Hallo,
muss man eine Est-Erklärung machen, obwohl man kein Einkommen hat? Also nur Elterngeld? Hatte heute nämlich eine Erinnerung vom FA im Briefkasten. Theoretisch müssten die das doch sehen, daß kein Einkommen geflossen ist, da der AG keine Lst abgeführt hat.
Danke für Eure Hilfe!
LGe Isa
EST-Erklärung obwohl kein Einkommen?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von isa-1977 - 10.09.10 - 13:35 Uhr
Beitrag von semra1234 - 10.09.10 - 13:43 Uhr
hallo
du bist leider verpflichtet Lohnsteuererklärung zu machen wenn du Elterngeld bekommst und musst leider mit einer Rückzahlung rechnen.
LG
Beitrag von gh1954 - 10.09.10 - 14:10 Uhr
Wieso eine Nachzahlung, wenn man gar kein steuerpflichtiges Einkommen hatte?
Beitrag von isa-1977 - 10.09.10 - 14:16 Uhr
Hallo,
ich dachte das Elterngeld sei steuerfrei? Naja, man lernt nie aus 
Dann werde ich mich mal dran machen...
Danke!
Beitrag von nsd - 10.09.10 - 14:40 Uhr
Hi!
Das EG ist auch nicht auch nicht steuerpflichtig, unterliegt aber der Progression, d.h. dass wenn dein Mann Geld verdient, das EG dazugezählt wird, mit der Gesamtsumme des Einkommens der Steuersatz ermittelt wird, aber der Steuersatz wird nur auf das Einkommen deines Mannes angewandt. Das EG an sich ist steuerfrei. Um diesen Steuersatz zu ermitteln musst du/ihr eine EST-Erklärung abgeben. Einkommen ist ja nicht nur der Lohn, sondern z.B. auch Mieteinnahmen. Wenn man aus einer nichtselbstständigen Anstellung Einkommen hat, dann bekommt man ja die Steuern schon während dem Jahr abgezogen. Hat man keine weiteren Einkommen (z.B. Miete) hat, dann muss man kein EST-Erklärung abgeben, aber man kann (lohnt sich bei Pendlerpauschale etc.). Hat man weitere Einkommen wie Mieteinnahmen oder man ist selbstständig, dann muss man eine EST-Erklärung machen.
Beitrag von miau2 - 10.09.10 - 15:17 Uhr
Hi,
beides stimmt so nicht, wenn es - wie ich die TE verstanden habe - in dem Jahr "nur" Lohnersatzleistungen, aber keine steuerpflichtigen Einkünfte gab.
Auf einer - kurzen - Steuererklärung bestehen wohl einige FÄ, das sollte man herausfinden, aber mit einer Nachzahlung braucht sie in dem Fall definitiv nicht zu rechnen.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von kati543 - 10.09.10 - 14:24 Uhr
Dein Kind wurde am Ende des letzten Jahres geboren. Was war denn mit den Monaten zuvor? Hattest du kein Einkommen?
Welche Lohnsteuerklasse bist du?
Beitrag von miau2 - 10.09.10 - 15:21 Uhr
Hi,
es gibt wohl FÄ, die in dem Fall auf einer kurzen Steuererklärung bestehen.
Es gibt auch andere.
Der einfachste Weg: ruf an, frag nach. Und wenn dir - wie mir im exakt gleichen Fall - gesagt wird, dass ein formloses Schreiben reicht dann schreib:
Sehr geehrte Damen und HErren,
wie telefonisch mit... am xxx besprochen bestätige ich Ihnen hiermit, dass ich im Jahr 2009 keine steuerpflichtigen Einkünfte hatte.
Hat bei mir voll und ganz ausgereicht. Aber klär es vorab telefonisch (bei mir wurde sogar der vorgesetzte gefragt).
Viele grüße
Miau2
P.S. nur, weil nichts abgeführt wurde heißt das noch lange nicht, dass man keine steuerpflichtigen Einnahmen hatte! Nur daran sieht das FA das nicht mit Sicherheit
Beitrag von isa-1977 - 10.09.10 - 16:01 Uhr
Danke!
Hatte schon mehrfach versucht anzurufen, aber ist ständig der AB dran ... Beamte 
Werde denen jetzt einfach ein formloses Schreiben aufsetzen. Dann können die sich ja melden, wenn sie nähere Details wissen wollen.
