Hallo ihr lieben!
Bin ganz neu hier
Also ich hab mal eine Frage, ich bin 21 habe eine kleine Tochter, sie ist 11 Monate alt und wohne noch zuhause bei meiner Mutter zusammen mit meinen 5 kleineren Brüdern. Ich komm einfach nicht mehr mit dieser Situation zurecht, meine Mutter mischt sich ständig in die Erziehung meiner Tochter ein und das will ich nicht, ich bin allerdings so erzogen das ich mich einfach nicht traue meiner Mutter Widerworte zugeben. Ist es unter solchen Umständen möglich von Zuhause auszuziehen und Unterstützung vom Amt zu bekommen? Ich möchte schnellst möglich wieder Arbeiten gehen aber jetzt ist das allein mit Baby nicht möglich, erst wenn ich nen KitaPlatz bekomm. Aber solang kann und will ich nicht mehr Zuhause bleiben.
Bin für jede Antwort dankbar!!!
Viele Grüße Ann-Christin
Mit 21 von zuhause ausziehen mit Baby?
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Beitrag von mamavonnora - 05.09.10 - 19:14 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.09.10 - 19:23 Uhr
Hallo
Ja, du hast einen Anspruch auf eine eigene Wohnung mit dem Kind. Allerdings wird dann auch erstmal geprüft, ob und was der Kv zahlen kann, bevor das der Steuerzahler tut.
Denn der ist in erster Linie für euch verantwortlich.
Bianca
Beitrag von buzzfuzz - 05.09.10 - 19:25 Uhr
Hi
ich denke schon das dies möglich ist,würde einfach mal die ARGE fragen und direkt beim Jugendamt mal nachfragen wegen einer Tagesmutter ,damit du jetzt schon arbeiten gehen kannst. Und ab 3 Jahren kannst du deine Tohter dann auch ganztags in den KIGA bringen und arbeiten gehen.
Vielleicht kann deine mama auf die kleine aufpassen ,damit du arbeiten gehen kanst. Denn wenn sie es macht,kannst du es doch jetzt auch schon machen und bist dann weniger zuhause und man hockt nicht den ganzen tag einen auf der pelle.
oder ist deine mama selber berufstätig?falls ja,kannst ja auch dennoch arbeiten gehen,und brauchst keine grosse unterstützung vom amt.
Oder zumindest nur eine kleine unterstüzung und kannst dennoch stolz sein,etwas geschafft zu haben
diana
Beitrag von mamavonnora - 05.09.10 - 19:31 Uhr
Der Kindsvater zahlt schon ans Jugendamt das was er kann, ich möchte ja ausziehen damit meine Mutter sich nicht andauernd in die Erziehung einmischt
, aber ich werd gleich morgen mal bei der Arge fragen ob das geht. Vielen Dank!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.09.10 - 19:36 Uhr
Hallo
ok, dann frag da nach.
Er ist auch dri zum Unterhalz verpflichtet.
Bianca
Beitrag von hexlein77 - 05.09.10 - 20:02 Uhr
Aber wenn du mal gelesen hättest, das er schon ans JA das zahlt was er KANN wird er wohl kaum Unterhalt für sie zahlen können, oder? 
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.09.10 - 20:04 Uhr
Klar habe ich das gelesen.
Aber vielleicht kann er ja bald mal mehr zahlen.
Beitrag von hexlein77 - 05.09.10 - 20:08 Uhr
Von vielleicht und evtl. hat sie aber jetzt leider gar nix! 
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.09.10 - 20:09 Uhr
Tja, das ist wohl leider wahr.
Da müssen dann andre dran
Beitrag von mama2003-2009 - 05.09.10 - 20:24 Uhr
Halli Hallooo
Ja du kannst mit deiner kleinen ausziehen.... du musst erstmal zur Arge die sagen dir auch wie groß und teuer die Wohnung sein darf...(bzw was du dir vielleicht auch später dann Ohne Staatliche Hilfe leisten kannst) dann machst du dich auf die Suche....
Wenn du was gefunden hast lässt du dir vom Vermieter ein Mietangebot ausstellen und beantragst dann bei der Arge den Umzug mit der Begründung wie du hier geschrieben hast.
Du hast genau so die Möglichkeit dir wenn es deine 1.Wohnung ist, Zuschuss zur Erstausstattung geben zu lassen.....
Und dann bekommst du solange du mit der kleinen zuhause sein Willst, ALG2.... :) Hoffe konnte dir weiter helfen...
Liebe Grüße
mama2003-2009
Beitrag von mamavonnora - 05.09.10 - 21:27 Uhr
Super das hat mir echt geholfen!!! Vielen vielen dank das werd ich auch gleich morgen alles in angriff nehmen!
Viele liebe Grüße
Anna mit Nora
