hallo,
ich wollte mich eigentlich selbstständig machen (alg1 seit april) und denn gründungszuschuss beantragen bzw. den formantrag habe ich zuhause liegen. nun klappt es nicht mit den räumen und ich möchte evtl. eine stelle annehmen; mit dem hintergedanken,sich aber trotzdem selbstständig zumachen sobald ich räume habe. nun zu meiner frage: wenn ich jetzt eine stelle annehme und dann wieder gekündigt werde (ca. nach einem viertel odder halben jahr), habe ich dann noch anspruch auf den grüdungszuschuss oder nicht?
danke
existenzgründungszuschuss...?
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Beitrag von schlumpi - 09.09.10 - 14:04 Uhr
Beitrag von tiffysb - 09.09.10 - 14:08 Uhr
Hallo,
Du mußt noch 9 Monate "Restanspruch" auf ALGI haben, wenn Du den Zuschuss beantragst 
Wenn Du jetzt schon seit April ALGI beziehst, sind das ja schon 6 Monate... selbst wenn Du jetzt noch 6 Monate Anspruch hättest, ist es ja eigentlich schon zu knapp.
Ob die 12 Monate von vorne anfangen zu laufen, wenn Du jetzt nochmal arbeitest, weiß ich leider nicht, vielleicht kennst sich damit jemand besser aus 
Liebe Grüße
Tiffy
Beitrag von schlumpi - 09.09.10 - 14:26 Uhr
9monate? ich dachte 90 tage?
Beitrag von schwarzbaer - 09.09.10 - 14:42 Uhr
also auf dem existenzgründerseminar wo ich letztens war, hieß es, daß noch 90 Tage Restanspruch da sein müssen, das sind nur 3 Monate!
Insofern sollte das kein Problem sein.
Beitrag von schlumpi - 09.09.10 - 14:49 Uhr
und die sind übertragbar auf die nächste arbeitslosigkeit. einen vollen aspruch von alg1 hat man ja glaube ich nur, wenn man ein jahr angestellt war. und wenn ich nur kurz angestellt bin und noch über 3monate restanspruch habe,müsste alsoauch der gründungszuschuss zu beantragen sein?
Beitrag von schwarzbaer - 10.09.10 - 08:40 Uhr
Genau. So hat man uns das jedenfalls im Existenzgründerseminar erzählt. Die gibt es übrigens für relativ wenig Geld (bei uns 30 Euro für 3 Tage) bei den IHK'en. Einfach mal anrufen, diese Seminare sind extrem interessant!!!
