Hallo Zusammen,
ich war heute bei meiner zuständigen Krankenkasse.
am 19.11.2009 habe ich mein erstes Baby bekommen. Davor habe ich 6 Monate gearbeitet und 6 Monate ALG 1 bekommen. MuSchu hatte ich Anfang Oktober. Danach habe ich 2 Jahre lang Elterngeld bekommen. Zurzeit bin ich wieder Schwanger und werde mein Kind voraussichtlich am 24.10.2010 bekommen. Mein MuSchu beginnt am 14.09.2010. Meine Krankenkasse sagt mir, dass ich kein MuSchuGeld bekomme, nicht mal den Mindestsatz weil ich nicht gearbeitet habe. Aber wie denn auch, ich hatte doch Elternzeit. Das beste ist auch noch, sollte mein Kind früher als 18.10.2010 auf die Welt kommen, läuft meine Versicherung über mich, wenn nicht dann über mein Mann. Das kann doch nicht ihr Ernst sein oder ? Bitte helft mir.... Stimmt dass denn alles so..
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten...
LG Axa23
Kein MuSchuGeld ?!!
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Beitrag von axa23 - 08.09.10 - 12:30 Uhr
Beitrag von kati543 - 08.09.10 - 12:36 Uhr
Soweit ich weiß, gibt es nur Mutterschutzgeld, wenn man direkt vor Beginn des Mutterschutzes entweder ein Gehalt hatte oder eben ALG1 bekommen hat. Demnach hat deine KK Recht. Hättest du einen gültigen AV würdest du die 13€ täglich bekommen. Aber wieso bist du so überrascht? Du bekommst doch nach der Geburt dann sofort Elterngeld. Also so arg ist der Verlust doch gar nicht. Und derzeit bekommst du doch gar kein Geld, oder (außer dem Elterngeld, was ja weiterläuft)? Es geht also auch so.
Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung - ohne Entgelt, kein Ersatz
Beitrag von susannea - 08.09.10 - 22:34 Uhr
Die KK hat Recht, denn du warst eben nicht in Elternzeit!
Für Mutterschaftsgeld brauchst du einen gültigen Arbeitsvertrag oder ALGI Anspruch. Evtl. meldest du dich kurz vor dem Mutterschutz einfach wieder arbeitslos (vielleicht hast du ja da eine Betreuung) und erhältst dann wieder Mutterschaftsgeld und das mit der KK geht auch seinen Weg!
