Hallo,
wenn ALG1 ausläuft und man krank wäre zu dem Zeitpunkt hat mir jemand gesagt, dass man automatisch im Krankengeld über die KK landet. Ist das so?
Wenn man kurz darauf in Mutterschutz geht und sich nach dem wieder erneut arbeitslos melden muss, hätte man wieder erneut einen Anspruch auf 12 Monate ALG1 mit Berechnungsgrundlage des auszuübenden Berufes.
Hat das schon jemand gehört ob das so ist? Bin mir sehr unsicher, aber meine Beraterin vom Arbeitsamt meinte das so.
Danke für eure Antworten.
Ende ALG1 und krank - wer übernimmt mich?
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Beitrag von schnaggel100 - 07.09.10 - 10:42 Uhr
Beitrag von kerstini - 07.09.10 - 12:54 Uhr
Das habe ich ja noch nie gehört! Weiß nicht ob das so richtig ist. Sicher das du das richtig verstanden hast?
Dann könnte sich ja jeder nach dem ALG1 krank melden und danach wieder 12 Monate ALG1 beziehen.
Bin mal gespannt was du für Antworten bekommst. Immer mal wieder was neues 
LG
Kerstin mit
Madita &
Leo *08.09.09+ und
12.SSW und Ida 21.SSW
Beitrag von arkti - 07.09.10 - 14:22 Uhr
Na das wäre ja schön
Beitrag von schnaggel100 - 07.09.10 - 14:59 Uhr
Mir kam das ja auch so spanisch vor. Wäre ja auch ein Witz gell?
Beitrag von suebo - 07.09.10 - 16:29 Uhr
huhu schnaggel100!
also bin auch krank bin zwar nicht schwanger aber ich villt hilft dir meine geschichte weiter!
ich war in einem arbeitsverhältnis und bin in dem arbeitsverhältnis krank geworden. dann der ganz normale weg 6 wochen lohnfortzahlung und dann ab ins krankengeld! dann habe ich ca. ein halbes jahr später laut dem arzt wieder arbeiten können. habe neue arbeit und wurde nach 3 tagen wegen der gleichen krankheit wieder krank. bekam dann die kündigung!war dann krank und wieder arbeitslos dann ist der normale werdegang 6 wochen krankenschein und wieder ab ins krankengeld dieses ist anfang des jahres ausgelaufen. seit dem bekomme ich arg1 und habe jetzt erwerbsminderungsrente beantragt! aber ist ist ja für deinen fall unrelewand.
ich weiß das du, wenn du 6 wochen am stück den gelben schein (den du dem AA auch schicken mußt es ist ja dein "arbeitgeber") hinschickst dann krankengeld beantragen mußt. Auf kranengeld hast du anspruch ich glaube 64 wochen? ich weiß es nicht mehr genau und dann hast du wieder anspruch auf arg1 wenn das krankengeld ausgelaufen ist. bekommst dann auch eine neuberechnung weil du ein jahr lang geld von einer anderen stelle bezogen hast!
ich hoffe du verstehst was ich da schnell hingeschrieben habe und das es dir weiter hilft!
LG
Steffi
Ps: wer rechtschreibfehler findet kann sie bei ebay Versteigern *g*
Beitrag von schnaggel100 - 07.09.10 - 17:54 Uhr
Hallo Steffi,
danke für Deine Geschichte. Hört sich auf jeden plausibler an. Denn ich gehe ja dann in Mutterschutz und bin nicht weiter krank. Das ist der Knackpunkt an der Geschichte.
Naja, wird sich sicher alles finden.
Danke für die Hilfe trotzdem.
