Elterngeld - Ruhende Jobs aus TZ und Nebengewerbe

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von jezzbelle - 08.09.10 - 18:33 Uhr

Hallo,
ich muss leider auch eine Frage zum Thema Elterngeld stellen und hoffe, dass hier jemand fachkundig ist und mir meine Frage genau beantworten kann, oder zumindest einen kleinen feinen Link für mich hat, wo ich weitere Infos bekommen kann.

Den offiziellen Elterngeldrechner habe ich schon benutzt, nur leider kann der mir auch kein vernünftiges Ergebnis liefern, dort konnte ich nicht angeben, dass ich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Nebengewerbe habe. Kann man das so eingeben, bin ich einfach nur blind? Die hiesige Elterngeldstelle scheint auch überfordert und konnte nichts genaues sagen.

Meine Situation ist folgende:

Ich arbeite in Teilzeit und habe den landwirtschaftlichen Kleinbetrieb meiner Eltern seit letztem Jahr im Nebengewerbe übernommen. Für diese Art des Betriebes benötigt man keine Gewerbanmeldung. Bei der EkSt.-Erklärung für 2009 habe ich eine GuV-Rechnung mit beigefügt. Im letzten Jahr habe ich ca. 200 € Gewinn erwirtschaftet. Meine Eltern arbeiten (ja, das ist erlaubt, da Familienangehörige und beide Rentner) unentgeldlich für mich. Ich habe in den vergangenen Monaten lediglich den Bürokram erledigt und dieses bei der BG mit ca. 2 -3 Stunden pro Monat auch so angegeben.

Nun muss ich Elterngeld beantragen.

Mir ist klar, dass der Gewinn mit in die Elterngeldberechnung einfließt. Ich werde mich aber die nächsten 12 Monate auch nicht um den Bürokram kümmern und werde dieses meiner Mutter überlassen.

Da ich ja aber dann aus diesem Nebengewerbe trotdem Einkünfte in 2011 erzielen werde, habe ich Angst, dass mir diese dann beim Elterngeld abgezogen werden, obwohl ich dann dort keinerlei Arbeiten mehr ausführe. Die Dame von der Elterngeldstelle meinte, dass wäre wohl eher unglaubhaft, aber es ist wirklich so. So viel Büroarbeit fällt dort nunmal nicht an und wenn meine Mutte diese nun für mich übernimmt (auch wenn das wohl ein Chaos ergeben wird), dann ist das eben so.

Kann mir jemand sagen, ob die Einkünfte aus 2011 angerechnet werden und wie sieht es aus, wenn sich dann ein Verlust ergibt?

Ich steh irgendwie auf dem Schlauch?

LG

Jezzi

Beitrag von bw1975 - 08.09.10 - 19:08 Uhr

Hallo,

http://www.elterngeld.net/elterngeld-forum/viewtopic.php?t=3441

LG

Beitrag von susannea - 08.09.10 - 22:10 Uhr

Es wird dir auch angerechnet, wenn du nciht arbeitest, weil du ja Gewinn hast!

Weshalb du den hast interessiert nicht!