Hallo ich hab mal eine Frage um landeserziehunsggeld zu beantragen muss ich den steuerbescheid von 2009 rein reichen oder irgendwie so glaube.. ist das die elektronische lohnsteuer 2009 wo brutto und so alles drauf steht?
Das hier zb
http://www.redmark.de/ContentPartner/genios/DownloadData/gif/fo_02053865.gif
lg Josie
Landeserziehungsgeld
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Beitrag von schnecke31031986 - 09.09.10 - 10:29 Uhr
Beitrag von tinar81 - 09.09.10 - 10:41 Uhr
Bei uns in Bayern ist es so, dass man den Steuerbescheid den man vom FA bekommt vom Geburtsjahr des Kindes einreichen muss. Du bist ja auch Bayern, mit 96er PLZ, oder ?
Den Steuerbescheid von 2009 müsstet ihr ja schon haben, also den einfach kopieren und mitschicken. Hab ich zumindest bei beiden Kindern so gemacht.
LG Martina
Beitrag von schnecke31031986 - 09.09.10 - 10:57 Uhr
Mhh ja genau bin auch 96..sag ma wie sieht der steuerbescheid aus?
bekommt man den nur wenn man eine EInkommensteuererklärung macht?
steh momentan voll auf der leitung..lg
Beitrag von emmy06 - 09.09.10 - 13:06 Uhr
ja sicher.... da du im letzten jahr elterngeld und sicherlich auch mutterschaftsgeld erhalten hast, bist du so oder so zur abgabe einer steuererklärung verpflichtet.
Beitrag von schnecke31031986 - 09.09.10 - 13:33 Uhr
Huhu ich hab nur meine elterngeld bekommen von 300 euro mon mehr nichts..da ich vorher nicht arbeiten war
Beitrag von emmy06 - 09.09.10 - 16:15 Uhr
du musst meines wissens dennoch eine erklärung abgeben, da du in der summe ja mehr als 410€ lohnersatzleistungen (sprich eg) bezogen hast....
bist du verheiratet? wenn ja dann wirkt sich das eg, auch wenn es nur der sockelbetrag war auf das gehalt (bzw. dessen versteuerung) deines mannes aus - steuerprogression.
lg
Beitrag von schnecke31031986 - 09.09.10 - 16:22 Uhr
mh also zu mir hat keiner was gesagt das ich ne extra lohnsteuererklörung machen muss nur wegen elterngeld*grübel*
ja bin verheiratet..seit 6 jahren
Beitrag von emmy06 - 09.09.10 - 17:18 Uhr
Das mit der Pflicht zur Steuererklärung steht eigentlich auf deinem Elterngeldbescheid drauf und zudem sollte es wirklich bekannt sein, das EG der Steuerprogression unterliegt.
