Hallo Ihr 
Ich bin zur Zeit Festangestellt und seit 9 Monaten Arbeitsunfähig geschrieben durch einen Arbeitsunfall. Seit 2 Wochen mache ich auf meinen Wunsch hin die Belastungserprobung/Wiedereingliederung. Der Arzt sagt, diese Erprobung geht wohl bis zu einem halben Jahr bei mir.
Leider sieht es so aus, dass ich ab Oktober zu meinen Arbeitszeiten nicht mehr verfügbar bin, da sich bei meinem Mann die Zeiten ändern und wir keine Kinderbetreuung haben. (meine Arbeitszeit ab 17h-open end) Andere Öffnungszeiten hat der Betieb nicht.
Die Frage ist: Wenn es zu einer Kündigung kommt, bekomme ich dann weiter Verletztengeld oder evt ergänzendes Alg2?
Alg1 wohl nicht, da ich dem Arbeitsmarkt ja zur Zeit nicht zur Verfügung stehe, oder?
Schonmal Danke für eure Antworten
Kündigung während Krankengeldbezug.
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Beitrag von altehippe - 05.09.10 - 13:25 Uhr
Beitrag von ppg - 05.09.10 - 16:25 Uhr
Bei allem nötigen Respekt:
Wie wär es eine Kinderbetreuung zu organisieren, z.B. per Tagesmutter. Das ist sich um längen cleverer anstatt einen Arbeitsplatz wegzuwerfen, den Du , als gehandikapte Person, vermutlich nur schwer ersetzten kannst.
Außederdem wird die Kinderbetreuung bei sozial schwachen vom JA beschußt bis zu komplettübernahme, oder bei Besserverdienenden bei der Steuererkläung berücksichtigung finden.
Ich kann eine Kündigung Deinerseits unter den gegeben Umständen überhaupt nicht nachvollziehen..
Auf ALG I hast vermutlich keinen Anspruch, auf ergänzendes ALGII nur dann, wenn Dein Mann zu wenig verdient und es ist auch Möglich, das Du bei Selbstkündigung eine Sperre bekommst.
Ute
Beitrag von altehippe - 05.09.10 - 17:43 Uhr
Das mit der Kinderbetreuung haben wir versucht, auch mit Hilfe des JA`s. Wollte schon seit einem Jahr gern eine Tagesmutter haben.
Aber zu den Zeiten ist hier irgendwie nicht machbar. Auch mit privaten Anzeigen hatte ich es versucht.
Hast du sonbst noch einen Tipp?
Beitrag von ppg - 05.09.10 - 18:27 Uhr
Es gibt ne Onlineplattform babysitter.de ( oder ähnlich ) und Notfall Großeltern resp. Mietomas.
Einfach mal in deiner googln
Viel Glück
ute
Beitrag von elli2803 - 05.09.10 - 18:45 Uhr
Du wirst, wenn du von der Firma gekündigst wirst, weiterhin Krankengeld bekommen. Du solltest dich aber darauf gefasst machen das deine KK nach 2 Monaten anfängt dich mit Anrufen zu "belästigen" wann du wieder arbeitst und dich auch nach einiger Zeit gesund schreibt. Es ist dann irrelevant ob du in deinem Beruf arbeiten kannst oder nicht.
Sobald die Krankenkasse dich gesund schreibt bekommst du Alg1, vorher nicht.
Versuche lieber mit allen Mitteln deinen Job zu halten, von der Krankenkasse tagtäglich angerufen zu werden ist nciht angenehm.
Lg Elli
Beitrag von myimmortal1977 - 05.09.10 - 23:33 Uhr
Wenn sie, wie sie schreibt, einen Arbeitsunfall hatte, bekommt sie kein Geld von der KK, sondern von der Berufsgenossenschaft.
Beitrag von myimmortal1977 - 05.09.10 - 23:40 Uhr
Du schießt Dir mit der Geschichte ein Eigentor. Wenn Du aufgrund eines Arbeitsunfalls krank bist, bekommst Du sicherlich Geld von der Berufsgenossenschaft, oder?
Die BG ist noch weniger zimperlich, wenn es um die Zahlungswilligkeit geht, als die Krankenkasse.
Ich würde nie und nimmer nicht anführen, dass Du aufgrund mangelnder Kinderbetreuung Deiner Arbeit nicht nachkommen kannst.
Bei einem Arbeitsunfall gibt es ja noch andere Voraussetzungen, wie bei einem normalen Unfall. Schon mal überlegt, was ist, wenn Du nie wieder vollständig hergestellt werden wirst und nie wieder voll arbeiten könntest? Die BG muss Dir dann eine Rente zahlen, als Ausgleich, für die Zeit, die Du nicht mehr aus eigener Kraft Geld verdienen kannst.
Ich würde an Deiner Stelle lieber von der Einarbeitung Abstand nehmen. Musst einfach sagen, schaff ich nicht. Lieber wieder in den Krankenstand.
Dann hast Du erstmal ausreichend Zeit, Dich um eine Kinderbetreuung zu bemühen.
Du verwirkst damit Deine finanzielle Zukunft. Ggf. auch in Hinsicht auf eine lebenslange Rente.
Dir alles Gute, Janette
