AG hat zuviel gezahlt->jetzt will er Geld zurück

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Beitrag von leah82 - 06.09.10 - 14:56 Uhr

Hallo,

bin das erste Mal hier im Forum und hoffe, das mir jemand einen Rat geben kann.;-)

Mein AG hat mir letzte Woche mitgeteilt, dass ich versehentlich falsch eingruppiert wurde (letztes Jahr) und zu meinem Schaden, in die nächst höhere Stufe.

Jetzt haben sie es bemerkt und wollen das Geld zurück.

Ich selbst habe das leider nicht bemerkt:-[, da es monatlich kein sehr hoher Betrag war, jedoch hat sich jetzt einiges angesammelt und diesen Monat haben sie mir gleich mal 180 Euro abgezogen #schock.

So geht das jetzt jeden Monat weiter, in kleineren Beträgen, solange bis die Differenz ausgeglichen ist.

Jetzt kam meine Versicherung, bei welcher ich eine Riester- Rente laufen habe. Die wollen eine Nachzahlung von 240 Euro, weil ja mein Bruttolohn im letzten Jahr höher war als sonst #schock...
Das zieht jetzt ungeahnte Kreise...#heul.

Hat mein AG überhaupt das Recht, dieses Geld zurück zu verlangen?

LG Susi #klatsch#klatsch

Beitrag von risala - 06.09.10 - 15:31 Uhr

Hi,

das verstehe ich nicht - wenn Du doch "zu Deinem Schaden" falsch eingestuft (zu hoch = schlechtere Steuerklasse) wurdest, dann müsstest Du doch zu wenig Geld bekommen haben und eine Nachzahlung erhalten.

Und ja, wenn Du zuviel Geld bekommen hast, dann darf der AG diese zurückfordern. Bei der Riesterrente würde ich einfach anrufen und erklären, dass Du die zuviel gezahlten Beträge zurückerstatten musst.

aber mal ehrlich... ich prüfen meine abrechnung jeden Monat - ich sehen, wieviel brutto ich bekomme, wieviel netto und weiß, was ich erwarten kann. Ändert sich der Betrag, frage ich nach - falls es nicht selbsterklärend ist.

Gruß
Kim

Beitrag von kati543 - 06.09.10 - 15:36 Uhr

"das verstehe ich nicht - wenn Du doch "zu Deinem Schaden" falsch eingestuft (zu hoch = schlechtere Steuerklasse)"

:-)
Das ist süß - totz höherer Steuerklasse bekommt man mehr Geld netto raus, keine Angst. Sonst würde man ja am Meisten bei einem 400€ Job verdienen

Beitrag von leah82 - 06.09.10 - 19:01 Uhr

Danke für deine Antwort#blume

Im Grunde hast du Recht, jeder müßte seine Abrechnungen prüfen, aber erstens hab ich 2007 ein Kind bekommen (=Kinderzuschlag) und zweitens hab ich dieses Jahr geheiratet (=Steuerklasse 4), drittens bin ich letztes Jahr 27 (=Höherstufung) geworden, bin also davon ausgegangen, dass eine Höherstufung rechtens war.

Ich arbeite in 3 Schichten und daher schwankt mein Lohn auch jeden Monat.

Alles nicht so einfach :-(...

LG Susi

Beitrag von cinderella2008 - 06.09.10 - 15:37 Uhr

Hallo,

da der Arbeitgeber Dich falsch eingruppiert hat und die Überzahlung dadurch entstanden ist, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob der das Geld wirklich zurückfordern darf.

Daher würde ich an Deiner Stelle einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren und mich dort beraten lassen.

Ansonsten sei froh, dass Du den Betrag abstottern darfst. Bei meinem Arbeitgeber wird bei Überzahlung knallhart der Gesamtbetrag einbehalten, solange bis die Überzahlung ausgeglichen ist. Bei einer Kollegin ist es schon mal vorgekommen, dass sie 3 Monate ohne Geld dastand. Ich selber musste auch schon mal einen Monat "darben". Da ich aber im Vorfeld von der Überzahlung wusste, da ich sie selber bemerkt hatte, war das nicht so schlimm, da ich die zuviel gezahlten Beträge monatlich zurückgelegt hatte.

LG, Cinderella

Beitrag von manavgat - 06.09.10 - 15:40 Uhr

Das geht 1. gar nicht mit der Rückforderung.

und 2. steht dir diese Tarifgruppe jetzt zu!

Ich würde mich anwaltlich beraten lassen und dann entscheiden, wie Du vorgehst.

Gruß

Manavgat

Beitrag von ina_bunny - 06.09.10 - 16:06 Uhr

Sicher das wir hier von der Tarifgruppe oder Entgeltgruppe reden? #gruebel

Beitrag von grafzahl - 06.09.10 - 19:26 Uhr

> und 2. steht dir diese Tarifgruppe jetzt zu!

Bringt es etwas, dich nach der Rechtsgrundlage zu fragen? Oder tauchst du dann wieder ab?

Beitrag von manavgat - 06.09.10 - 20:00 Uhr

kommt darauf an, wer fragt.

Manavgat

Beitrag von grafzahl - 06.09.10 - 22:32 Uhr

War mir klar, dass du dich für "Abtauchen" entscheidest.

Folgendes Beispiel:

Ich fange bei Aldi als Kassierer an. Durch einen Abrechnungsfehler bekomme ich das Gehalt eines Filialleiters.

Quizfrage:
Nach wie viel Monaten steht mir das Filialleitergehalt zu?

Merkst du selber, oder?

Deine Hobbyjuristerei ist der helle Wahnsinn...

Beitrag von windsbraut69 - 07.09.10 - 07:22 Uhr

Danke

Beitrag von grafzahl - 06.09.10 - 22:35 Uhr

...und zum Thema "Abtauchen":

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2718207&pid=17226450

Beitrag von susannea - 06.09.10 - 15:48 Uhr

Wenn sie falsch gezahlt haben, müssen sie alle Abrechnungen korrigieren und die kannst du dann bei den Versicherungen usw. vorlegen.

Du müsstest dann ja auch Steuer, Krankenkasse usw. zurück bekommen!

Beitrag von leah82 - 06.09.10 - 18:51 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten #winke

Ich seh schon, ich muß mich wohl an einen Anwalt wenden, wird mir nichts anderes übrig bleiben.

Riester hab ich geklärt, aber auf Diskussionen mit dem AG freue ich mich nicht gerade :-[:-(.

Naja, schauen wir mal, was raus kommt! #wolke

LG Susi

Beitrag von parzifal - 07.09.10 - 08:39 Uhr

Findet ein Tarifvertrag auf Dein Arbeitsverhältnis Anwendung?