Ich lebe mit meinen Kindern alleine,nur habe ich seit einem Jahr einen festen Freund,der ab und zu bei uns übernachtet.Nun heute unangekündigt,klingelt es an der Tür und ich natürlich gefragt wer da ist.Da sagte jemand die Post!!Es war jemand vom Job Center,er schaute in alle Schränke und fand natürlich viele Sachen von meinem Freund.Er schieb alles auf,was er gefunden hat.Er meinte,das es ja dann eine Eheähnliche Gemeinschaft ist.Nun,aber ich bekomme ja kein Geld von meinem Freund,was passiert mir jetzt im schlimmsten Falle und wie gehts jetzt weiter.Mache mir echt Sorgen
Danke
Grus Sandra
Bekomme zur Zeit ALG und nun kommt Kontrolle zuhause,wegen Freund
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Beitrag von truli - 08.09.10 - 21:15 Uhr
Beitrag von bezzi - 08.09.10 - 21:29 Uhr
Im schlimmsten Fall bekommst Du kein Geld mehr und eine Anzeige wegen Betrugs.
Beitrag von hexlein77 - 08.09.10 - 21:46 Uhr
Hast du dafür auch die gesetzliche Grundlage oder saugst du dir das gerade mal aus den Fingern um der TE Angst einzujagen?
Beitrag von bezzi - 08.09.10 - 21:49 Uhr
Sie fragte nach "schlimmstenfalls".
Wenn jemandem nachgewiesen wird, dass er zu Unrecht Leistungen bezieht, weil er in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, ohne es angegeben zu haben, können natürlich die Leistungen (auch rückwirkend) gestrichen werden und eine Anzeige wegen Betrugs gestellt werden oder sehe ich das falsch ?
Beitrag von hexlein77 - 08.09.10 - 21:59 Uhr
DEr Leistungsträger ist erstmal in der Leistungspflicht!
1. Müsste der Leistungsträger der TE mal nachweisen, das sie bei Antragsstellung WISSENTLICH falsche Angaben gemacht hat! Das alleine ist schon nicht möglich bzw. sehr sehr Schwierig!
2. Kann er laufende Leistungen nicht ganz einstellen sondern "lediglich" kürzen und das eben auch nur wenn er nachweisen kann, das sie falsche Angaben gemacht hat.
3. hat der LT die möglichkeit die Leistungen für die Zukunft zu senken, WENN sie wirklich in einer BG lebt.
DA sie alleinerziehend ist, kann der LT die Leistungen wenn dann um 30% kürzen aber auch nur für SIE nicht für weitere Personen in ihrer BG!
ALles nachzulesen im SGBII!
Beitrag von bezzi - 08.09.10 - 22:06 Uhr
OK, ich habe da zum Glück bisher keine persönliche Erfahrung.
Aber:
"1. Müsste der Leistungsträger der TE mal nachweisen, das sie bei Antragsstellung WISSENTLICH falsche Angaben gemacht hat! Das alleine ist schon nicht möglich bzw. sehr sehr Schwierig! "
Ist es nicht so, dass der Leistungsbezieher JEDE (!) VERÄNDERUNG in Bezug auf die eigene Wohnsituation (insbesondere den Zuzug von anderen erwachsenen Personen) unverzüglich und selbständig zu melden hat ?
Beitrag von hexlein77 - 08.09.10 - 22:18 Uhr
Ja das stimmt! Jeder Leistungsempfänger MUSS seiner Mitwirkungspflicht nachkommen!
Aber selbst wenn die TE mit ihrem Freund zusammenlebt (was ich nicht glaube) und selbst wenn sie es nicht Mitgeteilt hat, wie soll ihr jetzt nachgewiesen werden, das dieses Zusammenleben schon mehrere Tage, monate oder eben sogar ein Jahr ist??!!
Und in solch einem Fall wäre der Leistungsträger in der Beweispflicht! Die TE könnte ja nachweisen, sofern ihr Freund eine eigene Wohnung hat und dort gemeldet ist, das keine BG vorhanden ist!
Außerdem sind solche "Besuche" nicht wirklich Beweiskräftig und wenn ich mich jetzt richtig erinnere auch nicht Rechtens! 
Ich habe sehr oft mit ALG-II Empfänger zu tun und auch Arbeite auch öfters mal mit einer sehr guten Anwältin für Sozialrecht zusammen!
Von daher stammen dann meine persönlichen Erfahrungen!
Beitrag von windsbraut69 - 09.09.10 - 06:37 Uhr
Warum sollte der Besuch nicht rechtens sein? Sie hat ihn doch hineingelassen.
Gruß,
W
Beitrag von hexlein77 - 09.09.10 - 08:03 Uhr
1. ist der MA nur unter angabe falscher Tatsachen ins Haus gelangt: Er sei von der Post!
2. MÜSSEN sich die MA der ARGE unaufgefordert ausweisen und sämtlich Unterlagen vorlegen WARUM WIESO und WESHALB der Hausbesucht gemacht wird.
und 3. MUSS solche ein MA den Leistungsbezieher darüber Informieren was für Rechte er hat. Nämlich z.B. das man den Hausbesuch verweigern kann! Schon mal was von Art. 13 GG: Unverletzlichkeit der Wohnung gehört?
Und das sie ihn reingelassen hat, entbindet ihn nicht von seinen Pflichten die TE über SÄMTLICHE Rechte und Pflichten zu belehren! BEVOR in irgendwelche Schränke geschaut wird! Denn das ist eben auch rechtswidrig! Privatsphäre und so!!!
Im übrigen ergibt sich sowas schon alleine durch die Grundgesetze die, man wird es kaum glauben, auch für ALG-II Empfänger gelten und nicht Automatisch außer Kraft gesetzt werden nur weil man Transferleistungen bezieht!
Beitrag von atarimaus - 08.09.10 - 21:29 Uhr
Er schaute in deine Schränke?????
Also das geht ja wohl zu weit!
Schriftliche Beschwerde solltest du schreiben ans Amt.
Zur eheähnl. Gemeinschaft kann ich nichts sagen.
Gruß
Beate
Beitrag von bezzi - 08.09.10 - 21:30 Uhr
Wieso ? Wenn sie es zulässt ....
Beitrag von atarimaus - 08.09.10 - 21:32 Uhr
Mir scheint eher, sie wurde überumpelt.
Vielleicht hat er sogar behauptet, er hätte das Recht dazu in die Schränke zu schauen.
Beitrag von windsbraut69 - 09.09.10 - 06:38 Uhr
Das sind Mutmaßungen und die Überrumpelung wird schwer nachzuweisen sein.
Beitrag von hexlein77 - 09.09.10 - 08:05 Uhr
Denke ich nicht!
Denn wenn dieser Besuch Ordnungsgemäß von statten ging, hat der nette ARGE MA ein Ordentliches Protokoll von diesem Besuch angefertigt das die TE jederzeit bei der ARGE einsehen kann bzw. Unterschreiben hätte müssen! 
Und dann wird DA ja wohl drinn stehen, wenn es denn ein Rechtskonformer Besuch war, wie der Herr ins Haus kam, was er in der Wohnung gemacht hat und was die TE gesagt hat!
Beitrag von windsbraut69 - 09.09.10 - 06:37 Uhr
Sie schreibt doch gar nicht, dass sie es untersagt hat...
Beitrag von jabberwock - 08.09.10 - 21:30 Uhr
Ich denke mal, jemand der sich "auskennt" wird schon unterscheiden können zwischen einem Haushalt in dem eheähnlich gelebt wird und einem Alleinerziehendenhaushalt.
Bei mir deutet wenig auf meinen Freund hin, der nur am Wochenende hier ist. Im Schrank ein paar Klamotten, Rasierzeug etc. im Bad, das ist es dann aber auch schon so ziemlich.
Ich wäre auch ziemlich angepisst, wenn hier einer reinkäme und in die Schränke guckt, aber Sorgen machen müsste ich mir nicht.
Du?
Beitrag von hexlein77 - 08.09.10 - 21:45 Uhr
Hallo,
hat sich der Herr Ausgewiesen?
Er ist unter angaben falscher Tasachen in deine Wohnung gekommen, dagegen kannst du vorgehen!
Nur weil dein Freund sachen bei dir hat, seid ihr noch lange keine Bedarfsgemeinschaft bzw. (korrekt) Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a und genau DARAUF will das AMt hinaus! DA ich mal davon ausgehe, das dein Freund eine eigene Wohnung hat wo er auch gemeldet ist, lässt sich das auch leicht aus der Welt schaffen!
Geld können sie dir erstmal gar nicht streichen, da sie in der Leistungspflicht sind und dir erstmal einen Anhörungstermin bzw. -bogen schicken müssen!
Mein Rat: Gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht und lass dich beraten! Nimm deinen Bescheid mit und dann kannst du PKH beantragen! 
Außerdem habe ich dir eine PN geschickt mit noch ein paar Tipps! 

Hexlein
Beitrag von truli - 08.09.10 - 22:02 Uhr
Danke,das ist sehr nett.Ich bin echt so fertig,werde bestimmt heute Nacht nicht schlafen können.Ehrlich gesagt,bin ich mir nicht mehr so sicher,ob er sich mit einem Ausweis vorgestellt hat (glaube aber nicht) das ging alles so schnell,war einfach nur total überrascht und fix und fertig,mit sowas rechnet man ja auch garnicht.Sogar,das ich Rasierer für mich benutze,hat er sich notiert,obwohl das meine sind
.Das kommt von einem Nachbar,da bin ich mir sicher,das er das beim Job Center gemeldet hat.Bin echt gespannt,was als nächstes kommt.Möchte eigentlich nicht unbedingt mit Anwalt usw.
Danke Lg Sandra
Beitrag von jolinar01 - 08.09.10 - 22:00 Uhr
hallo.
als erstes nicht verzweifeln.und dann einen guten anwalt aufsuchen..
denn der herr muss sich als erstes mal ausweisen.und nix post.die werden aber auch immer treister.und dann hat er nicht einfach in deine schränke zuschauen.
lg
Beitrag von manavgat - 08.09.10 - 22:07 Uhr
Niemand darf in Deine Wohnung, wenn Du es nicht erlaubst.
Wie bescheuert ist das denn?
und nein, die dürfen kein Geld kürzen, allerdings hast Du jetzt einen Haufen Rennerei.
Wende Dich an
www.tacheles-sozialhilfe.de
die sagen Dir, was zu tun ist.
Gruß
Manavgat
Beitrag von truli - 08.09.10 - 22:12 Uhr
Das glaube ich auch mit den rennereien.
Danke Lg Sandra
Beitrag von windsbraut69 - 09.09.10 - 06:41 Uhr
Warum hast Du ihn denn reingelassen und warum sind die Klamotten deines Freundes in den Schränken verteilt?
Beitrag von rose1980 - 09.09.10 - 07:15 Uhr
Naja, sie schrieb ja, das er ab und an mal bei ihr übernachtet.
Dann lässt man schonmal das ein oder andere Teil da.
Meine beste Freundin, übernachtet auch ab und zu mal bei uns, und ich hab hier auch ein paar Klamotten von hier.
Deswegen wohnt sie aber nicht hier.
Warum sie ihn überhaupt reingelassen hat, verstehe ich auch nicht.
Gruß
Beitrag von windsbraut69 - 09.09.10 - 10:09 Uhr
Ja, wenn man aber damit rechnen muß, dass kontrolliert werden könnte, dann räumt man doch die Klamotten nicht mit in die Schränke UND läßt dann nicht noch jemanden rein und die Schränke konstrollieren.
Hier wird sooo oft der Tip gegeben, höchstens eine Reisetasche aufzubewahren bzw. den Besuch mit Tasche kommen und gehen zu lassen.
LG
Beitrag von darkblue81 - 09.09.10 - 10:36 Uhr
Hallo,
du wirst lachen:
Als ich noch im Leistungsbezug war hatte ich Besuch von einem Kollegen übers Wochenende.
Meine herzallerliebste Nachbarin hatte das mitbekommen und beim Amt eine Mitteilung gemacht, das da noch jemand wohnt.
Ich bekam Besuch von zwei Herrschaften (ok, die sagten gleich wer sie sind und warum sie kommen, nix mit Post
) und da ich nichts zu verbergen hatte, durften sie auch rein kommen.
Die Dame war sehr nett, der Mann aber so na ja, sie waren im Bad, da lag ein Hemd auf der Badewanne was mein Kollege vergessen hatte, ich hatte zwei Zahnbürsten im Becher (die eine war ein Fehlkauf, einmal benutz, hatte es versäumt die zu entsorgen) und ich selbst benutze seit Jahren für die Beinrasur einen Männer-Rasierer.
Darauf wurde ich angesprochen, kein Thema, ich hab wahrheitsgemäßt geantwortet und erntete ein Stirnrunzeln, so nach dem Motto "Ja, ist klar"
Zum Glück war meine Sachbearbeiterin damals etwas verständiger und hat mir geglaubt und nicht dem Kontrollkomando
LG
