Hallo & guten Morgen,
eigentlich schwirre ich derzeit im Kinderwunsch-Forum rum, da wir seit ein paar Monaten "üben"
Wir überlegen nun auch, ob wir die StK wechseln für mehr Elterngeld. Eigentlich verdienen wir (fast) beide gleich, brutto ist es ein Unterschied von ca. 400 €, die ich mehr verdiene.
Lt. div. Brutto-Netto-Rechnern heißt es ja, dass IV/IV am besten ist, ok das mag ja im Normalfall auch sein. ABER: wenn man jetzt mehr Elterngeld möchte, kann man die ja ändern... aber was ist DANACH?
Hat jemand hier richtig ahnung davon? Ich habe mich in den letzten Wochen überall mal ein wenig schlau gemacht/durchgelesen, aber es gibt so viele Meinungen.
Ich weiß, ich könnte zum StB gehen, aber selbst da hab ich schlechte Erfahrungen mitgemacht.
Ich würde mich total freuen, wenn mir hier jemand helfen kann, gerne auch per VK.
LG
Steuerklassenwechsel sinnvoll???
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von schne82 - 08.09.10 - 09:36 Uhr
Beitrag von smartysandra - 08.09.10 - 10:23 Uhr
wenn du 400 euro mehr als dein partner verdienst, dann würde es sicherlich beim elterngeld was ausmachen. es werden ja immer die letzten 12 monate vor geburt gerechnet. sollte dann dein partner die vatermonate nehmen, erhält er halt weniger elterngeld und auch momentan mit st.kl. 5 weniger netto. es könnte natürlich auch eine steuernachzahlung nach sich ziehen, wenn ihr noch kein kind habt, aber auf 3/5 arbeitet. ich weiß ja nicht, was ihr noch für einkünfte ggf. zu versteuern habt. das elterngeld ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem sog. progressionsvorbehalt, d. h. das wird noch auf euer zu versteuerndes einkommen gerechnet und dann der steuersatz ermittelt. das könnte auch eine nz mit sich ziehen. weiß ja wie geschrieben nicht, was ihr für einkünfte und werbungskosten habt!
lg sandra
Beitrag von tinar81 - 08.09.10 - 11:52 Uhr
Grundsätzlich ist es sinnvoll wenn du in die 3er wechselst sobald du weisst das du schwanger bist. Dann ist die berechnungsgrundlage höher fürs Elterngeld. Nach der Geburt ist es dann am besten (so lange du daheim bleibst) wenn dein Mann 3 nimmt und du die 5er Klasse.
Erst wenn sich euer Gehalt wieder an das jetzige annähert würde ich wieder in die IV/IV wechseln.
Ich selber arbeite TZ und mein Mann VZ. Da es sich aber nicht lohnen würde in IV/IV zu wechseln habe ich nach wie vor V und mein Mann III, da er deutlich mehr verdient als ich und mein Gehalt jeden Monat schwankt, da ich stundenweise bezahlt werde.
LG Martina
Beitrag von schne82 - 09.09.10 - 13:40 Uhr
ja aber dann kommt irgendwann evtl. ne Nachzahlung und dann?
das kann mir ja keiner so genau beantworten
Beitrag von bibuba1977 - 08.09.10 - 12:31 Uhr
Du kannst dir das doch ganz einfach selber mal ausrechnen.
Einfach nach einem Brutto-Netto-Rechner googeln und mal euer Netto bei IV/IV ausrechnen. Deins dann als Berechnungsgrundlage fuers EG in einen EG-Rechner eingeben und dann siehst du, was dir nach der Geburt bleibt.
Das selbe dann fuer III/V und du weisst Bescheid.
Bei uns hat sich der Wechsel nicht gelohnt. Allerdings verdient mein Mann auch einiges mehr als 400 Euro mehr als ich und er hat vor, die Vaetermonate zu nehmen.
LG
Barbara
Beitrag von schne82 - 08.09.10 - 12:35 Uhr
ja das ist mir auch alles klar und hab ich schon berechnet,
mir geht es ja vielmehr um die mögl. Nachzahlung in dem Jahr, wo das Kind dann da ist (Progressivverhalten), da blick ich nicht durch. Wer kann mir sagen, wie hoch der Prozentsatz ungefähr sein wird?
Beitrag von bibuba1977 - 08.09.10 - 13:05 Uhr
Das kann man pauschal nicht sagen... Allgemein ist es so, dass man bei der Steuerklassen-Kombi III/V zu wenig Steuern zahlt. Ausserdem unterliegt das Mutterschafts- und EG dem Progressionsvorbehalt, das heisst, es erhoeht euren Steuersatz.
Wenn ihr aber genug abzusetzen habt, kann es vorkommen, dass ihr dennoch keine Nachzahlung leisten muesst.
Wir haben im ersten Jahr mit Kind trotz Bezug von MuSchafts- und EG und Steuerklassen III/V einen vierstelligen Betrag zurueckbekommen!
LG
Barbara
Beitrag von schne82 - 09.09.10 - 13:39 Uhr
naja wir haben nur Fahrtkosten (jeweils ca. 30 km pro Strecke) abzusetzen, die aber bei mir ja z.B. nach Geburt erstmal wegfallen, ansonsten haben wir nichts besonderes, evtl. Versicherungen, aber nicht wirklich viel.
Kann man das anhand der jetzigen Rückzahlungen irgendwie besser betrachten? Wir haben sonst immer ca. 500-600 € zurückbekommen.
