Alg 2, Kindergeld, Landeserziehungsgeld... Bitte Hilfe!

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Beitrag von thereschen - 07.09.10 - 12:01 Uhr

Hallo zusammen,

habe einige Fragen zu den obengenannten Themen.
Kleine Vorgeschichte: Ich habe bis vor 2 Wochen zusammen mit dem Partner meines Sohnes in der CH gewohnt. Ich musste mich wegen häuslicher Gewalt, Drohungen ect. von ihm trennen. Nun bin ich zurück in Deutschland und wohen vorübergehend bei meinen Eltern. Bin aber schon wieder auf Wohnungssuche. Da ich einen Sohn habe im Alter von 11 Monaten, werde ich vorerst nicht arbeiten gehen.
So:
Alg 2 habe ich gestern geantragt. Wie ist das nun mit dem Kindergeld? Es wird ja angerechnet, soll ich es dann überhaupt beantragen oder ist es dann eh egal? Und zu dem Landeserziehungsgeld - habe ich darauf Anspruch?
Und wird der Unterhalt vom Vater mir und dem Kind gegenüber auch aufs Hartz 4 angerechnet, wenn er zahlt??
Ach ja und wie ist es denn nun mit der Wohnungsgröße und der Miete?

Sorry, so viele Fragen..
Vielleicht kann ja jemand helfen.
Lg

Beitrag von nightwitch - 07.09.10 - 12:16 Uhr

Hallo,

Ja, Kindergeld musst du beantragen, denn du musst von dir aus den ALGII-Satz so niedrig wie möglich halten. Sprich: erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen und der Rest wird dir dann als ALGII gezahlt.

Ja, der Kindesunterhalt (und falls du welchen bekommen solltest) wird auch beim ALGII angerechnet.

Wenn er nicht zahlt, musst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Aber auch dieser wird bei deinem ALGII angerechnet. Es kann dadurch sein, dass sich dein Sohn sozusagen durch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss selbst finanziert und du für ihn Wohngeld beantragen musst.

Für das Landeserziehungsgeld kommt es drauf an, wo du dich in Deutschland befindest. Es gibt es nicht in allen Bundesländern.

Bzgl. der Wohnungsgröße: es gibt in jeder Stadt bzw Landkreis bestimmte Voraussetzungen bzgl. der Höhe der Miete. Am besten du lässt dir diesen Betrag und der Größe (müsste aber überall 60qm für zwei Personen sein) von der für dich zuständigen ARGE geben.

Dann gehst du mit einem Wohnungsangebot zur ARGE und lässt es dir schriftlich bestätigen, dass du dort einziehen darfst. Dann kannst du nämlich auch unter Umständen Kautionsdarlehen und Renovierungskostenzuschuss und ähnliches wie Erstausstattung der Möbel (ich gehe davon aus, dass du keinerlei Möbel besitzt?) beantragen.

Du kannst dir natürlich auch eine größere und teurere als die vorgebene Wohnung anmieten. Allerdings fällt dann jegliche Unterstützung in Form von Kautionsdarlehen, Renovierungsbeihilfe und Erstausstattung weg und du musst den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen.

Es wäre vielleicht auch für dich ratsam dich mit einer gemeinnützigen Organisation wie ProFamilia, Caritas oder den SKF (Sozialdienst katholischer Frauen, da ist es egal welcher Konfession du angehörst) kurzzuschließen und dort um ein Beratungsgespräch bittest. Die helfen dir in deinem Fall auch gerne und kostenlos (zuminderst der SKF) weiter.

Gruß
Sandra

Beitrag von kerstini - 07.09.10 - 12:22 Uhr

Hallo,

in welchem Bundesland wohnst du denn? Das Landeserziehungsgeld gibt es nämlich nicht überall und ob du darauf Anspruch hast kann ich dir leider nicht sagen. In Bayern z.B. gibt es das nicht.

Klar beantragst du KiGe! Es wird mit Sicherheit angerechnet, sowie der Unterhalt des Vaters auch!

Die Wohnungsgröße und die Miete können die dir im AA bestimmt genauer sagen. Soweit ich weiß ich das auch von Region zu Region unterschiedlich. Aber normalerweise für 2 Personen max. 60qm.
Allerdings meine ich das Erwachsene unter 25 Jahren keinen Anspruch auf Kostenübernahme einer Wohnung haben. Kann aber auch sein das das durch deinen Sohnemann anders ist.

Aber wieso kannst du denn nicht arbeiten? Zumindest stundenweise ist das doch bestimmt möglich um zumindest ein bißchen für Euch selbst zu sorgen.
Unter gewissen Umständen bekommst du nämlich auch über das Jugendamt eine Tagesmutter. Da würde ich mich mal informieren. Dein Sohn ist ja schon fast 1 Jahr und da du es dir nicht leisten kannst würde ich dir empfehlen arbeitn zu gehen.

LG


Kerstin mit #sternMadita & #sternLeo *08.09.09+ und #stern12.SSW und Ida 21.SSW#verliebt

Beitrag von thereschen - 07.09.10 - 12:31 Uhr

Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!
Nun bin ich etwas schlauer. Wegen dam LE, wir wohnen in Ba-Wü...
Die Wohnungssituation bei meinen Eltern ist für alle aus mehreren Gründen untragbar. Und das Sozialamt meinte, ich könne mir eine eigene Whg suchen.
Wegen Arbeit, ich sagte vorerst kann und möchte ich nicht. Ist es denn so verkehrt Erziehungsurlaub zu nehmen? Außerdem bin ich gerade nicht sehr belastbar, da ich leider viel durchgemacht habe die letzten Monate. Das wünsche ich keinem hier...
Lg

Beitrag von kerstini - 07.09.10 - 12:36 Uhr

Klar kann ich verstehen dass du gerne zu Hause bleiben möchtest! Keine Frage! Aber wenn du ehrlich zu dir selbst bist, kannst du es dir nicht leisten. Ich rede ja nicht von 40 Std. die Woche, aber ein paar Stunden die Woche um deinen Beitrag zu leisten halte ich durchaus für machbar.

ICH habe auch sehr viel durchgemacht im letzten Jahr und musste trotzdem arbeiten! Ich musste meine Kinder sterben sehn und trotzdem kommt irgendwann der Zeitpunkt an dem man sich einfach aufraffen muss.

Vielleich tut es dir ja auch gut einfach mal ein paar Stunden unter Leute zu kommen und was für Dich selbst zu tun.

LG

Beitrag von sinnvoll - 07.09.10 - 21:02 Uhr

In Bayern gibt es dass schon.
Ich selbst komme daher und habe ein halbes Jahr monatlich 150€ Landeserziehungsgeld bekommen.

LG#winke

Beitrag von kerstini - 07.09.10 - 21:18 Uhr

Tatsächlich #hicks war mir sicher das es das nicht mehr gibt!

Allerdings muss man vor dem Bezug mindestens 12 Monate in Bayern gelebt haben.