Hallo,
gehört zu den Leistungen des SGB III auch das ALG1?
Danke.
Katrin
Leistungen des SGB III
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von kati543 - 10.09.10 - 09:38 Uhr
Beitrag von landmaus - 10.09.10 - 09:40 Uhr
Hallo,
ich würde behaupten, dass dies die Hauptleistung des SGB III ist. SGB III ist das Arbeitsförderungsgesetz.
LG
Beitrag von danii84 - 12.09.10 - 22:24 Uhr
Das AFG, gibts aber schon ewig und drei tage nicht mehr, das SGB III ist nichts anderes, als das Sozialgesetzbuch -Drittes Buch- und regelt die Arbeitslosenversicherung
Beitrag von landmaus - 12.09.10 - 23:19 Uhr
Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Das SGB II ist nicht das AFG, aber immer noch das Gesetz, dass sich über Arbeitsförderung verhält. Arbeitsförderung ist weiterhin der Titel.
s.h.:http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
Beitrag von altehippe - 10.09.10 - 09:56 Uhr
Immer, wenn ich was wissen will: Wikipedia 
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_%28Deutschland%29
Also SGB III
Beitrag von goldtaube - 10.09.10 - 10:13 Uhr
Zum SGB III gehört vorwiegend das ALG I. Aber auch gesetzlichen Regelungen zur Berufsausbildungsbeihilfe findest du dort.
Schau doch selber:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/inhalts_bersicht.html
Beitrag von kati543 - 10.09.10 - 10:32 Uhr
Habe ich, aber das Gesetz ist nicht gerade klein 
Übrigens noch vielen Dank für deinen Beitrag von vor ein paar Tagen mit dem Link zu den Anwartschaftszeiten für das ALG1. Ich kann es noch immer kaum glauben - ich habe tatsächlich wieder einen vollen Anspruch darauf - nach 5 Jahren Kindererziehungszeiten.
