Hallo zusammen
bin aktuell in der 11. Woche schwanger und habe heute meinen AG informiert.
Habe bis Ende Dezember eigentlich Probezeit, der Arbeitsvertrag ist befristet bis 30.06.11
Wie ist das nun, kann mir der AG nun während der Probezeit kündigen oder nicht?
Habe im Netz beides gelesen, ja er kann, nein er kann nicht.
Vielleicht weiß jemand Bescheid
Probezeit + nun schwanger --> Kündigung??
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Beitrag von sandi1907 - 10.09.10 - 15:47 Uhr
Beitrag von dasthes - 10.09.10 - 15:49 Uhr
Hallo sandi,
nein er kann dich nicht kündigen, du bist durch die Schwangerschaft geschützt.
Der Vertrag wird aber dann wohl auslaufen und nicht verlängert.
LG thes
Beitrag von goldtaube - 10.09.10 - 16:17 Uhr
Da du schwanger bist kann er dich nicht kündigen. Auch nicht in der Probezeit. Der Vertrag läuft allerdings zum 30.06.20011 aus. Es sei denn er verlängert den Vertrag.
Beitrag von claus - 10.09.10 - 16:27 Uhr
Hallo,
ich war in der gleichen Situation und habe es meinem AG 6 Tage vor Ende der Probezeit gesagt und am nächsten Morgen hatte ich die Kündigung aufm Tisch.
Ich bin damals direkt zum Anwalt und habe den Prozess gewonnen.
Somit nein, er darf dich nicht kündigen.
Und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft
.
LG
Claudia & Luca (30.09.2007)
Beitrag von brynlie - 10.09.10 - 16:28 Uhr
Hallo,
nein, kündigen kann er Dich nicht. Dass Du eine Vertragsverlängerung bekommst, ist allerdings extrem unwahrscheinlich, also vergiss nicht, Dich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden.
Was von Seiten Deines AG aber kommen könnte, sind Mobbingattacken irgendwelcher Art. Ich wünsche Dir das nicht, würde Dir aber empfehlen, Dich dahingehend zu informieren, damit, falls so etwas versucht wird, Du nicht völlig unvorbereitet davon getroffen wirst.
LG,
brynlie
Beitrag von sandi1907 - 10.09.10 - 18:47 Uhr
Danke euch allen!
Ja ich denke, der Vertrag wird nicht verlängert, aber es wird sicher wieder einen Job für mich geben. Werde 3 Jahre Elternzeit nehmen, da habich ja genug Zeit für weitere Planung. Weiß noch nicht so recht, wie ich das mach, habe noch ein Kind (4) und keine Großeltern, die Betreuung übernehmen können.Mal sehen.
Mein Bauchzwerg kommt ET 02.04 2011, der Vertrag läuft aus 30.06.2011
Da muss ich mich doch nicht Arbeit suchend melden? Oder doch?
LG
Beitrag von susannea - 10.09.10 - 18:52 Uhr
Doch, scheinbar schon. Sagt zumindest die Ziege bei uns im Call Center, aber die hatg eh keine Ahnung.
Beitrag von kati543 - 10.09.10 - 22:24 Uhr
Wenn du daheim bleiben willst und dein Kind erziehen willst, mußt du dich nicht arbeitssuchend melden. Warum auch? Willst du dich teilweise oder ganz dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, musst du dich arbeitslos melden - dann solltest du die Fristen beachten.
Beitrag von susannea - 10.09.10 - 18:52 Uhr
Herzlichen Glückwunsch zu deinem unkündbaren Arbeitsvertrag bis 30.6.!
Beitrag von sandi1907 - 10.09.10 - 20:10 Uhr
