So ich versuche mal zu erklären das es verständlich ist.
Mein mann hat bei 3 Gläubigern schulden offen, da es zu wenig an rate war, haben sie eine Lohnpfändung gemacht und da haben sie dann nichts mehr bekommen, da wir unter der pfändungsfreigrenze lagen.
Leider hat mein mannd ann die Betriebsbedingte kündigung erhalten mit einer Abfindung, diese haben wir dann beim Amtsgericht mit Pfändungsschutz nach §850zpo..... beantragt. das zieht sich nun seit März.
Nun hatten wir im juni einen wiederspruch gemacht, weil wir eiegntlich mit 400 euro unter der ALG2 grenze liegen mit diesen zuverdienst.
Bis jetzt haben wir es zwar geschafft gerade so über die runden zu kommen aber es ist jeden monat mehr als eng und mein mann ebkommt auch noch ab oktober ALG1 und a siehts dann ganz mau aus.
Jetzt will das amtsgericht das wir Alg2 beantragen, wobei ich ja denke das wir dann das ALg2 zurückzahlen müssen, weil ja die abfindung außen vorsteht.geschweige denn eher die bearbeitung des alg2 durch ist.
Diesen monat kommt aiuch noch kind nummer 2 zur welt. und eiegntlich wollten wir dafür oder müssen wir dafür noch etwas kaufen , was wir bis jetzt noch nicht haben weil wir ja auf die abfindung warten. mitlerweile wäre es mir sogar egal, wieviel freigegeben wird hauptsache es geht vorran. denn das auto braucht auch ne reparatur, und ich muß ein haufen bezahlen was sich in der zeit angesammelt hat.
( besser was meine mam uns vorrausgestreckt hat- KFz versicherung und die neue KFZ steuer).
Wird die abfindung dann gegengerechnet oder doch nicht, denn dann kann ich mir es sparen diesen riesen zettelkram auszufüllen.
viell kann mir jemand weiterhelfen
Wichtig!ALG2 soll ebantragt werden, bewohl abfindung noch offen.
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Beitrag von novakat - 06.09.10 - 20:28 Uhr
Beitrag von blahblah - 06.09.10 - 23:17 Uhr
Die Abfindung wird ab dem Monat angerechnet wo ihr sie erhaltet, es gilt das Zuflussprinzip.
Was ihr noch an Rückzahlungen habt interessiert dabei nicht.
LG
die
PS: Wenn 400 Euro fehlen dann such doch einer von euch nen Minijob?!
Beitrag von novakat - 07.09.10 - 10:04 Uhr
ich habe leider durch die schwangerschaft ein Bv bekommen, udn mein mann macht ja eine umschulung. ich wollte jetzt nur nicht für einem monat etwas beantragen da er ab oktober wahrscheinlich eine stelle hat auf vollzeit,so würden wir aus den bezug wieder rausfallen.
Beitrag von manavgat - 07.09.10 - 15:00 Uhr
Warte, bis ihr die Abfindung habt.
Warte dann noch 1. Monat und beantrage dann ALG2.
Gruß
Manavgat
