Hallo, bei mir wird es evtl. etwas kompliziert ;)
Ich war seit 2003 in Elternzeit, also Zeiten die berücksichtigt werden können. 2006 kam mein zweites Kind, also ging es so weiter.
2009 habe ich (weil mir direkt gekündigt wurde) sechs Wochen gearbeitet. Dann war ich vier Wochen arbeitslos und habe mich selbstständig gemacht. Mit Gründungszuschuss. In der Zeit habe ich in die freiwilige Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Jetzt hätte ich mich ja wieder beim AA melden können, habe mich aber über meinen Mann familienversichert.
Wenn ich nun bald dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung stehe...wie wird die freiwillige Versicherung angerechnet? Normal läge der Restanspruch ja nur bei zwei Monaten. Hat er sich dadurch erhöht?
Ich würde gern, weil es gesundheitlich wohl nötig wird irgendwann eine Umschulung. Würde das AA die zahlen?
Oder soll ich mich jetzt noch nachträglich dort melden? Wann verfallen die Ansprüche aus der Elternzeit und der freiwilligen Weiterversicherung? Momentan zahl ich die nicht mehr weiter, hab ja das Hauptgewerbe aufgegeben.
LG und Danke
Frage bezügl. ALG Anspruch/Umschulung/freiwilge AL Vers. auch gez.
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