Hallo!
Ein Bekannter hat vom Arbeitgeber eine Umzugspauschale erhalten, als er gekündigt wurde. (Ich meine nicht das Umzugsgeld vom Arbeitsamt!) 
War das einfach nur "nett" oder ist das üblich bzw. gesetzlich vorgeschrieben? Hatte jemand von Euch schon mal dieses Glück? 
Und weil ich schon dabei bin: stimmt das auch, dass man bei Kündigung jederzeit zur Absolvierung eines Bewerbungsgesprächs Urlaub kriegen muss? Wo findet man solche Passagen....in welchem Gesetz?
Sorry, falls ich mich blöd ausgedrückt hab.....

LG Itsy
Bei Kündigung Anspruch auf Umzugsgeld?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von itsmyday - 03.09.10 - 20:24 Uhr
Beitrag von puffie - 03.09.10 - 21:26 Uhr
Hallo,
die Umzugspauschale war einfach nur nett. Es gibt für den AG keine Verpflichtung dem AN Urlaub zu gewähren. Aber ich denke, dass der AG bei einer von ihm ausgesprochenen Kündigung sehr entgegenkommend ist.
LG Torsten
Beitrag von vwpassat - 04.09.10 - 10:00 Uhr
Das ist mehr als "nur nett".
Dafür gibt es keinerlei Rechtsanspruch.
Beitrag von fred_kotelett - 04.09.10 - 12:02 Uhr
Also bei Kündigung hab ich es noch nicht gehört.
Mein Arbeitgeber zahlt jedoch bei Einstellung den Umzuge, wenn man näher zum Dienstsitz hinzieht.
