Landeserziehungsgeld

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Beitrag von jungemammi85 - 10.09.10 - 21:09 Uhr

Hallo,

ich blicke da nicht durch...

Folgendes: Wir wohnen in Bayern, haben also die Möglichkeit das Landeserziehungsgeld zu beantragen.

Nun, ich werde ab dem 15. Lebensmonat meiner Tochter auf 400 Euro Basis arbeiten gehen. Die Kleine geht in die Krippe. Zuschuss durch das Jugendamt ist beantragt.

Jetzt habe ich allerdings gehört, entweder Landeserziehungsgeld oder Förderung der Krippe durch das Jugendamt. Beides ginge nicht. Jetzt bin ich verunsichert.

Wir hatten Elterngeld 14 Monate beantragt.

Lg

Beitrag von anita_kids - 10.09.10 - 21:11 Uhr

Nein, beides geht nicht, da Landeserziehungsgeld nur gezahlt wird, wenn du weitherhin daheim bleibst....

Beitrag von carmeng81 - 10.09.10 - 21:53 Uhr

hallo

also ich bekomme beides. Landeserziehungsgeld bis Oktober und Zuschuss vom Jugendamt für die Tagesmutter! Kannst dich gerne mal bei mir melden.

Gruß carmen

Beitrag von fantastic-four2009 - 10.09.10 - 22:01 Uhr

Hallo

du kannst es beantrageb und auch den Zuschuss vom Jugendamt.
Falls es euch zu steht wird es auch nicht beim Jugendamt angerechnet.
Und deine Maus kannst du in die Grippe schicken.

LG

Beitrag von anja570 - 11.09.10 - 01:01 Uhr

Hallo,

in Sachsen ist es so, dass Landeserziehungsgeld nur gewährt wird, so lange das Kind häuslich betreut wird. Das wurde aber schon mehrmals kritisiert und ich finde auch, es söllte so geändert werden, dass auch Kinder die eine Kita besuchen Anspruch darauf haben.

Ich kopiere mal was, vielleicht ist es in Bayern genauso:

"Eine wesentliche Voraussetzung für das Landeserziehungsgeld ist eine eigene häusliche Betreuung. Grundsätzlich darf für das anspruchsbegründende Kind keine mit staatlichen Mitteln geförderte Kinder-tageseinrichtung oder Kindertagespflege im Sinne von § 1 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen beansprucht werden. In Ausnahmefällen ist dies jedoch möglich."

Was aber jetzt die Bedingungen für Ausnahmefälle sind, weiß ich nicht.

LG
Anja