ich muss mal was fragen
ich blicke so langsam nicht mehr durch
wie ist es bei denen die verheiratet sind wo der mann arbeiten geht und die frau zu hause ist und die frau kein hartz4 bezieht.
bekommen die trotzdem elterngeld oder auch nicht, weil dazu hab ich nichts gefunden???
weiss das jemand
lg mandy
frage wegen elterngeld
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Beitrag von flomie2006 - 04.09.10 - 00:26 Uhr
Beitrag von powerschnecke - 04.09.10 - 00:52 Uhr
Ja bekommste.
Hast du die letzten 12 Monate irgendwann mal gearbeitet?
Elterngeld wird nur beim Hartz4 Satz angerechnet, gestrichen wirds nicht.
Beitrag von anja570 - 04.09.10 - 01:05 Uhr
Hallo,
wenn Du in den letzten 12 Monaten nicht gearbeitet hast und kein Hartz 4 bekommst, steht Dir der Mindestsatz von 300€ pro Monat für 1 Jahr, oder gesplittet 150€ für 2 Jahre zu.
LG
Anja
Beitrag von bianca1988 - 04.09.10 - 09:26 Uhr
Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell. Deswegen bleibt die grundlegende Struktur erhalten. Dennoch sind auch hier Veränderungen erforderlich. Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) dieses Einkommens ersetzt. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent.
Das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben unangetastet. Das ist vor allem eine Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Zusätzliches Elterngeld verringert den Lohnabstand. Deshalb wird es – wie beim Kindergeld – auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.
Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, soll dafür auch Elterngeld erhalten. Dazu gehören auch pauschal besteuerte Einnahmen, vor allem aus so genannten Minijobs. Einzelheiten werden im Gesetzgebungsverfahren noch geprüft.
Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/09/2010-09-01-soziale-balance.html
