zu PKH - Anwalt wechsel ???

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von kupus - 08.09.10 - 12:13 Uhr

Hallo

Folgendes Problem,

wir haben mit unseren Ex Vermietern Probleme.

Es ist so das wir uns letztes Jahr an einen Anwalt gewendet haben,
uns Beraten lassen haben, Prozess Kostenhilfe beantragt haben die auch gewährt wurde.
Ein Gütetermin fand im Juni Statt der zu nichts führte.

Unser Anwalt stellte uns von anfang an in aussicht das es hier auf jedenfall 50 - 50 ausgehen wird.

Nun ist es so das der Anwalt keinen Brief den er an die Gegenseite oder Gericht schickt,
uns vorher nicht zu ansicht gibt um gegebenenfalls korekturen vor zu nehmen.
Jedesmal wenn wir einen Termin haben,
muss er sich erst ne halbe Std. einlesen bis wir überhaupt zu ihm in sein Zimmer kommen.

Mitlerweile ist es so das er jetzt der Meinung ist das wir verlieren.............

Wenn wir ihn auf eine Sache ansprechen, sagt er dann ja davon wusste ich ja nix.................... obwohl er es definitiv gesagt bekommen hat von uns...........................

Keine Ahnung wo der Herr mit seinen Gedanken ist,
wohlgemerkt schreibt er sich alles auf.

Meine eigentliche Frage ist,
können wir trotz Prozess Kostenhilfe einen Anwalt wechsel vornehmen so das die Prozess Kostenhilfe trotzdem bestehen bleibt???

Wenn wo muss ich mich da hin wenden??? (Amtsgericht ??? )

Danke schon mal im vorraus für Eure antworten.

Lg dany

Beitrag von ppg - 08.09.10 - 12:38 Uhr

Das Problem bei der PKH ist, das diese bei aussichtslosen Verfahren nicht zahlen.

D.h. wenn ihr den Anwalt wechselt,was möglich ist, dann kann es sein das jetzt keine PKH gewährt wird, weil sich der besherige Rechtsstreit zu Euren Ungunsten entwickelt hat.

Ute

Beitrag von landmaus - 08.09.10 - 13:14 Uhr

Hallo,

es ist möglich die Beiordnung eines Anwaltes aufzuheben und einen anderen beizuordnen. Die PKH Bewilligung wird davon nicht angetastet. Allerding entstehen eventuell bei beiden Anwälten die gleichen Gebühren. Da zahlt die PKH dann nur für einen Anwalt. Sprich: Da Euer jetziger Anwalt z.B. bereits eine Verfahrensgebühr geltend machen kann, wird der nächste Anwalt für diese Kosten nicht mehr abrechnen können. Es sei denn der erste Anwalt verzichtet auf eine Abrechnung. Die Verfarensgebühr des zweiten Anwalts müsstet Ihr dann entsprechend aus eigener Tasche zahlen.

LG