Hi,
ich hab mal eine Frage.
Für das Jahr 2009 wurde eine getrennte Veranlagung beim Finanzamt eingereicht. Diese soll wieder rückgängig gemacht werden.
Jetzt hat die Ehefrau eine Rückerstattung von 1200€ bekommen und der Ehemann soll 3000€ nachzahlen. Die Ehefrau hat die 1200€ schon erhalten. Der Ehemann die Nachzahlung noch nicht geleistet.
Wird jetzt eine gemeinsame Veranlagung gemacht, würde die Steuerrückerstattung ca. 200€ betragen.
Wird diese Rückerstattung nun verrechnet oder muss die Ehefrau zuerst die 1200€ ans Finanzamt zurückzahlen und dann erst erfolgt die neue Rückerstattung aus der gemeinsamen Veranlagung?
Hoffe es ist nicht zu kompliziert geworden.
Vielen Dank.
LG Jenny
getrennte Veranlagung ändern... wie wird die gerechnet?
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Beitrag von seraphin80 - 06.09.10 - 21:13 Uhr
Beitrag von sini60 - 07.09.10 - 07:28 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine bereits bearbeitete Steuererklärung rückgängig gemacht werden kann. Wenn du das ok. vom Finanzamt hast, dann werden auch nur sie dir auch sagen können, wie sie es mit den Zahlungen haben möchten.
LG
Sini
Beitrag von smartysandra - 07.09.10 - 10:43 Uhr
also, wenn der bescheid noch nicht rechtskräftig ist (d.h. 4 wochen einspruchsfrist rum), kannst du dem finanzamt mitteilen, dass ihr zusammenveranlagung wollt. das finanzamt wird dann schon verrechnen. d.h. die 1000 zu viel erhalten euronen müssten noch rückbezahlt werden.
lg sandra
