Hallo
habe eine sehr spezielle situtaion bzgl Bafög (schülerbafög) und weiß nicht so recht wo ich mich hinwenden kann um eine fundierte aussage zu bekommen.
(außer ans Bafög-amt aber da warte ich seit ende juni auf antwort...)
in der Kurzfassung *ironie*Ü 
Ich habe mal eine schuliche ausbildung angefangen und habe für diese ausbildung Schülerbafög bezogen.
nach dem 2. lehrjahr habe ich diese ausbildung UNTERBROCHEN (hatte ein kind bekommen) und mir wurden 3 monate bafög bezahlt als ich schon im Mutterschutz war.
Das hatte auch alles seine richtigkeit.
Ich wollte diese Ausbildung dann nach meiner erziehungszeit weiter führen (mir hat ja noch ein jahr gefehlt) aber dies war schlichtweg NICHT möglich weil es angeblich so eine schulklasse nicht nochmal gab wo ich hätte einsteigen können..langes hin und her.
die ausbildung war damals eine "fördermaßnahme" vom arbeitsamt und sowas würde es eben nicht mehr geben.
damals hab ich mich damit abgefunden, heute wäre ich schlauer und würde auf die barrikaden gehen.
wie dem auch sei. das bafög amt forderte von mit knapp 600 euro bafög zurück da ich ja meine ausbildung nicht weitergeführt und beendet habe.
die 600 euro habe ich zurück gezahlt obwohl es ja nicht meine schuld war diese ausbildung nicht weitergeführt zu haben da mir die möglichkeit nicht gegeben wurde.
ich bin dann zur arbeitsagentur und hatte, dank einer guten sachbearbeiterin
die möglichkeit meine ausbildung doch noch zu beenden.
Ich habe ein halbes jahr eine berufsschule besucht und dort intensive Prüfungsvorbereitung gehabt. diese ganze prüfungsvorbereitung bassierte natürlich nur auf grundlage der damaligen ausbildung.
im juni diesen jahres hab ich erfolgreich meine abschlussprüfung bestanden.
ich HABE also definitiv meine ausbildung weitergeführt und beendet.
nun möchte ich mein geld zurück! ....schließlich musste ich die 600 euro ja zurück zahlen da ich meine ausbildung nicht fertig gemacht..... nun hab ich sie aber doch fertig gemacht und die bafög rückforderung ist meiner ansicht nach nicht mehr "rechtens"
die grundlage für die bafög rückforderung, nämlich kein erzielter abschluss, ist nicht mehr gegeben.
ende juni schickte ich ein schreiben ans bafög amt, mit kopie von meinem abschlusszeugnis etc.
mitte august rief ich mal an um nachzufragen ob der fall denn schon bearbeitet wurde. da hies es "jaa, bis jetzt nicht, da müssen sie sich noch gedulden, wir haben uns noch nicht entschieden"
AHA....wie, nicht entschieden? muss ich mich also auf den guten willen der damen verlassen? soll ich noch bis nächstes jahr warten?
oder sollte ich vielleicht besser einen anwalt hinzuziehen?
ich fühle mich im recht und möchte das der sachverhalt bearbeitet wird.
nur, ob ich tatsächlich im recht bin und ob das bafög amt mir das geld zurück erstatten MUSS ist eine andere frage....diese kann mir wohl niemand beantworten?

wer kennt sich richtig gut mit bafög aus? zum anwalt?
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Beitrag von litalia - 08.09.10 - 08:51 Uhr
Beitrag von rotihex - 08.09.10 - 09:41 Uhr
Hallo,
zu deinem speziellen Problem kann ich dir leider nicht helfen.
Poste aber dein Anliegen mal hier:
http://www.studis-online.de/
dort wird man dir sicher helfen können.
LG und viel Glück
rotihex
Beitrag von landmaus - 08.09.10 - 10:38 Uhr
Hallo,
ich würde abwarten, bis Du einen Bescheid bekommst, sollte der ablehnend sein, solltest Du einen Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht aufsuchen, um den Bescheid zu überprüfen.
LG
