Hallo zusammen,
es geht um folgendes. Wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft, in die wir am 18.9 einziehen möchten. D..h unsere jetzige Mietwohnung haben wir zum Ende des Monats gekündigt. Jetzt ist es so, das die Heizkosten in unserer jetzigen Mietwohnung über die qm abgerechnet werden, da es keine extra Erfassungsgeräte gibt. D.h. die gesamten Heizkosten wurden durch die Gesamt-qm-Zahl des Hauses geteilt und dann auf die jeweilige Wohnung umgerechnet.
Bis jetzt war es mit der Nebenkostenabrchnung nie ein Problem, da ja der Abrechnungsfaktor ein Jahr war. Jetzt ziehen wir ja vor der neuen Heizperiode aus und ich sehe nicht ein, dass der Vermieter den Verbrauch des ganzen Jahr 2010 nimmt und es für uns auf die ersten neun Monate umrechnet. Schlussendlich würden wir ja dann den ansteigenden Verbrauch im kommenden Herbst/Winter zumindest anteilig mitzahlen müssen. Das Problem ist, soweit wie ich weiß, hat der Vermieter keine Erfassungseinrichtung am Öltank um irgendeinen Stand ablesen zu können.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Danke für eure Antworten!
Heizkostenabrechnung bei Wohnungskündigung ohne Erfassungsgeräte
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Beitrag von oli111111 - 09.09.10 - 22:04 Uhr
Beitrag von arkti - 09.09.10 - 22:30 Uhr
Ehrlich gesagt würde ich mich auf sowas gar nicht einlassen.
Ich zahl doch nicht für Leute mit die vielleicht 24 stunden die Heizung auf volle Pulle haben und dabei noch die Fenster auf.
Beitrag von auisa - 10.09.10 - 12:19 Uhr
Doch das geht: Bei Zweifamilienhäusern braucht man keine Erfassungsgeräte!!!
Habe selbst den Fall, das ich noch keine Erfassungsgeräte habe, aber jetzt welche einbauen lasse.
Beitrag von werner1 - 10.09.10 - 08:07 Uhr
Hallo,
dafür gibt es Gradtagszahlen.
Dabei wird berücksichtigt, dass im winter mehr und im Sommer weniger geheizt wird.
Oktober 8 %
November 12 %
Dezember 16 %
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von oli111111 - 10.09.10 - 08:23 Uhr
Hallo Werner,
vielen Dank für die Info! Das ist wirklich eine gute Info.
Viele Grüße
Oli
