Hallo
ich hab da noch eine Frage. Wie schaut das aus wenn ich mit meinem Partner zusammen ziehe der voll arbeiten geht. Steht mir dann weiterhin BAB zu und wie ist das mit der Miete.
Die Wohnung meines Freundes kostet insgesamt ca 400 € warm.
was ist der Grund Freibetrag an Miete was das Amt übernimmt?
danke
nochmal BAB
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Beitrag von bambela86 - 06.09.10 - 17:02 Uhr
Beitrag von goldtaube - 06.09.10 - 17:21 Uhr
Die Pauschale die bei einer beruflichen Ausbildung im BAB enthalten ist, für die Miete, beträgt 146 Euro. Es gibt maximal 72 Euro dazu, wenn die nachweisbare Miete höher ist als 146 Euro.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Gesamtbedarf.html#d1.3
Zu den Freibeträgen findest du hier entsprechendes:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Freibetraege-vom-Einkommen.html
Beitrag von tinka85 - 06.09.10 - 19:07 Uhr
Hallo,
ich habe auch nochmal eine Frage. Oder auch zwei =)
1. Frage:
Man kann ja anscheinend relativ schnell sehen ( also auch die Sachbearbeiter ) was einem zusteht. Wenn ich das richtig sehe, ist doch nur ein Blick auf die Wohnverhältnisse zu werfen und der Grundbedarf steht.
Könnte ich nicht einfach nochmal hinfahren zur Agentur für Arbeit und darum bitten, dass sie mir einfach meinen Teil, der mir zusteht, schon auszahlen und sich DANN als zweiten Schritt die ganzen Unterlagen einfordern ? Ich habe keinen Kontakt zu meiner Familie außer ein Gespräch als es um die Anträge ging und mein Vater wird jetzt monatelang gegenanklagen weil er das nicht ausfüllen will. Die Sachbearbeiter ( sofern ich schon einen haben sollte) wissen Bescheid darüber und müssten doch eigentlich auch schon zahlen können und sich dann den Kram besorgen. Wieviel mir zusteht bleibt ja gleich, egal wer nun was dazuzahlt von meinen Eltern. Sorum ging das beim Bafög damals auch - nur bei dem BAB jetzt angeblich nicht mehr.
2. frage:
Verdammt, die muss ich hinterhersetzen nachher. Ich hab sie vergessen 
Es ist alles total anstrengend. Ich war noch vor Ausbildungsbeginn dort um die Anträge einzureichen. Ich habe mich im Vorwege informiert wie es finanziell läuft während der Überbrückungsphase. Mir war auch klar, dass es echt eine harte Zeit wird,besonders mit meinem Vater. Wir haben auch vorgesorgt und die Monate davor schon im Voraus Dinge gezahlt die jetzt erst anstehen ( Telefon gleich doppelt überwiesen usw), aber jetzt sind wir am Limit angekommen. Ich kann doch nichts für die Gegebenheiten um mich herum und habe wirklich auch versucht Gespräche zu führen und klar vermittelt, dass ich nichts von ihnen möchte und ich das nicht freiwillig mache, sondern weil die Bestimmungen nunmal so sind - und ich bin nicht die jenige die die Anträge gestaltet. Außerdem habe ich denen gesagt, dass sie nichts zu befürchten haben finanziell gesehen ( bei meinem Vater bin ich zwar anderer Meinung aber ich dachte mal ich versuch es so). Nachdem er mir mitteilte dass meine Anwesenheit und mein Anliegen ihm seine nächsten Wochen mal wieder grundlegend versaut haben, teilte er mir mit, dass er ganz genau weiß dass er nichts zahlen muss. Ich habe ihn gefragt, warum er es dann nicht einfach ausfüllen kann...mich zumindest unterstützen damit ich schnellst möglich wieder Geld kriege. Anwort: (herablassend) Geld brauchen wir alle. Antwort auf die eigentliche Frage: Nö das werd ich ganz sicher nicht ausfüllen, da werde ich schön gegenanklagen. Ich weiß garnicht was ich mit dir zu tun habe und mein Anwalt freut sich schon darauf - schon damals nach der Bafög-Angelegenheit hat er mir gesagt, wenn mal wieder etwas mit dir sein sollte, soll ich sofort vorbei kommen.
Ich bin wortlos gegangen. Sorry für das drumrum - aber das musste mal raus um den Sachverhalt einigermaßen richtig rüberzubringen.
Klar, ich könnte zur absoluten Not meinen Mann bitten mit der Sachbearbeiterin zu sprechen, dass meine Leistung weitergezahlt wird. Das möchte ich aber nicht, denn wenn sich das jetzt wirklich noch ein halbes Jahr hinzieht und am Ende abgelehnt wird, sitze ich wieder auf einem großen Schuldenberg.
Beitrag von bambela86 - 06.09.10 - 19:29 Uhr
zur 1. frage die zahlen doch nie etwas aus bevor man nicht alle Unterlagen eingereicht hat....das interessiert die ja gar nicht.
bei mir wurde das jetzt so geregelt das ich im Sep noch ganz normal alg2 beziehe ( ausbildung hat heute begonnen) und somit bekomm ich dann ab 1 Okt Ausbildungsgeld und BAB.
zur 2. mein Vater ist selbst starker Alkoholiker und trotzdem musste ich seine Unterlagen einreichen. Es bestand überhaupt kein Kontakt mehr aber ohne seine Unterschrift und kopien ging gar nix...
Beitrag von bianca1988 - 06.09.10 - 19:32 Uhr
Du bist verheiratet? und die wollen das dein Vater was vom BAB ausfüllt? Wenn ja, dann hat dein Vater recht er muss es nicht tun! Dein Mann ist dir zu unterhalt verpflichtet.
Ich hatte eine berufliche Maßnahme wo ich auch BAB beantragen musste dort war auch ein zettel bei für meine Eltern, da ich aber meine eigene wohnung und verheiratet bin brauchten meine Eltern es logischerweise auch nicht ausfüllen und danach hat auch nie einer gefragt.
Seitdem ich 18 bin habe ich für solche Anträge meinen Eltern das NIE ausfüllen lassen, egal ob ich in der Ausbildung war oder in beruflicher Maßnahme und danach gefragt hatte auch nie einer, und dennoch bekam ich es bewilligt.
Beitrag von tinka85 - 06.09.10 - 19:49 Uhr
Hallo,
danke dir für die schnelle Antwort.
Ja genau, das ist ja auch son Ding gewesen. Ich habe da angerufen und meine Situtation erklärt. Auch dass ich verheiratet bin und sie haben mir dann die Anträge zugeschickt - keinen für meine Eltern. Laut Auskunft der Dame ist das überflüssig. Was ja auch logisch klingt.
Aber als ich die Anträge dann auch sofort abgegeben habe, hieß es halt, dass ich das von meinen Eltern auch abgeben muss. Dies wurde auch nochmal intern hinterfragt und auch der höhere Chef hat dies dann nochmal hinterfragt an oberster Stelle ob wirklich kein Irrtum vorliegt - und bestätigt, dass sie das auch ausfüllen müssen ( Begründung war meine ich weil mein Mann halt zur Zeit ALG bekommt und nicht für uns sorgen kann werden automatisch erstmal die Eltern überprüft.
Wenn die innerhalb von 14 Tagen nicht reagieren ( man muss eine Frist lassen) leiten die Amtshilfe ein, sprich die kümmern sich darum alles einzufordern.
Ja irgendwie ist es ja logisch dass die Sachen vorliegen müssen. Kann ja auch nicht nur mit dem Mietvertrag ALG 2 beantragen.
Aber beim Bafög war das damals auch so. Die sind dann meine Anträge durchgegangen was mir zusteht - meins ist ja schon eine Woche vorher alles vollständig und persönlich abgegeben worden. Das wurde dann bearbeitet und ich habe dafür unterschrieben, dass sie in Vorleistung gehen und sich dann selbst um die Papiere meiner Eltern kümmern sollen.
Die haben dann auch sofort gezahlt ( den Bedarf konnten sie ja berechnen) denn es ging ja nur noch darum, zu prüfen ob sie sich beteiligen müssen. Ich hatte aber auch das Glück, dass der Sachbearbeiter sehr toll war und mit voller Sache dabei war UND erkannt hat was mein Vater da für eine fiese Nummer abgezogen hat ( über Anwälte nur so mit Dreck und Lügen geworfen um alles in die Länge zu ziehen).
Auch diese Möglichkeit klingt genauso plausibel wie die, dass sie erst zahlen wenn deren Papiere auch da sind.
Beitrag von bianca1988 - 06.09.10 - 22:02 Uhr
Meinn Mann hat auch ALG2 bekommen, trotzdem hat niemand nachgefragt.
Was haben die Eltern damit zutun? Du bist volljährig und verheiratet! Wie lange sollen die Eltern noch für irgendwas aufkommen? Seitdem ich 18 wurde (obwohl ich noch zu Hause wohnte) hat niemand mehr nach meinen Eltern gefragt und erst recht nicht seit ich verheiratet bin!
Eigentlich wird ja geschaut ob dein Mann zahlen kann oder nicht! Wenn nicht dann muss halt BAB zahlen und nicht die Eltern!
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsbeihilfe
Der Anwalt von dein Vater wird das schon regeln den er kriegt ja sein Recht! Und dann wird die auch BAB nachgezahlt. Frag doch mal nach ob du nicht einen Vorschuss bekommst, weil es sich solange hinzieht!
Beitrag von windsbraut69 - 07.09.10 - 07:21 Uhr
Hast Du Dir das mal durchgelesen?
Das wird doch gleich im zweiten Absatz das Einkommen der Eltern erwähnt.
Gruß,
W
Beitrag von bianca1988 - 07.09.10 - 08:00 Uhr
Ja wenn man nicht verheiratet ist (komisch nur das niemand mehr nach meinen Eltern gefragt hat seit ich 18 bin) da sie aber verheiratet ist muss nach den Einkommen des Lebenspartners berücksichtigt werden.
"Ist der Auszubildende verheiratet oder verpartnert, so fließt das Einkommen des Ehegatten oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners unter Berücksichtigung von Freibeträgen in die Berechnung mit ein."
Beitrag von windsbraut69 - 07.09.10 - 09:55 Uhr
"Die Eltern dürfen nicht so viel Geld verdienen, dass sie den Auszubildenden selber allein unterstützen könnten. Das Einkommen der Eltern darf also nicht ausreichen, um den Bedarf des Auszubildenden ganz zu decken. Die Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt denjenigen Anteil an dem Bedarf, der durch das Einkommen der Eltern und das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden nicht abgedeckt ist.
Ist der Auszubildende verheiratet oder verpartnert, so fließt das Einkommen des Ehegatten oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners unter Berücksichtigung von Freibeträgen in die Berechnung mit ein."
Das steht aber NICHT, dass die Eltern dann nicht auch verpflichtet sind!
Gruß,
W
