Hallo
ich habe heute meinen Bescheid bekommen was mir während meiner Ausbildung an BaB zusteht.
im ersten Lehrjahr bekomme ich 310 Euro
+ 496 € Bab
1. Frage : Ist in den BaB die Miete mit enthalten?
kenn mich noch gar nicht so aus. Habe bisher Alg2 für mich und meinen Sohn bekommen.
2. Frage : bekommt mein Sohn von der Arge weiterhin anteilig Miete und seinen Lebensunterhalt ?
BaB ???
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Beitrag von bambela86 - 04.09.10 - 11:08 Uhr
Beitrag von tinka85 - 04.09.10 - 11:32 Uhr
hallo,
ich habe auch meine ausbildung begonnen und habe das gleiche problem in grün.
für mich wurde alles gestrichen und wird nicht mehr von der arge gezahlt. ich habe somit 280 ausgezahlt (teilzeitausbildung) aber es fallen 500 euro weg von der arge.
bab wird sich noch monate hinziehen da sich meine eltern querstellen und erstmal dagegen klagen dass sie das ausfüllen müssen ![]()
bab ist ja vom ding her wie bafög und da war damals miete anteilig berücksichtigt. wie das für deinen sohn nun läuft weiß ich nicht, aber hast du dich da nicht informiert ? du musst doch wissen wie es für euch weiter geht.
bei uns wird weiterhin gezahlt aber halt nur für die kids und meinen mann - allerdings ist er nun der über den alles läuft.
da kann ich dir leider nicht sehr viel zu sagen da ich nicht alleinerziehend bin.
Beitrag von bambela86 - 04.09.10 - 11:48 Uhr
doch man sagte mir das mein Sohn weiterhin seine Leistungen bekäme...aber ich weiss halt noch nicht genau wieviel.
danke für deine schnelle antwort
Beitrag von bianca1988 - 04.09.10 - 11:49 Uhr
Als ich BAB bezogen hat, hat mein Mann weiterhin leistung vom Amt erhalten. und ich hatte nur das BAB zur Verfügung wo auch anteilig die Miete mit gezahlt worden ist.
Beitrag von bambela86 - 04.09.10 - 12:45 Uhr
okay dann weiss ich vorerst schonmal bescheid....
Danke
Beitrag von goldtaube - 05.09.10 - 11:56 Uhr
Im BAB ist die Miete enthalten. Allerdings immer nur eine Pauschale.
Die Pauschale beträgt aktuell 146 Euro + maximal 72 Euro Zuschlag (sofern die aktuelle Miete höher ist als die 146 Euro)
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Gesamtbedarf.html#d1.3
Für dich fällt das ALG II komplett weg. Du kannst allerdings einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beantragen, sofern es ungedeckte Kosten gibt:
Siehe Seite 26 ganz unten.
Zitat:
Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, können einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft erhalten.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/TR-1-Merkblatt-SGB-II-deutsch.pdf
Dein Sohn kann weiterhin seinen Anteil ALG II bekommen, sofern Anspruch besteht.
