Leistungen des SGB III

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Beitrag von kati543 - 10.09.10 - 09:38 Uhr

Hallo,
gehört zu den Leistungen des SGB III auch das ALG1?

Danke.
Katrin

Beitrag von landmaus - 10.09.10 - 09:40 Uhr

Hallo,

ich würde behaupten, dass dies die Hauptleistung des SGB III ist. SGB III ist das Arbeitsförderungsgesetz.

LG

Beitrag von danii84 - 12.09.10 - 22:24 Uhr

Das AFG, gibts aber schon ewig und drei tage nicht mehr, das SGB III ist nichts anderes, als das Sozialgesetzbuch -Drittes Buch- und regelt die Arbeitslosenversicherung

Beitrag von landmaus - 12.09.10 - 23:19 Uhr

Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Das SGB II ist nicht das AFG, aber immer noch das Gesetz, dass sich über Arbeitsförderung verhält. Arbeitsförderung ist weiterhin der Titel.

s.h.:http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)

Beitrag von altehippe - 10.09.10 - 09:56 Uhr

Immer, wenn ich was wissen will: Wikipedia ;-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_%28Deutschland%29

Also SGB III

Beitrag von goldtaube - 10.09.10 - 10:13 Uhr

Zum SGB III gehört vorwiegend das ALG I. Aber auch gesetzlichen Regelungen zur Berufsausbildungsbeihilfe findest du dort.
Schau doch selber:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/inhalts_bersicht.html

Beitrag von kati543 - 10.09.10 - 10:32 Uhr

Habe ich, aber das Gesetz ist nicht gerade klein ;-)

Übrigens noch vielen Dank für deinen Beitrag von vor ein paar Tagen mit dem Link zu den Anwartschaftszeiten für das ALG1. Ich kann es noch immer kaum glauben - ich habe tatsächlich wieder einen vollen Anspruch darauf - nach 5 Jahren Kindererziehungszeiten.