Elterngeld/Erziehungsgeld!

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Beitrag von jessy-77 - 10.09.10 - 16:11 Uhr

Hallo,

erwarte mein 2 Kind und versuche gerade mich durch das Wirrwar der Ämter zu schlagen!
Ich gehe momentan einen Minijob nach auf 288 Euro Basis nach, also habe ich schon mal Anspruch auf Elterngeld, oder? Laut Eltergeldrechner auf den Mindestsatz von 300 Euro. Jetzt frag ich mich, ob wir auch Anspruch auf Erziehungsgeld hätten#kratz. Mein Mann ist ja der Hauptverdiener und wenn ich richtig lesen kann darf er nur nicht mehr Verdienen als der ..... Bruttoeinkommen (muss ich noch errechnen!)
Geht das den überhaupt? Beides beantragen oder kann ich nur eines von Beiden beantragen#kratz. Das macht mich ganz kirre im Kopf#schwitz.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen! #herzlich

LG jessy-77

Beitrag von wemauchimmer - 10.09.10 - 16:22 Uhr

Welches Erziehungsgeld meinst Du denn?
Bundeserziehungsgeld gibt es nicht mehr, wurde Ende 2006 abgeschafft.
Landeserziehungsgeld gibts in manchen Bundesländern, die Bestimmungen sind aber von Land zu Land verschieden.

Dein Mann könnte auch Elternzeit nehmen und dann auch Elterngeld beziehen, ca. 2/3 vom Nettogehalt.

Wenn Dein 1. Kind unter 3 Jahre sein sollte, stehen Dir noch 75€ Geschwisterbonus zu.

LG

Beitrag von jessy-77 - 10.09.10 - 16:25 Uhr

Ich meine das Landeserziehungsgeld für Hessen, wenn es das noch gibt! Hab hier ein Heft wo es erklärt wird, aber steige nicht so durch#schein.

Den Gewisterbonus bekommen wir noch#winke.

LG jessy-77

Beitrag von wemauchimmer - 10.09.10 - 16:38 Uhr

Hessen kenn ich mich leider nicht aus, sowieso wir wohnen in BaWü...

Beitrag von babe2006 - 10.09.10 - 16:56 Uhr

Landeserziehungsgeld kannst du doch sowieso erst im 2ten Lebensjahr beantragen??! Also ab dem 13. LM.

Beitrag von anja570 - 11.09.10 - 01:21 Uhr

Hallo,

Du bist sehr schlecht informiert, da passt einiges nicht zusammmen, über Google finden sich so viele Infos.

Also wie schon hier geschrieben wurde, gibt es nur noch Elterngeld und nicht noch zusätzlich Erziehungsgeld. Das frühere Erziehungsgeld wurde schon 07 durch Elterngeld ersetzt. Wenn Du ein Kind unter 3 Jahren hast und somit Anspruch auf den Geschwisterbonus, müsste Dir das bekannt sein. Es kann sein, dass es beim Mindestsatz + Geschwisterbonus bleibt, lege trotzdem dem Antrag Deine Gehaltsabrechnungen bei.

Was bei einem Minijob noch wichtig ist, das Mutterschaftsgeld wird nicht über die KK gezahlt, Du hast Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210€, was beim Bundesversicherungsamt in Bonn beantragt wird. Voraussetzung ist, dass bei Beginn der Mutterschutzfrist noch das Minijob-Arbeitsverhältnis besteht, endet es früher, besteht kein Anspruch.

Landeserziehungsgeld im Anschluss an das Elterngeld zahlt nur noch:

-Bayern
-Ba Wü
-Sachsen
-Thüringen

Alle anderen BL nicht mehr, in Hessen wird keins gewährt.

LG
Anja