs und ich bekomme witwen rente.
hexenmacht
Beitrag von marion2 - 02.09.10 - 21:37 Uhr
Hallo,
dann schreibst du morgen früh einen Brief an die Wohngeldstelle.
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Absender
Wohngeldantrag
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage Wohngeld.
Mit freundlichen Grüßen
---------------------------------------
Hinbringen, von irgendwem bestätigen lassen, dass der Antrag eingegangen ist. Du bekommst dann Post mit den Formularen und kannst ab morgen Wohngeld erhalten.
Dasselbe Spiel mit der Familienkasse. Dann nur mit "Kinderzuschlag"
Brief schreiben, abgeben, Eingang bestätigen lassen.
LG Marion
Beitrag von ikarya - 02.09.10 - 21:39 Uhr
Hallo Hexenmacht,
ich komme aus einer Familie, in der es finanziell immer sehr eng war. Bei uns gab aber damals in der Schule einen Förderverein, der Familien wie unserer Zuschüsse zu Schulbüchern und Klassenfahrten gewährt hat. So konnte ich wie alle anderen Kinder auch daran teilnehmen und die nötigen Bücher bekommen. Vielleicht gibt es ja sowas auch an Deiner Schule.
Liebe Grüße
Claudia
Beitrag von hexenmacht - 03.09.10 - 08:16 Uhr
Hallo
@ claudia ja soviel ich weis gibt es einen Förderverein das ist ein super tipp danke ich werde die mal anschreiben und nach Hilfe fragen...
an die anderen erst mal vielen vielen dank für eure antworten und eure Hilfe
auch das mit der Kirche werde ich machen ..
habe mir gerade mal die Seite angeschaut für den Kindergeldanspruch habe auch schon alles raus gedruckt..
nein ich bekomme kein pflege Geld für meinen Sohn das habe ich mal bekommen würde dann aber eingestellt wir haben dann Einspruch eingelegt würde aber auch wieder abgelehnt und da sagte uns die Krankenkasse wir sollen nichts mehr machen den wenn wir wieder Einspruch erheben würde und dieser wieder abgelehnt würde hätten wir nie mehr Anspruch auf sowas.......
lg
hexenmacht
Beitrag von king.with.deckchair - 03.09.10 - 10:00 Uhr
Auch wer keine laufenden Leistungen von der ARGE erhält, kann Zuschüsse/Kostenübernahme von Klassenfahrten, Nebenkostenabrechnungen und meines Wissens auch den neuen Zuschuss zu Schuljahresbeginn erhalten.
Zu dem "2,- € über dem Satz"- gibt es dazu einen schriftlichen Bescheid? Wenn nein: Nochmal beantragen und auf einem Bescheid bestehen!
Beitrag von king.with.deckchair - 03.09.10 - 10:01 Uhr
" den wenn wir wieder Einspruch erheben würde und dieser wieder abgelehnt würde hätten wir nie mehr Anspruch auf sowas......."
Unfug.
Nachtrag: Also ab zur ARGE.
Beitrag von hexenmacht - 03.09.10 - 10:22 Uhr
Hallo
ok ich mache mich am Montag sofort auf den weg zur arge..
lg
Beitrag von manavgat - 03.09.10 - 12:12 Uhr
a sagte uns die Krankenkasse wir sollen nichts mehr machen den wenn wir wieder Einspruch erheben würde und dieser wieder abgelehnt würde hätten wir nie mehr Anspruch auf sowas....
so kann man Leute auch einschüchtern!
Wende Dich an den VDK:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
Gruß
Manavgat
Beitrag von anja570 - 04.09.10 - 00:45 Uhr
Hallo,
wegen dem Pflegegeld hat die KK Dich ganz sicher eingeschüchtert, das kann nicht stimmen.
Ich denke mal, wenn Du erst welches bekommen hast und dann nicht mehr, war der MDK da und es wurde auf Grund deren Gutachten abgelehnt.
Du hättest Klage beim Sozialgericht einreichen können, wenn der Widerspruch mehrmals abgelehnt wurde.
Das ist zwar ein längerer Weg und ein guter Anwalt ist dafür nötig, aber es hat oft Erfolg.
Wir haben vor Jahren wegen der PS 3 für unseren Sohn geklagt und bekamen Recht.
Auch die PS 2 ging erst nach dem 3. Gutachten durch und wurde mehrmals abgelehnt.
Wende Dich wie schon empfohlen wurde an den VDK, oder evtl. an die Lebenshilfe, oder falls Du eine Rechtsschutzv. hast, gleich an einen Anwalt für Sozialrecht.
Wohngeld und Kinderzuschlag auf jeden Fall beantragen, bei Alg. 2 wäre ich eher vorsichtig es zu beantragen, nur falls Wohngeld und Kinderzuschlag abgelehnt werden.
Wenn Du an einen knallharten Fallmanager bei der Arge gerätst wie ich schon oft lesen konnte, wird erwartet, dass Du in der Zeit wo Dein beh. Kind in Schule oder Kiga betreut wird, dem Arbeitsmarkt stundenweise zur Verfügung stehst, z.B. auch für einen EEJ. Völlig egal wie oft Dein Kind krank ist oder in den Ferien zu Hause ist und die Betreuung nicht gesichert ist, bei Weigerung auf Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung droht sofortige Sanktion. Der Job muss zwar laut der Dienstanweisung der Arge §10 SGB II mit der Pflege vereinbar sein, die besagt, dass bei PS 1- ein Vollzeitjob zumutbar ist, bei PS 2- ein Teilzeitjob mit max. 6 Stunden und bei PS 3- ist dem Pflegenden keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar.
Aber selbst bei PS 3 wird nicht immer Rücksicht genommen und gern mal sanktioniert.
LG
Anja
