Elterngeld

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Beitrag von hippe1977 - 07.09.10 - 13:29 Uhr

Hallo an alle!

Ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldbezuges.
Am 6.11.2009 habe ich entbunden. Danach habe ich für 14 Monate Elternzeit beantragt (also EG-Bezug vom 6.1.-5.11.10, vorher Mutterschaftsgeld von der KK). vom 6.11. bis zum 5.1. habe ich Elternzeit ohne EG-Bezug. Ich möchte im Januar wieder arbeiten gehen, bin aber vor kurzem erneut schwanger geworden (erwünscht). Würde dann ungefähr bis Ende März arbeiten (Vollzeit) und dann wieder in den Mutterschutz gehen wollen.

Nun meine Frage:
Weiss jemand, wie das Elterngeld in meinem Fall berechnet wird? Die beiden Monate ohne Bezug werden sicher mit eingerechnet, oder?

Und noch ne andere Frage:
Meine Ärztin hat erwogen, mir für die 3 Monate, wo ich nochmal arbeiten gehen wollte, ein Berufsverbot zu erteilen (arbeite im medizinischen Bereich). Wie wäre die Berechnung dann?

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!
Vielen lieben Dank!
Die Hippe

Beitrag von susannea - 07.09.10 - 21:58 Uhr

Da im November noch Elterngeld gezahlt wurde (wenn auch nur wenige Tage zählt der nciht fürs Elterngeld), der Dezember zählt ohen Einkommen und im Januar hast du dann ja schon wieder gearbeitet. Also gibts nur einen Monat ohne Einkommen und einen mit weniger Einkommen. DAnn kommt noch der Februar voll dazu und der Rest (9 MOnate) wird von vor dem ersten Mutterschutz genommen.

Beitrag von hippe1977 - 07.09.10 - 22:46 Uhr

Hey, vielen Dank für Deine Antwort!!!
Habe schon nicht mehr geglaubt, daß jemand was schreibt....

LG!
Die Hippe