Elternzeit

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von emma-2011 - 08.09.10 - 16:51 Uhr

Hallo

Mein Chef möchte von mir wissen, wie ich das nach der Geburt vor habe, wie lange ich also weg bleibe.

Ich möchte mindestens 6 Monate, noch besser aber ein Jahr ganz daheim bleiben; danach 20 Stunden arbeiten.
Habe ja gelesen, dass ich ihm das alles erst NACH der Geburt meines Kindes schriftlich mitteilen muss, aber ich kann es doch auch rein theortisch schon vorher oder?? Also mit dem mutmaßlichen Termin.

Wie kann oder muss ich das alles schreiben?
Hab da momentan echt ein Brett vorm Kopf.
Möchte ihm aber auch nur mitteilen, dass ich 1 Jahr Elternzeit nehmen werden. Wenn ich es dann doch nicht mehr daheim aushalte, ist er sicher froh u nimmt mich gerne früher wieder :-)

Danke für die hoffentlich zahlreichen Tipps
emma

Beitrag von lebelauter - 08.09.10 - 17:56 Uhr

ich würde vor der geburt gar nichts schriftlich machen.

sag ihm mündlich, dass du nach 6-12 monaten vorhast, wiederzukomme, dass du ihm aber natürlich fristgerecht bescheid gibst.

Beitrag von tweety12_de - 08.09.10 - 19:06 Uhr

hallo,

ich würde vor der geburt keine angaben machen. wer weiß was wer wie wo ist nach der geburt.
dann würde ich die vorschlagen 2 jahre elternzeit zu nehmen mit dem hinweiß, das du im 2. jahr in teilzeit arbeiten willst. somit bist du nach wie vor in elternzeit. und zwar teilzeit in elternzeit und genießt weiterhin noch den kündigungsschutz.

ich war bei beiden kindern froh, im ersten jahr nicht arbeiten zu müssen. das erste kind war langzeitstiller und das 2. kind war krank. somit habe ich im ersten jahr nichts anderes im kopf gehabt als die kinder.

wenn du nur ein jahr elternzeit beantragst, kann dein arbeitgeber für ein evtl. 2. jahr elternzeit auch ablehnen. wenn er dich allerdings braucht hast du pech gehabt. denn nur bei 2 jahren eingereichter ez kannst du ohne zustimmung des ag das 3. jahr dranhängen. und wer weiß schon was kommt. am schluß machst du vielleicht sogar 3 jahre ez mit tz im 2. und 3. jahr.

gruß alex

Beitrag von emma-2011 - 09.09.10 - 08:58 Uhr

Danke für Eure Tipps. Werd es dann auch so machen, kann er machen was er will :-)

Bei meinem kleinen hab ich zwei Jahre Elternzeit eingereicht u bin nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder mit TZ angefangen.. das is bis heute noch so :-)

Ich kann aber doch auch sofort 3 Jahre EZ einreichen mit dem Hinweis, dass ich dann nach einem Jahr wieder in TZ anfangen möchte oder?
Muss ich dann schon angeben, dass ich dann 20 Std. machen möchte oder hat das Zeit bis kurz bevor ich wieder anfange?
Habe früher 40 Stunden gemacht u mache jetzt seit Mai 2007 30 Stunden.

Grüße emma

Beitrag von susannea - 08.09.10 - 22:16 Uhr

Verbindlich kannst du es erst nach der Geburt machen weil du ja die genauen DAten brauchst.

Alles andere würde ich auch nicht machen!

Beitrag von vonni_29 - 10.09.10 - 13:49 Uhr

Hallo,

ich würde mir an Deiner Stelle genau überlegen, wie lange Du wirklich zu Hause bleiben möchtest. Soweit ich mich erinnere, muss man für die ersten 2 Jahre fix angeben, wie lange man zu Hause bleibt und das 3. Jahr kann man dann vor Ablauf der 2 Jahre noch verlängern.

Schwierig wird es, wenn man z.B. 3 Jahre beantragt hat und nach 2 Jahren wieder einsteigen will, da muss der Chef nicht zustimmen.

Und zum Formellen dürfte ein 3-Zeiler genügen mit der genauen Zeitangabe (daher am Besten nach der Geburt, weil dann die genauen Daten fest stehen). Wenn Dein Chef jetzt schon mal eine Info möchte, würde ich es mündlich machen.

LG Vonni.