Elterngeld beim 2 Kind

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Beitrag von ilaria24 - 04.09.10 - 15:16 Uhr

Ich habe eine Frage da ich mir total unsicher bin.

Stimmt das wenn ich meine elternzeit mir auf 2 Jahre nehme und ich währenddessen wieder ss werden sollte bekomme ich für das 2 kind wieder das elterngeld von meinen 12 monate vor der ersten geburt berechnet?
Mein Sohn ist jetzt genau ein Jahr alt

liebe grüße

Beitrag von marion2 - 04.09.10 - 15:22 Uhr

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/weiter.do

Bitte sehr.

Gruß Marion

Beitrag von ilaria24 - 04.09.10 - 15:30 Uhr

danke dafür aber wenn ich das aufmache steht da fehler.

bin die ganze zeit schon am googlen aber finde nix.

lg

Beitrag von marion2 - 04.09.10 - 15:54 Uhr

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

Klick auf Elterngeld berechnen

Da steht drin, wie zurzeit berechnet wird und welche Zeiträume zugrunde gelegt werden.

Beitrag von ilaria24 - 04.09.10 - 16:05 Uhr

danke

also verstehe ich das richtig ich bekomme für das 2. kind genau das gleiche geld wieder?

ohne eine zietfrist. den ich habe da jetzt nix gefunden.

Beitrag von keks2381 - 04.09.10 - 17:23 Uhr

Hallo, wieviel du bekommst, hängt davon ab, wie schnell du wieder Schwanger bist.

Bei mir ist es so, das mein Sohn bei der Geburt meines 2 Kindes knapp 2 Jahre alt sein wird.

So stehts im Antrag:
Wie hoch waren Ihre Brutto-Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes?
Hinweis: Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit oder auf Grund von Wehr- bzw. Zivildienst weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.


Hab dann auf der Elterngeldstelle angerufen und nachgefragt sieht dann so aus:

Mein Mutterschautz beginnt am 15.11.2010. Das heißt, Elterngeld wird berechnet von November 2009 bis Oktober 2010, es zählen nur volle Kalendermonate (hatte ab Januar 2010 einen Minijob). Da ich aber November und Dezember 2009 noch Erziehungsgeld erhalten habe, werden diese 2 Monate von dem Einkommen berechnet, das ich vor der Geburt ( und Mutterschutz) von meinem ersten Sohn erhalten hab.
Plus Geschwisterbonus 10% vom Elterngeld, mindestens 75 €

Um so früher du also wieder Schwanger bist, um so mehr Monate zählen von vor der Geburt (Mutterschutz) des älteren Kindes. Hoffe Du kannst dem folgen!

LG
Karin

Beitrag von ilaria24 - 04.09.10 - 20:04 Uhr

danke für deine ausführliche Antwort. jetzt habe ich es verstanden

liebe grüße

Beitrag von ichclaudia - 04.09.10 - 17:57 Uhr

Das Elterngeld in gleicher Höhe wie beim ersten Kind gibt es nur dann, wenn das 2. kind während der ersten 12 Lebensmonate des 1. Kindes geboren wird, danach wird es anteilig immer weniger....

Beitrag von susannea - 04.09.10 - 21:51 Uhr

Das ist falsch, durch das Mutterschaftsgeld sind es ca. 15 Monate bis es weniger wird!