Was denkt ihr...Abzocke??

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Beitrag von novemberbaby06 - 09.09.10 - 15:52 Uhr

Hallo ihr lieben

Ich habe mich nun mit dem kosumenten schutz in verbindung gesetzt

hab das geschrieben....

Schönen Guten Tag, Ich hätte eine Frage bezüglich der Betriebskostenabrechnung. Ich habe mit meiner Tochter von 1.1.09-ende juni 09 in einer Mietwohung gewohnt wo wir monatlich 150€ betriebskosten zahlten. Die Wohnung war 70m² groß. Aufgrund dessen, dass wir so gut wie nie warmes Wasser zum Waschen oder duschen hatte, hatten wir schon in der Mietzeit Probleme mit den Vermieter.

Nun, beim Auszug wurde von mir verlangt, dass ich noch 150€ der kaution an die Vermieter abgebe als "Absicherung" für die BK-Abrechnung. Dies kam mir komisch vor und somit händigte ich den Vermietern auch dieses Geld nicht aus. Dann hiéß es wir würden im März 2010 eine Abrechnung der Betriebskosten bekommen.....Bis HEUTE kam NICHTS.

Daraufhin habe ich mich mit ihnen telefonisch in Verbindung gesetzt, da hieß es, dass wir weder was zurück bekommen noch etwas nachzahlen müssen. Mal ehrlich ich kenne niemaden bei dem die Abrechnung 0 auf 0 lief! Ich bat darum mir die Unterlagen zuzuschicken, daraufhin wurde mir gesagt, das dies nicht gemacht wird für mieter die schon ausgezogen sind..den das ganze sei ihr ein zu großer Aufwand. 3 Tage später bekam ich einen Rückruf, wo es hieß sie habe sich das ganze angeschaut und bearbeitet-mit der betonung dass es sehr viel arbeit war- und hat gesehen dass wir ca 120€ nachzahlen müssten, aber nur dann wenn wir darauf bestehen würden dass wir eine Abrechnung zugeschickt bekommen. Wenn wir darauf verzichte würde sie uns die Nachzahlung erlassen.



Was nun mir kopfzerbrechen macht - Wir haben in der Mietzeit NIE die Heizung aufgedreht gehabt - wir hatten- wenns hoch kommt- 3x in der Woche warmes Wasser - im Winter wurde nie Schnee geräumt - Das stiegenhaus wurde auch so gut wie nie gereinigt.
Ich habe das gefühl dass wir abgezockt werden, ich bin auch der festen meinung, dass wir eigentlich was zurück bekommen müssten, schon alleine aus dem Grund, weil wir sogut wie gar nie in der Wohnung waren weil sowieso immer was war. dusche etc. ging ich auch immer zu meinen Eltern, von daher wurde auch kaum Wasser verbraucht. Ich bedanke mir für eine Bearbeitung und Rückmeldug mit freundlichen grüßen


unn wollte ich euch fragen....was denkt ihr? werde ich "abgezockt"?

Danke glg dani

Beitrag von dasthes - 09.09.10 - 15:57 Uhr

Hallo Dani,

geh zum Anwalt und lass ihm die Abrechnung anfordern und prüfen.

Hier ist irgendwas faul! Weil sonst hätte deine ehemaligen Vermieterin nicht so komisch.

Übrigens hat der Vermieter bei Auszug das Recht, einen Teil der Kaution einzuhalten für eine evtl. Betriebskostennachzahlung.


LG thes

Beitrag von sternschnuppe215 - 09.09.10 - 16:08 Uhr

Hallo Dani,

das ist nicht rechtens - Du vermutest eine Rückzahlung, so wird es auch sein...

Ich hatte 90 EUR mtl. Betriebskosten in 2009 und habe 400 EUR zurück erhalten...

schau mal hier....

http://www.sueddeutsche.de/geld/betriebskosten-vermieter-muessen-abrechnen-1.561558

setz ein professionelles Scheiben auf mit Fristsetzung... ich bin mir sicher, dass Du Erfolg haben wirst. Im Zweifelsfall erledigt das der Mieterschutzbund für Dich gegen ein geringes Entgelt (falls Du kein Mitglied bist).

Der Vermieter meines Freundes wollte den kompletten Jahreslohn des Hausmeisters auf die Mieter umlegen... dank professioneller Recherche und Schreiben hatte er keine Chance und musste die Abrechnungen korrigieren...

Grüße

Janine

#winke

Beitrag von kathi.net - 09.09.10 - 16:12 Uhr

Keine Ahnung, wie die Rechtslage in Österreich ist.

In Deutschland würde ich warten, bis die Abrechnungsfrist rum ist und dann die Abrechnung schriftlich einfordern ;-)

LG Kathi

Beitrag von novemberbaby06 - 09.09.10 - 16:22 Uhr

Huhu....

Wie ich vorgehen muss das wird mir sowieso der Konsumentenschutz (mieterschutz) sagen...

wollte nur wissen was euer eindruckt ist?
ob ich recht habe, und abgezockt werde....

Danke dir trotzdem


#liebdrueck lg

Beitrag von kathi.net - 09.09.10 - 16:26 Uhr

Naja, es klingt zumindest nicht sehr seriös.
Ach ja und zu der Frist: wenn die abgelaufen ist (12 Monate) kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Du hast aber trotzdem das Recht auf eine ordentliche Abrechnung und ggf. Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten.

LG Kathi

Beitrag von novemberbaby06 - 09.09.10 - 16:30 Uhr

Echt?

Wie lange ist Frist?
Ausgezogen sind wir ende juni 2009 und was ich im net gelesen habe müsste laut mieterschutz eine abrechnung bis spätestens 30.06.2010 bei uns eingetroffen sein...

Und ich weiß von einer Bekannten (die ebenfalls in dem haus wo ich gewohnt habe wohnt, dass die BK abrechnung im märz 2010 ausgehädigt wurde...und JEDER der noch in dem Haus wohnt ein guthaben hatte....

Beitrag von kathi.net - 09.09.10 - 16:33 Uhr

Da geht es um den Abrechnungszeitraum. Meist ist der vom 01.01. bis 31.12. - wenn also in deinem Fall der Zeitraum so wäre läuft die Frist zum 31.12.2010 ab.

Aber wie schon gesagt - keine Ahnung, ob das in Österreich auch so ist!

LG Kathi

Beitrag von nightwitch - 09.09.10 - 16:20 Uhr

Hallo,

ganz ehrlich KEIN Wohnungsunternehmen verzichtet mal grad auf 120 Euro!

Zum Anwalt, dem die Sache übergeben und abwarten.

Gruß
Sandra

Beitrag von novemberbaby06 - 09.09.10 - 16:23 Uhr

Das habe ich mir eben auch gedacht

Ja Anwalt kostet ja auch wieder was? und was ich weiß ist das auch nicht gerade billig.....

Da könnt doch der Mieterschutz...bei uns kosumentenschutz auch weiterhelfen oder?

danke
glg dani

Beitrag von auisa - 09.09.10 - 16:35 Uhr

Hallo Dani,

geh zu einem Anwalt oder Mieterschutzbund. Da stimmt etwas nicht.
Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, wenn der VM die NK-Abr. nicht erstellt hat, einfach die Vorauszahlungen zurück fordern.
Ja, das geht!!!

Mit den Umlagen: Wie läuft das mit Wasser und Heizung? Zähler, QM oder Personen???

Habt ihr kein Übergabeprotokoll???


LG Auisa

Beitrag von kati543 - 09.09.10 - 18:44 Uhr

Ich denke schon, dass du abgezockt wirst. Aber zu den tatsächlichen Nebenkosten...
wie wird denn bei euch abgerechnet? Hat denn jede einzelne Wohnung eine eigene Wasseruhr? Bei uns ist das nicht der Fall. Daher haben wir so einen Schlüssel nachdem umgelegt wird. Also bei uns wäre es völlig egal, wie oft ihr den Wasserhahn aufdreht, ihr zahlt für die gesamte Gemeinschaft. Das selbe gilt für Heizung.
Also, lies dir nochmal genau die Aufschlüsselung der Nebenkosten und deren Umlage im Vertrag durch und bestehe auf der Abrechnung. Du kannst telefonisch gleich "nebenbei" erwähnen, dass die sowieso zur Kontrolle bei Mieterschutzbund,... geht.

Beitrag von sassi31 - 10.09.10 - 01:44 Uhr

Hallo,

ich finde es seltsam, dass sie auf ihr Geld verzichten würde, wenn sie dir keine Abrechnung zuschicken soll. Willst du dennoch eine Abrechnung, sollst du nachzahlen.

Klingt für mich nach dem Versuch, dich reinzulegen. Bestimmt hast du zuviel gezahlt und die Vermieterin will dir das Geld nicht wieder auszahlen.

Gruß
Sassi

Beitrag von traumkinder - 11.09.10 - 10:02 Uhr

nach auszug geld dabehalten kenn ich!!!

mein ehemaliger vermieter hat nach 2 jahren erst das geld zurückgegeben!! (sparkonto)

und auch nur weil mein mann gedroht hat, wenn bald nix passiert geht er zur presse.... #augen