Hallo,
ich hab vor mehr als 4 Wochen bei H&M im Online Shop Ware bestellt... da diese aber (ich konnte es nicht erwarten) nicht wie vorausgesagt innerhalb von 5 Tagen bei mir eintraf, kaufte ich sie trotzdem im Laden.
Als nun der Paketlieferdienst (Hermes) ankam, lies ich das Paket zurück gehn.
Nun bekomm ich von hermes ein schreiben und diese verlangen 15,- Euro!
Dürfen die das??? Ich hatte das Paket weder in der Hand noch sonstiges. Hab der Zustellung ganz normal Widersprochen!
Danke schonmal.
Lg
Online Shop, verlangt kosten obwohl Paket nicht angenommen...
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Beitrag von babe2006 - 04.09.10 - 13:04 Uhr
Beitrag von kleinehexe1606 - 04.09.10 - 13:10 Uhr
Das steht in den AGB`s drin, hättest die Bestellung stornieren müssen
Beitrag von babe2006 - 04.09.10 - 13:11 Uhr
Das höre ich zum ersten mal!
Und ich hatte nicht zum ersten mal bei H&M bestellt und zurück gesendet...
naja werd das ganze Montag zum Anwalt geben...
Beitrag von kleinehexe1606 - 04.09.10 - 13:17 Uhr
Da wirst Du recht wenig chancen haben, da Du mit der Bestellung die AGBs akzeptierst und dies deutlich drin steht, hier ein Auszug
Nicht angenommene und nicht abgeholte Pakete
Wir behalten uns vor, für nicht angenommene und nicht abgeholte Pakete 15,- € für die entstandenen Kosten (z.B. für Abwicklung, Verpackung, Fracht) zu berechnen.
Es ist ein Unterschied ob Du annimmst und zurück schickst oder verweigerst
Beitrag von kleinehexe1606 - 04.09.10 - 13:21 Uhr
Und hier der Hinweis bevor Du eine Bestellung abschickst
Durch das Abschließen Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das hast Du null Chancen, nächstes mal einfach die AGB lesen bevor man sie akzeptiert.
Beitrag von simone1177 - 04.09.10 - 14:24 Uhr
Hallo...
Da du schon öfters da bestellt hast, hast du auch jedes Mal die AGB´´s bekommen. Ist immer der Extra Zettel der bei der Rechnung liegt und hättest du es gelesen hättest du es auch gewußt.
LG Simone
Beitrag von cocoskatze - 04.09.10 - 15:32 Uhr
Wenn du dich total lächerlich machen willst, dann geh mal schön zum Anwalt 
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Beitrag von woodgo - 05.09.10 - 18:52 Uhr
Na Du hast ja viel Ahnung vom Leben, dann mach Dich mal lächerlich vor Gericht.
Du hast bestellt und nicht angenommen, das heißt, dem Unternehmen entstanden dennoch Versandkosten. Die MUßt Du tragen, da Du nicht storniert hast.
Erst AGB´s lesen, dann neunmalklug labern
Beitrag von kerstini - 04.09.10 - 13:32 Uhr
Jep! Diese Regelung gilt vom ersten Tag an!
Da hast du diesmal Pech gehabt!
Kerstin mit Madita & Leo *08.09.09+ und
12.SSW und Kampfwichtel21.SSW
Beitrag von diba - 04.09.10 - 13:34 Uhr
huhu
ja dies ist rechtens.
schlauer währe es gewesen,dir das pakt zustellen zu lasssen und 2-3 tage später kostenlos zurück zu schicken.
liebe grüsse diana
Beitrag von parzifal - 04.09.10 - 23:03 Uhr
Und das ist für H&M dann kostengünstiger?
Oder macht weniger logistischen Aufwand?
Wie begründest Du Dein rechtens? Weil es in den AGB steht? Sind alle AGB rechtens?
Beitrag von agrokate - 04.09.10 - 13:34 Uhr
Hallo Du,
ich habe gerade auch erst Ärger mit H&M gehabt...!
Da ich schon öfters bei denen bestellt habe, kann ich auf Rechnung
liefern lassen-wußte aber nicht das sie ein Limit bis 100 € gewähren und da der gesamte Warenwert an die 130 € ging, haben sie mir die 30 € Ware per Nachnahme zugesandt (ohne Vorabinfo).
Mein Freund hat das Paket auch nicht angenommen und der Hermes-Bote meinte, daß das vielen Kunden schon passiert ist
!
Ca. 14 Tage später kam auch die Rechnung über 15 € ins Haus geflattert.
Daraufhin habe ich mich per Mail bei H&M beschwert, weil bei Vertragsabschluß nirgends dieser Hinweis stand, daß ein Teil der Ware per Nachnahme versandt wird
.
Sie erlassen mir jetzt die Gebühren (da von diesen Einkaufslimits nichts in den AGB´s steht) und haben meinen internen Shoppingrahmen auf 250 € erhöht
!
Da Dein Fall doch etwas anders gelagert ist (hast Du per Nachnahme bestellt?), kann ich Dir nur raten, versuch es wenigstens, evtl. lassen sie mit sich reden
!
Ansonsten hast Du rechtlich wenig Chancen!
Alles Gute!
agrokate!
Beitrag von babe2006 - 04.09.10 - 13:42 Uhr
Hi
danke für eure Antworten.
Nein ich habe auf Rechnung bestellt, nicht per Nachnahme...
Hatte vorher aber noch nie Probleme. Auch nicht für nicht angenommene Pakete!!
Naja war das letzte mal ein Einkauf bei H&M Online Shop.
Muss ich nur meinem Mann bescheid geben, das er seine AGBS auch ändert, kann man viel Geld machen mit, wenn Kunden dann ihre bestellten pakete nicht annehmen. ;)
lg
Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.09.10 - 13:52 Uhr
Nun, H&M sind trotzdem Kosten entstanden. Wieso solltest du diese dann nicht zahlen?
BIanca
Beitrag von parzifal - 04.09.10 - 23:06 Uhr
H&M entstehen auch Kosten, wenn man kostenfrei zurückschickt. Wieso muss man diese nicht zahlen?
Dies allein ist kein starkes Argument.
Beitrag von arkti - 04.09.10 - 14:01 Uhr
was kann H&M denn dafür?
Du hast was bestellt und nimmst es dann nicht an weil du die Zeit nicht abwarten kannst.
Man kann ein Paket auch einfach annehmen und zurück senden.
Wo ist das Problem?
Hauptsache Anwälte mit mit Schwachsinn beauftragen
Beitrag von parzifal - 04.09.10 - 23:17 Uhr
Wo ist der Unterschied für H&M ob das Paket nicht angenommen oder zurückgeschickt wird?
Höhere Kosten? Mehr Aufwand?
Auch wenn die Gebühr letztlich rechtens sein sollte, so klar ist der Grund der Kostenerhebung nicht.
Beispiel(fiktiv):
Die Nichtannahme würde Kosten für H&M in Höhe von 5 EUR verursachen das kostenfreie Zurücksenden aber in Höhe von 6,-.
Sind dann EUR 15,-- gerechtfertigt?
So klar ist das Ganze nicht.
Beitrag von lebelauter - 04.09.10 - 13:58 Uhr
erst lesen, dann handeln.
du hättest das paket ja auch annehmen können und wieder kostenfrei zurückschicken können.
jetzt beleidigt zu sein, weil der Händler die entstandenen Kosten ersetzt haben will, ist Kleinkind-Niveau.
besser, als nun zu sagen "Da bestelle ich nie wieder" wäre doch, sich allgemein anzugewöhnen, AGBs zu lesen und sowas wie "paket nicht annehmen" zu lassen, oder?
Beitrag von vwpassat - 04.09.10 - 14:31 Uhr
Du bist selbst schuld.
Zahl die 15 € und überlege beim nächsten Male, was Du tust.
Beitrag von carrie23 - 04.09.10 - 15:38 Uhr
Macht H&M immer so.
Ich habe was bestellt, am 6. wurde es geliefert jedoch war ich da grad in der Diabetikerambulanz.l
Hatte also den Abholschein im Postkasten wo drauf stand ab Montag (9. ) bis 16. kann ich s abholen.
Am Montag fand man das Packerl nicht, ne Woche später kam man drauf dass man es gleich am 9. retour geschickt hat.
Bei uns ist es aber so dass man erst am nächsten Werktag abholen kann.
Ich bekam den Brief mit den Versand und Rücksendekosten, jedoch konnte ich beweisen dass das Packerl nie bei mir ankam bzw. sofort zurück ging weil die Postaushilfen schlampten.
Daher wurden MIR die 15 Euro wieder gestrichen.
Aber ich glaube schon dass die das können denn der Versand kostet H&M ja auch was.
Beitrag von loonis - 04.09.10 - 18:01 Uhr
Ja,das dürfen sie ...steht auch in d.AGB's
LG Kerstin
Beitrag von demy - 06.09.10 - 10:28 Uhr
Hallo,
entgegen landläufiger Forenmeinung hier in diesem Thread bin ich völlig anderer Auffassung.
Ich denke das H&M die 15,-€ NICHT zustehen, egal ob es in die AGB geschrieben wurde.
Ein Widerruf, der einem gesetzlich zusteht im Fernabsatzgeschäft, kann nämlich auch durch konkulendes Handeln ausgeübt werden!
Dazu bedarf es keiner schriftlichen Erklärung, konkluendes Handeln das man von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht kann sein, das man die Ware zurücksendet ODER sie gar nicht erst annimmt, wie in diesem Fall geschehen.
Da die Hinsendekosten (von H&M zum Kunden), nach einem BGH Urteil das sich auf ein Urteil des europäischen Gerichtshof stützt, nicht mehr verlangt werden dürfen, steht auch H&M in diesem Fall kein Erstattungsanspruch mehr zu.
Wäre noch zu prüfen wie es mit Rücksendekosten bei einem Warenwert unter 40,-€ aussieht, wenn dies wirksam auf den Verbraucher abgewälzt wurde.
Da keine Rücksendekosten entstehen wenn eine Ware nicht angenommen wird entsteht auch hier kein Erstattungsanspruch.
Man kann sogar eher sagen, das man wegen der anfallenden Rücksendekosten die man hat wenn man ein Paket annimmt, eher dazu greifen sollte ein Paket NICHT anzunehmen.
Wie die ganz moralische Sache dabei ist steht hier eigentlich gar nicht zur Debatte.
Rechtliche gesehen steht H&M ein Erstattungsanspruch gar nicht zu, da es den gesetzlichen Regelungen im Fernabsatzgeschäft entgegensteht.
So lächerlich ist der Anwalt also gar nicht falls H&M auf die 15,-€ beharrt. Ich würde die auch nicht bezahlen und H&M auf die gesetzlichen Regelungen verweisen.
AGB dürfen nämlich nicht gegen gesetzliche Bestimmungen die ein Klauselverbot vorsehen verstoßen, sie sind damit nichtig.
Ich halte die AGB von H&M in diesem Fall für nichtig und würde es drauf ankommen lassen.
Das ist aber meine persönliche Meinung dazu.
Gruß
Demy
PS: Es gibt keine AGBs und schlimmer noch keine AGB`s http://www.agb-s.de/?seite=Hauptseite
