ALG I zählt mit bei Elterngeldberechnung?

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Beitrag von florinda82 - 07.09.10 - 13:59 Uhr

Hallo,

leider finde ich hierzu nichts aussagekräftiges im Netz, vielleicht hat jemand Erfahrungen und kann mir helfen oder war bei der Suche erfolgreicher?

Beziehe seit 1.7.10 ALG I, bin ab 1.11.10 wieder angestellt und gehe am 1.3.11 in Mutterschutz. Meine Elternzeit würde also ab ca. 15.06.11 beginnen.

Werden die vier Monate ALG I bei der Berechnung des Elterngeldes auch mitgerechnet? Und wenn ja, wie geht dieser Betrag in die Rechnung ein, also wird da auch noch irgendetwas bereinigt?

Danke im Voraus für erhellende Antworten!

Beitrag von windsbraut69 - 07.09.10 - 14:04 Uhr

Die Zeiten mit ALGI gehen mit 0 in die Berechnung ein.

LG

Beitrag von florinda82 - 07.09.10 - 14:16 Uhr

echt? dis is ja n tolles system, da könnt ich ja besser arbeitslos bleiben, anstatt wieder arbeiten zu gehen und dann weniger elterngeld rauszubekommen, als jetzt arbeitslosengeld ... #kratz

dank dir für die Antwort :-)

Beitrag von windsbraut69 - 07.09.10 - 14:35 Uhr

Du kannst doch gar nicht weniger bekommen als die 300 Euro.

Gruß,


W

Beitrag von snailshell - 07.09.10 - 14:39 Uhr

Naja, ganz so ist es ja auch nicht.
Meinst du, du bekommst für den Rest deines Lebens ALG1?

Elterngeld ist eben eine LOHNERSATZleistung. Kein Ersatz vom Lohnersatz.

Beitrag von florinda82 - 07.09.10 - 21:29 Uhr

ja klar, war ich eigentlich von ausgegangen, dass ich bis ans lebensende alg I bekommen ...

nein, natürlich nicht ;) is nur grad ungünstig getaktet, weil ich nun in fünf jahren vier monate arbeitslos bin und das ausgerechnet für das elterngeld zählt, bzw. nicht. deshalb der spontane frust.

Beitrag von miau2 - 07.09.10 - 15:05 Uhr

Hi,
arbeitslos melden (und zum Thema "Endlosigkeit von ALGI" gabs ja auch schon einen Hinweis) kannst du dich nur, wenn du eine Kinderbetreuung vorweisen kannst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Und DANN kannst du durchaus auch (auch in der Elternzeit) arbeiten gehen und das "margere" Elterngeld aufstocken. Damit kommst du vielleicht auf mehr als beim ALGI, mit den weiteren Vorteilen
- keine zu lange Pause im Beruf
- kein "Aufbrauchen" der Anspruchszeiten ALGI

Das vielleicht als Anregung, wenn das EG zu niedrig ist und du meinst, die Anspruchsvoraussetzungen für ALGI zu erfüllen.

Viele Grüße
Miau2