Hallo Ihr Lieben,
bitte steinigt mich nicht. Ich möchte mich einfach nur informieren...Also, ich bin allein erziehend mit zwei Kindern (9 und 4). Meine kleine Tochter ist von meinem jetzigen Partner, mit dem ich schon 6 Jahre zusammen bin. Wir möchten jetzt gerne zusammen ziehen, damit meine Tochter und mein Sohn in einer "normalen" Familie aufwächst. So, er hat auch einen Sohn und eine Ex-Frau. Er hat im Moment nur 1100 Euro zum Leben, da er Unterhalt für beide bezahlt. Das wird sich aber irgendwann ändern, da seine Frau arbeiten gehen muss demnächst. Ihr Sohn ist 9 Jahre alt. Sein Verdienst ist also eigentlich 2100 netto. Er bezahlt also ca. 900 Euro für seine Ex-Frau und Kind sowie einen Abtrag für seine Eigentumswohnung, die aber im Juli abgezahlt ist. Ab Juli hat er dann also schon mal mehr Geld. Ich gehe auf 400 Euro Basis arbeiten, bekomme Unterhalt, Kindergeld und Aufstockung von der Arbeitsagentur. So, wenn wir nun demnächst zusammen ziehen, bekomme ich dann noch etwas ALG II oder fällt es komplett weg, obwohl mein Partner auch so wenig hat? Ich würde einfach gerne nur wissen, ob er dann komplett für mich zuständig ist oder wie das läuft? Ich werde natürlich auch einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin machen. Nur wollte ich gerne vorweg wissen, ob sich jemand auskennt. Ich werde natürlich weiter einen Teilzeitjob oder Vollzeitjob suchen, ist nur nicht einfach etwas zu finden. Ich möchte absolut nicht mehr von der Arge leben, daher auch das Zusammenziehen. Nur um einfach richtig zu rechnen, wüsste ich es gerne. Denn wenn ich gar nichts mehr von der ARGE bekomme, muss ich mich auch selbst krankenversichern, da ich nur einen 400 Euro Job habe. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Bekomme ich überhaupt noch ALG II oder fällt es weg????
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Beitrag von sarah240806 - 03.09.10 - 11:58 Uhr
Beitrag von manavgat - 03.09.10 - 12:05 Uhr
Dass Du weniger Geld zur Verfügung haben wirst, weil ihr - dadurch dass ein Kind mit euch lebt, als BG gesehen werdet, ist nur ein Problem.
viel problematischer finde ich, dass Du von der ARGE vermutlich nicht mehr gefördert wirst bei der Arbeitsaufnahme. Außerdem gibt es immer wieder Grenzfälle, wo man dann die Krankenkasse wieder selbst zahlen muss und einen Haufen Rennerei hat, weil jeder was anderes sagt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von forfour - 03.09.10 - 14:47 Uhr
Hallo,
ich denke auch das dein Zuschuss wegfällt. Ihr habt eine gemeinsames Kind und wenn ihr zusammen lebt dann hat dieses Kind Vorrang vor den anderen Beiden, heißt er müßte eigentlich weniger an seine Exfrau zahlen, das Amt gleicht dann da wieder aus. Somit habt ihr aber mehr und er muß dann für dich aufkommen. Im Falle der Krankenkasse sicher ein Rechenbeispiel.
Wie wäre es mit Heiraten?
VG forfour
Beitrag von hexlein77 - 03.09.10 - 15:11 Uhr
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