Hallo ihr lieben, also meine Situation ist wie folgt ich arbeite seit dem 26.4.2010 teilzeit und war davor von mitte febr- zum 26.4 arbeitslos. nun bin ich befristet bis 31.12.2010 und der arbeitsvertrag wird natürlich nicht verlängert! was bekomme ich denn an geld?bzw kann ich etwas beantragen?
bekomme ich überhaupt geld???
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Beitrag von jamie512 - 03.09.10 - 11:26 Uhr
Beitrag von seikon - 03.09.10 - 11:42 Uhr
Nach der Geburt bekommst du ja erstmal Elterngeld, was sich ja anhand deines durchscnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz/Geburt berechnet.
Was ist mit dem Vater des Kindes? Hat er kein Einkommen?
Beitrag von jamie512 - 03.09.10 - 11:48 Uhr
ja wir sind beide arbeitstätig.er ist aber die woche über nicht da und wir führen somit 2 haushalte,geht ja heute zu tage nich anders wenn man arbeiten will
Beitrag von lebelauter - 03.09.10 - 11:54 Uhr
ja wir sind beide arbeitstätig.er ist aber die woche über nicht da und wir führen somit 2 haushalte,geht ja heute zu tage nich anders wenn man arbeiten will
das ist doch blödsinn.
ich habe in meinem bekannten- und freundeskreis fast ausschliesslich paar, die beide arbeiten und dennoch in einem haushalt leben.
Beitrag von cinderella2008 - 03.09.10 - 12:32 Uhr
Sie schreibt doch, dass ihr Partner die Woche über nicht da ist.
Dann wird es sich vermutlich um eine Fernbeziehung handeln. Wenn sein Arbeitsort zu weit weg ist, wird es kaum möglich sein, einen gemeinsamen Haushalt zu führen.
Beitrag von lebelauter - 03.09.10 - 12:35 Uhr
er wohnt wohl in der nähe seines arbeitsplatzes, sie wohnt in der nähe ihres arbeitsplatzes und am wochenende fährt er zu ihr, nehme ich an.
wenn ihr vertrag nun ausläuft, kann sie doch zu ihm ziehen.
ist eh sinnvoller mit kind bald
Beitrag von cinderella2008 - 03.09.10 - 13:06 Uhr
Das muss man doch aber jedem selber überlassen, ob man zusammen leben möchte oder nicht. Für mich käme es z.B. nicht in Frage, mit meinem Partner einen gemeinsamen Haushalt zu haben.
Beitrag von windsbraut69 - 03.09.10 - 13:07 Uhr
Dann sollte man aber nicht über die doppelten Kosten jammern.
Beitrag von lebelauter - 03.09.10 - 13:12 Uhr
ich hab ja auch nicht gesagt, sie MUSS... aber es hörte sich so an, als sei das ein notwendiges übel und dass es vor allem um die hohen kosten geht...
Beitrag von windsbraut69 - 03.09.10 - 12:51 Uhr
Warum sollte es nicht möglich sein, dass sie zu ihm zieht, wenn Ihr Vertrag ausgelaufen ist?
Beitrag von cinderella2008 - 03.09.10 - 13:07 Uhr
Wir kennen doch die näheren Umstände gar nicht. Vielleicht gibt es gute Gründe, warum sie nicht zu ihm ziehen möchte. Wo steht geschrieben, dass Eltern zusammen in einem Haushalt leben müssen?
Beitrag von windsbraut69 - 03.09.10 - 13:24 Uhr
Sie hat es doch begründet - MIT DER JOBSITUATION.
Es steht natürlich nirgendwo geschrieben, dass Eltern zusammen leben müssen, aber wenn das Geld nicht da ist, sollte man überlegen, ob 2 Mieten Not tun.
Beitrag von nusch - 03.09.10 - 12:21 Uhr
Wenn Du dann aber keine Arbeit mehr hast, kannst Du ja zu ihm ziehen und somit hat sich ein Haushalt erledigt.
Beitrag von windsbraut69 - 03.09.10 - 12:23 Uhr
Sooo normal ist das auch heute nicht und außerdem hat sich das Problem mit dem zweiten Haushalt jetzt ja erledigt, wenn Dein Vertrag ausläuft.
ALGI-Anspruch hast Du nicht, wenn Du nur wenige Monate sv-pflichtig beschäftigt warst!
LG
Beitrag von lebelauter - 03.09.10 - 11:44 Uhr
warum wird er denn nicht verlängert?
Beitrag von jamie512 - 03.09.10 - 11:50 Uhr
naja weil er befristet ist bis ende dez und ich am 5.4.2011 ET hab.welcher arbeitgeber zahlt dir freiwillig für 9 mon geld obwohl du eine leistung bringst.keiner.
Beitrag von lebelauter - 03.09.10 - 11:53 Uhr
warum solltest du während der schwnagerschaft keine leistuzung bringen?
während des mutterschutzes bekommst du geld von der krankenkasse... versteh nicht, was du meinst...
und dann: du bist in der 10. woche.
ich hätte ja zunächst mnal abgewartet, ob er den vertrag nicht doch verlängert...
notfall hätte ich eben andere gründe genannt, warum ich dieses gespräch über verlängerung schon jetzt führen möchte:
zb. weil mein partner und ich überlegen, eine immobilie zu erwerben... oder oder oder...
Beitrag von seikon - 03.09.10 - 13:30 Uhr
Wieso keine Leistung? Auch schwanger kann man ganz normal arbeiten und fast die volle Leistung bringen.
Ich habe zum Schluss hin lediglich ein paar mehr kurze Pausen gebraucht, aber ich habe meine Arbeit wie gewohnt erledigt.
Beitrag von hoeppy - 03.09.10 - 11:52 Uhr
Warum bewirbst Du Dich nicht schon jetzt um einen neuen Job?`
Du musst ja nicht bis Ende des Jahres dort arbeiten sondern könntest wenn Du nen anderen Job hast auch früher gehen.
Beim Elterngeld zählen eben die letzten 12 Monate vor der Geburt.
Ich würde mir schnellstens was anderes suchen.
LG Mona
Beitrag von jamie512 - 03.09.10 - 11:58 Uhr
ich bin schwanger und welcher chef stellt eine schwangere ein...? ich möchte auch gerne 1 jahr zuhause bleiben und bis zur geburt meines baby sind es ja nur noch 3 mon. von dez aus. oder entbindest du dein kind und gehst am nächsten tag wieder arbeiten? verstehe ich gerade nicht
Beitrag von kerstini - 03.09.10 - 12:06 Uhr
Ist ja schön und gut aber wenn ich es mir nicht leisten kann zu Hause zu bleiben muss ich eben arbeiten gehn! Tut mir leid aber so einfach ist das!
Kerstin mit Madita & Leo *08.09.09+ und
12.SSW und Kampfwichtel21.SSW
Beitrag von hoeppy - 03.09.10 - 12:09 Uhr
Du bist schwanger aber nicht krank.
Ich und einige anderen die ich kenne haben auch eine Stelle im schwangeren Zustand begonnen.
Wo ist das Problem?
Du bist gerade mal in der 10. Woche. Wenn Du Dich jetzt bewirbst, dann sieht noch kein AG das Du schwanger bist.
Theoretisch kannst Du noch knappe 7 Monate arbeiten gehen.
Da verstehe ich Dich jetzt nicht. Wenn man weiß dass man ab Januar arbeitslos ist, dann bewirbt man sich doch beizeiten damit es lückenlos läuft.
Und dann hast Du Dir auch nen guten Anspruch aufs Elterngeld "verdient" und kannst ja das Jahr zuhause bleiben.
Ich weiß nicht wie viel Du bekommst wenn Du nicht voll gearbeitet hast in den 12 Monaten vor der Geburt.
Beitrag von windsbraut69 - 03.09.10 - 12:25 Uhr
Momentan sieht man doch gar nicht, dass Du schwanger bist und Du wirst es dem potentiellen AG ja nicht auf die Nase binden, oder?
Wenn Du nicht arbeiten möchtest nach dem Auslaufen des Vertrages, bekommst Du natürlich auch kein ALGI.
Gruß,
W
Beitrag von carrie23 - 03.09.10 - 12:52 Uhr
1. musst du einem neuen Arbeitgeber nichts von deiner Schwangerschaft erzählen, ja sogar lügen darfst du wenn er dich diesbezüglich fragt.
2. ich bin das dritte mal schwanger, bei mir sah man da in der 10. Woche aber noch nix.
3. Was hat das damit zu tun wie lange zwischen Kündigung und Geburt liegt?
Wenn du ne neue Arbeitsstelle gefunden hast gehst du genauso ganz normal in Mutterschutz und Elternzeit.
Beitrag von tragemama - 03.09.10 - 13:07 Uhr
Ich hab nach beiden Kindern sofort wieder gearbeitet. Und Eure Situation scheint das ja auch zu erfordern. Zieht zusammen, dann könnt Ihr abwechselnd arbeiten und braucht keine Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Andrea
