Hallo,
leider finde ich hierzu nichts aussagekräftiges im Netz, vielleicht hat jemand Erfahrungen und kann mir helfen oder war bei der Suche erfolgreicher?
Beziehe seit 1.7.10 ALG I, bin ab 1.11.10 wieder angestellt und gehe am 1.3.11 in Mutterschutz. Meine Elternzeit würde also ab ca. 15.06.11 beginnen.
Werden die vier Monate ALG I bei der Berechnung des Elterngeldes auch mitgerechnet? Und wenn ja, wie geht dieser Betrag in die Rechnung ein, also wird da auch noch irgendetwas bereinigt?
Danke im Voraus für erhellende Antworten!
ALG I zählt mit bei Elterngeldberechnung?
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Beitrag von florinda82 - 07.09.10 - 13:59 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 07.09.10 - 14:04 Uhr
Die Zeiten mit ALGI gehen mit 0 in die Berechnung ein.
LG
Beitrag von florinda82 - 07.09.10 - 14:16 Uhr
echt? dis is ja n tolles system, da könnt ich ja besser arbeitslos bleiben, anstatt wieder arbeiten zu gehen und dann weniger elterngeld rauszubekommen, als jetzt arbeitslosengeld ... 
dank dir für die Antwort
Beitrag von windsbraut69 - 07.09.10 - 14:35 Uhr
Du kannst doch gar nicht weniger bekommen als die 300 Euro.
Gruß,
W
Beitrag von snailshell - 07.09.10 - 14:39 Uhr
Naja, ganz so ist es ja auch nicht.
Meinst du, du bekommst für den Rest deines Lebens ALG1?
Elterngeld ist eben eine LOHNERSATZleistung. Kein Ersatz vom Lohnersatz.
Beitrag von florinda82 - 07.09.10 - 21:29 Uhr
ja klar, war ich eigentlich von ausgegangen, dass ich bis ans lebensende alg I bekommen ...
nein, natürlich nicht ;) is nur grad ungünstig getaktet, weil ich nun in fünf jahren vier monate arbeitslos bin und das ausgerechnet für das elterngeld zählt, bzw. nicht. deshalb der spontane frust.
Beitrag von miau2 - 07.09.10 - 15:05 Uhr
Hi,
arbeitslos melden (und zum Thema "Endlosigkeit von ALGI" gabs ja auch schon einen Hinweis) kannst du dich nur, wenn du eine Kinderbetreuung vorweisen kannst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Und DANN kannst du durchaus auch (auch in der Elternzeit) arbeiten gehen und das "margere" Elterngeld aufstocken. Damit kommst du vielleicht auf mehr als beim ALGI, mit den weiteren Vorteilen
- keine zu lange Pause im Beruf
- kein "Aufbrauchen" der Anspruchszeiten ALGI
Das vielleicht als Anregung, wenn das EG zu niedrig ist und du meinst, die Anspruchsvoraussetzungen für ALGI zu erfüllen.
Viele Grüße
Miau2
