ALG1

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Beitrag von gyane - 10.09.10 - 12:51 Uhr

Hey Leute!

Und zwar habe ich mal eine ernste Frage beziehe seit diesen Monat ALG1 können mir die das ALG Sperren wenn ich mich auf einen Job jetz mal nicht bewerbe? Und muss ich meine Bewerbungskosten selbst zahlen?

wenn ja wäre das ja ziemlich unverschämt, finde ich!



Beitrag von nekiw - 10.09.10 - 12:59 Uhr

Also wenn Du Dich auf einen zumutbaren Job nicht bewirbst können die Deinen Bezug sperren, ja.
Soweit ich mich erinnere war das, wenn die Dir 3 Vorschläge schicken und Du Dich auf alle drei nicht bewirbst. Kann sich aber geändert haben.

Bewerbungskosten kriegt man glaube ich wieder, allerdings gibt es genügend Firmen, die auch online-Bewerbungen ermöglichen, oder Jobbörse online kann ich auch empfehlen.

Aber wieso unverschämt?

Beitrag von gyane - 10.09.10 - 15:36 Uhr

Weil ick nur 81€ alg1 bekomme weil ich in meiner Ausbildung nich viel Vergütung bekommen habe!

Ick weiß noch nich mal wie das vorher auslegen soll! 81€ sind nich viel davon kann ich alleine ja nur Bewerbungskosten vorauszahlen und dann auch nichts zum leben habe =(

Außerdem habe ich hier im Forum gelesen das du die Bewerbungskosten wenn dich auf ein 400€Job beworben hast nich wieder bekommst und das kann ich mir weiß gott nich gerade leisten!

Undwas wollen die mir von 81€ kürzen das ALG1 ist dafür da weil abgeschlossene Ausbildung habe und 2 Jahre arbeiten ware, das ist sozusagen mein erarbeitetes Geld!

na was will ich mit ein 400€Job wo dann nur wochenende für 14h arbeiten gehe und ganze Woche auch zu hause dumm rum sitze!

Beitrag von windsbraut69 - 11.09.10 - 10:20 Uhr

Nee, das ALGII ist eine Versicherungsleistung, die sich daran errechnet, wieviel Du eingezahlt hast. Das ist keine Belohnung dafür, dass Du eine Ausbildung gemacht hast und es wird nur dann gezahlt, wenn Du dich auch um einen Job bemühst.

Warum sollte Dir ein Minijob nichst bringen, Du kannst doch sicher Geld gebrauchen, oder?

Gruß,

W

Beitrag von gyane - 11.09.10 - 10:50 Uhr

ähm nur mal zur Indfo vberstehen mich überhaupt hier wirklich alle?

ALG2 sprich Hartz4 bekomme ick doch gar nich! Ick bekomme 300Tage lang nur ALG1, weil ick meine Ausbildung beendet habe und auf Jobsuche bin!

Nichts mit Hartz4, wenn dieses bekommen würde (habe da eh kein anspruch drauf, bin unter 25 -.-) hätte ick nich nur 81€! hätte ick über 300€ und bei dem geld wäre es mir egal wenn bewerbungskosten zahlen muss und die einen eine sperre rein hauen ist auch selbst verständlich, weil diese Leute eh nie arbeiten gehen weerden oder sich bemühen!

Aber was wollen sie von 81€ sperren? da können sie sich dat doch gleich in den Arsch schieben eh! Und hier wird schon jeder mal ALG1 bekommen haben! ALG1 ist was ganz anderes wie ALG2 :-(

Beitrag von windsbraut69 - 13.09.10 - 12:06 Uhr

Ich hab mich vertippt, das erkennt man aber auch aus dem Zusammenhang.
Wie dem auch sei - ALGI ist keine Belohnung für Deine Ausbildung, sondern eine Versicherungsleistung und Du hast eben sehr wenig "eingezahlt" und bekommst entsprechend wenig raus.

Wenn Dir Dein ALGI-Anspruch zu niedrig ist, dann verzichte doch - dann mußt Du auch keine Bewerbungen mehr schreiben.

Beitrag von gyane - 11.09.10 - 11:33 Uhr

achja hatte noch was vergessen, wenn jetz 400€job annehmen würde oder einen richtigen Job wo auch 40h/pro woche gehe! bekomme ick mein ALG1 trotzdem weiter bezahlt! Weil es mir 300 Tage zu steht!

Und auf den blöden Zettel den ick bekommen habe steht ja alles nur von ALG2 drauf was mich ein scheiß kümmert, weil da drauf kein Anspruch habe! Von ALG1 steht wieder mal nichts drauf -.-

meine mum hat ein Antrag gestellt auf Hartz4 damit eventuell Vorschuss bekomme weil mit 81€ ja nich weit komme kindergeld ja für mich anscheinend auch weg fällt sowie für meine schwester -.- und der herr im Haus der arbeiten geht soll wo 4 Personen von seinen Lohn (nich gerade sehr viel ist) ernähren?

Meine mum hat die ganze Zeit von 2005-2010 kein Hartz4 bekommen, sie war sozusagen eine aktenleiche weil sie keine leistung von der arge bekommen hat!

Nun haben wir den Antrag erstmal mit genommen aber noch nich aus gefüllt und was machen die arschlöcher melden meine mutti schon wieder mal ab (bestimmt schon jetz das 15.mal) und meine jüngere schwester gleich mit! hallo was soll den das? die können doch nich meine schwester von der berufsberatung raus schmeißen! Schließlich hat jeder diese Berufsberatung verdient um eine Lehrstelle zu finden! Die sind doch so bescheuert da drin, sollen die einen mal richtig informieren aber können die kaffeeklatscher da drin ja nich! Und ick will deswegen doch nur auch einen richtigen Job damit mit dr blöden Arge nichts mehr zu tun habe, und wenn so blöden 400€job habe muss ick mich ja weiter mit den rum ärgern -.-

1. die keinen wirklich zu hören

2. einen dort nich aussprechen lassen

3. dir dort noch drohen du musst du musst

4. dir irgendwelchen scheiß erzählen was dann gar nich hin haut

5. dir dann noch dämmliche arbeit anbieten wo man schon genau weiß das kann sie doch gar nich bekommen (z.b. wenn da steht berufserfahrung, expertenkenntnisse in bestimmten sachen, sowie pkw Führerschein erforderlich)

6. was bieten die mir so ein scheiß an wenn dieses nich habe, vorallem PKW Führerschein, hätte man den von 164€ ausbildungsgeld bezahlen sollen oder was? sollen sich mal was überlegen da drin!

7. texten die dich ja noch so lange zu das dort 3h drin sitzt und dich dann von einen zimmer ins andere von einer etage in die andere schicken und selber noch nich mal wissen wo wer sitzt -.-

8. dann dort sowas arbeitet was nach alkohol stinkt, habe gedacht ick spinne kann ja nich war sein

9. Das die bei den deutschen wirklich schnell sind mit Geld sperren und bei den Ausländern (ich habe nichts gegen ausländer nur gegen manche, aber das hat auch guten grund) es nich gleich sperren und die dort einfach mal anfang des Monats weil die kein geld mehr haben mit ein Check ankommen und sich das von der agentur geben lassen! soviel zu DEUTSCHland -.- die einzigen ausländer die wirklich arbeiten gehen sind die älteren russen, die was dönerladen und asia shop haben und die klamottenladen haben die anderen kannst in die Tonne drücken, die sind nur beschäftigt weiber anzubaggern und zu begrabschen -.- =(

Beitrag von windsbraut69 - 13.09.10 - 12:17 Uhr

Um Gottes Willen!

Beitrag von frischerduft - 10.09.10 - 13:25 Uhr

Hallo,

da du nichts bezüglich der Gründe geschrieben hast, warum du dich nicht bewerben willst, finde ich es unverschämt von dir, wenn du dich nicht bewirbst.

Du hast alles zu tun, um deinen Leistungsbezug zu beenden.

Bezüglich der Bewerbungskosten kann man bei der Arge einen Antrag auf Übernahme stellen.

Gruß

Nici

Beitrag von goldtaube - 10.09.10 - 14:16 Uhr

Warum willst du dich auf den Job nicht bewerben? Ist es ein Jobangebot von der Arbeitsagentur oder ist ein selbst gesuchtes Jobangebot?
Hast du eine Vorgabe bekommen wie oft du dich bewerben musst pro Monat?

Wegen der Bewerbungskosten: Du gehst zur Arbeitsagentur und lässt dir dort einen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung geben. Auf diesem ist das Datum aufgedruckt ab wann dieser gilt und ab diesem Datum gilt er ein Jahr.
Jetzt schreibst du Bewerbungen und schickst sie weg. Die Kosten musst du leider erst einmal vorstrecken. Die Bewerbungen trägst du ein und dann kannst du den Antrag bei der Arbeitsagentur mit den Bewerbungsnachweisen (Kopie der Bewerbung oder Absage etc.) einreichen und bekommst dann Bewerbungskosten erstattet. Aber nur eben rückwirkend und nur für Bewerbungen die ab dem Datum auf dem Antrag geschickt wurden.
Je nach Arbeitsagentur wollen die auch Quittungen sehen. Also nachfragen.

Man bekommt natürlich nicht die kompletten Kosten erstattet. Man bekommt bis zu 260 Euro pro Jahr erstattet. Im Normalfall bekommt man eine Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Bewerbung. Bei manchen Arbeitsagenturen erstatten die auch die realen Kosten und dann eben bis zu 260 Euro pro Jahr.

Du musst im übrigen nicht ein Jahr lang Bewerbungen sammeln und dann einreichen, sondern du kannst innerhalb des Jahres wo der Antrag gültig ist z. B. schon nach einem Monat dir das erste Geld für Bewerbungen erstatten lassen und dann im nächsten Monat wieder usw. Eben so lange bis das Jahr um ist bzw. bis du den Erstattungshöchstbetrag bekommen hast.

Beitrag von gyane - 10.09.10 - 15:48 Uhr

mh also den Brief steht drin das die einen nur bis 150€ bewerbungskosten erstatten und ich muss 5-8 Bewerbungen schreiben im Monat!

Und ich weiß ja nich warum die mir blöde hilfskräfte Arbeit suchen, wenn abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe habe! -.- Die ist ja noch mehr gebildet wie so ein Helfer im Gastgewerbe! Und hat genau das gleiche gemacht wie eine Restaurantfachfrau nur ein Jahr weniger -.-

Also was soll den das? Und was will ick mit 400€Job wenn dann nur wochenende arbeiten gehen brauch und ganze woche auch dumm rum sitze, sowas ist nichts für mich! Vorallem eines muss man noch bedenken ich teile mit einer jüngeren Schwester ein Zimmer und dann komme ich abends nach 24Uhr nach hause?? wenn sie am nächsten Tag zur Schule muss?

und von 400€ kann ick ja weiß gott auch nich ausziehen -.- es seitdem nimm gleich 3 400€Jobs an nur dann rammle ick mich ja auch kaputt und gehe nur arbeiten um eine eigene Wohnung zu finanzieren!

Beitrag von goldtaube - 10.09.10 - 16:46 Uhr

<<mh also den Brief steht drin das die einen nur bis 150€ bewerbungskosten erstatten und ich muss 5-8 Bewerbungen schreiben im Monat! <<

Das ist ok so. Deswegen schrieb ich ja bis 260 Euro. Je nach Arbeitsagentur eben. Bei einigen gibt es eben 260 Euro, bei anderen weniger.

<<Vorallem eines muss man noch bedenken ich teile mit einer jüngeren Schwester ein Zimmer und dann komme ich abends nach 24Uhr nach hause?? wenn sie am nächsten Tag zur Schule muss? <<

Das sind persönliche Befindlichkeiten und total egal.

Und ob du davon ausziehen kannst oder nicht, interessiert auch niemanden.

Du musst dich auf zumutbare Jobs bewerben und sie annehmen.

Das ist auch festgelegt. Wenn du dir das Merkblatt durchliest erfährst du was unter anderem zumutbar ist.

Seite 20 und 21

Zitat:
2.5 Verfügbar sein
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie
für Vermittlungsbemühungen Ihrer Agentur für Arbeit
zur Verfügung stehen. Sie müssen
...
4. bereit sein, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen.

Eine Beschäftigung ist auch zumutbar, wenn

- sie nicht unbedingt Ihrer Ausbildung oder Ihrer
bisherigen beruflichen Tätigkeit entspricht,

- der neue Arbeitsplatz weiter als der bisherige von
Ihrer Wohnung entfernt ist,

- zur Aufnahme der Beschäftigung ein Umzug

erforderlich ist,

- die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als die
bisherigen, z. B. bis zu 30 % weniger als das Entgelt,
das Ihrer Bemessung zugrunde liegt, bezahlt wird.

- die Dauer, Lage und/oder Verteilung der Arbeitszeit
ungünstiger ist/sind als bisher.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

Und gegen Helfer im Gastgewerbe ist nichts auszusetzen, auch dann nicht, wenn du Fachkraft im Gastgewerbe gelernt hast.

Und du sollst dich ja nicht mit einem 400 Euro Job oder Teilzeitjob zufrieden geben. Aber wenn erst einmal nichts anderes zu bekommen ist, solltest du dich schon drauf bewerben und auch annehmen, wenn du den Job bekommen kannst und aus dem Job heraus kannst und sollst du dich weiter bewerben.

Die Arbeitsagentur kann sogar von dir verlangen, dass du dir einen Job innerhalb Deutschland suchst und nicht nur in deinem Ort oder Bundesland. Auch ein Umzug ist zumutbar.

Beitrag von gyane - 11.09.10 - 10:44 Uhr

"Die Arbeitsagentur kann sogar von dir verlangen, dass du dir einen Job innerhalb Deutschland suchst und nicht nur in deinem Ort oder Bundesland. Auch ein Umzug ist zumutbar. "

ick muss nich Bundesweit gehen, das hatte der Betriebsarzt fest gestellt, weil es unzumutbar ist eine junge zierliche Frau die schon seit 10 jahren gemobbt wurde dahin zu schicken! Grund auch noch das aus 2 Praktikums raus geschmissen wurde wegen meinen Hautproblemen! und im 3. wurde es mir noch ins gesicht gehauen -.-

mh nur bei mir auf den Zettel steht sowas nich drauf das jeden annehmen muss! Du musst auch bedenken ick bekomme ALG1 und nich Hartz4^^

Ick hätte jetz einen Job bekommen, nur Problem ist die Verbindung dahin ist scheiße,weil abends nie wieder zurück kommen würde, ausziehen wäre eine Möglichkeit aber davon mal auszugehen das ick unter 25 bin und keinen anspruch auf Hartz4 habe, muss ick bis 25 noch bei meinen Eltern wohnen es seitdem ick verdiene soviel Geld das ick Miete und alles selber zahlen kann! und das kann ick von einen 400€Job nich! und was lohnt mir so ein 400€ job, ick habe keine lust von mo-fr. dann auch nur dämmlich zu hause zu sitzen! dann war es ja ein grieche und der sucht gutaussehende kellnerinen und in service und gästebetreuung sind vorraussetzungen Expertenkenntnisse! wo soll ich die expertenkenntnisse her nehmen, wenn nur eine überbetriebliche ausbildung hatte und noch keine Berufserfahrung^^

Beitrag von goldtaube - 11.09.10 - 12:25 Uhr

<<mh nur bei mir auf den Zettel steht sowas nich drauf das jeden annehmen muss! <<

Das muss auf dem Zettel auch nicht extra drauf stehen. Das ist so geregelt und das steht auch im Merkblatt zum ALG I, dass man jeden zumutbaren Job annehmen muss.

<<und was lohnt mir so ein 400€ job, ick habe keine lust von mo-fr. dann auch nur dämmlich zu hause zu sitzen! <<
Es liegt an dir, dir für die restliche Zeit noch einen weiteren Job zu suchen oder dir eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu suchen. Du sollst dich ja nicht mit einem 400 Euro Job auf Dauer zufrieden geben.
Man kann es aber auch als Chance sehen um zum Beispiel etwas Berufserfahrung zu bekommen oder den Arbeitgebern zu zeigen, dass man arbeiten will.

Und ganz ehrlich was macht sich besser in einem Lebenslauf?
1 Jahr oder länger keinen Job gehabt zu haben oder wenigstens auf Minijobbasis tätig gewesen zu sein?

Und aus einem Job raus weiter bewerben ist immer besser als es aus der Arbeitslosigkeit heraus zu machen.

<<dann war es ja ein grieche und der sucht gutaussehende kellnerinen und in service und gästebetreuung sind vorraussetzungen Expertenkenntnisse! wo soll ich die expertenkenntnisse her nehmen, wenn nur eine überbetriebliche ausbildung hatte und noch keine Berufserfahrung^^ <<
Bewerben kannst du dich trotzdem. Das du dich bewirbst heißt ja nicht, dass du den Job auch bekommst. So ist das bei Bewerbungen generell.
Und ob er auf gutaussehende Kellnerinnen wert legt und was er darunter versteht weißt du doch gar nicht, oder kennst du ihn persönlich? Und selbst wenn, das kann dir bei jedem Arbeitgeber passieren. Wenn es danach geht, könnte man sich nirgendwo mehr bewerben.
Und selbst wenn Expertenkenntnisse verlangt werden: Wenn man sich nicht zu doof anstellt und einen guten Eindruck macht, hat man oft die Chance auf eine Probetrag und wenn man lernfähig ist, seinen Job gut macht, vergessen Arbeitgeber ganz schnell, dass einem die Berufserfahrung fehlt. Wichtig ist, das man sich gut verkauft.

Beitrag von gyane - 11.09.10 - 14:17 Uhr

ja ist mir auch klar! nur den Probetag muss ick von der Arge vorher genehmigen lassen (ist doch genauso bescheuert) bis dahin hat sich wieder jemand anders beworben und da habe ick die chance auch nich mehr!

nur wenn so ein Rotz da annehme dann soll die Arge gefälligst mir eine Wohnung und die mir finanzieren, weil das geht nich wenn man ein Zimmer mit einer 10.klässerin teilt schließlich hat die auch bald Prüfungen und glaube würde keinen gefallen wenn man abends um 2 da zur tür rein geht und über das andere bett erstmal steigen muss und der andere dann wach ist -.- und dann 6.00 der wecker klingt und ick dann wieder wach bin! das hat doch nichts mehr mit freude am arbeiten und freude sich nach arbeit zu entspannen zu tun!

Das ist dann totaler Streß! Und glaube kaum das dies meine Schwester mit macht -.-

Beitrag von windsbraut69 - 13.09.10 - 12:22 Uhr

Du solltest Deine komplette Einstellung zum (Arbeits)leben mal in Angriff nehmen, wenn Du irgendwann mal unabhängig von ALGII leben möchtest!

Ich lebe übrigens schon gut 20 Jahre mit meinem Partner zusammen, der völlig andere Arbeitszeiten hat als ich und überstehe es ganz gut, wenn er nachts oder morgens früh nach Hause kommt...

Beitrag von gyane - 15.09.10 - 10:04 Uhr

ähm ja ick bin noch nich mal halbes jahr arbeitslos und wenn es dann doch bin Anspruch auf Hartz4 eh nie habe! von daher sinnlos! bin gut gerade mal erst ein Monat Arbeitslos (und den einen Monat muss man dann nich in den Lebenslauf schreiben)

Und dein Partner wird ja bestimmt auch so alt sein wie du oder? meine Schwester ist aber erst 15 und ick werde 21, sie hat nächstes Jahr Prüfungen und wenn Abends nach hause komme, muss man auch bedenken das über ihren Bett noch steigen muss, da habe ick sie ja schon auf geweckt! Und glaube auch nich das es jemand gefallen wird wenn man naachts nach hause kommt über das bett steigen muss und daNN NOCH AUF HANDGELENK DRAUF tretet weil man die Hand nich gesehen hat! (ist mir schon mal passiert -.-) Glaube diese Schmerzen möchte keiner haben oder? auch wenn nur 55kg wiege aber dat ist schon schwere Last auf einen dünnen Handgelenk =(

Und wenn mal verstehen würdest wie ick es meine wer kommt von uns beiden wirklich richtig zur Ruhe und kann in Ruhe schlafen und top fit am nächsten Tag auf Arbeit gehen oder Schule?

Keiner von uns beiden nämlich!