Unterhalt gegenüber Elternteil bzw. Ex-Eheleuten...

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Beitrag von kitty1979 - 10.09.10 - 22:18 Uhr

Hallo zusammen!

Zur Vorgeschichte: Meine Eltern haben sich etwa 1990 scheiden lassen. Meine Mutter hat damals mit meinem Vater eine Vereinbarung (schriftlich beim Anwalt) getroffen, dass sie gegenseitig auf Unterhalt verzichten. Auch der Unterhalt für meinen Bruder und mich wurde immer ohne Anwälte usw. geklärt/angepasst.

So weit ich weiß sind solche Verzichtserklärungen ja hinfällig.

Nun ist es so, dass mein Vater seit bestimmt 13 Jahren keiner festen Arbeit mehr nachgeht. Sein damaliger Arbeitgeber (eine Kfz-Werkstatt) hat Insolvenz angemeldet, er hatte sein Leben lang nur in diesem Betrieb gearbeitet. Ist mit 15 von der Hauptschule ab, keine großartigen Fortbildungen und ohne Führerschein - als Kfz-Mechaniker nicht unbedingt die besten Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt. Mein Vater ist jetzt 53 Jahre alt.

Er hat seit etwa 18 Jahre eine Freundin, die dann auch arbeitslos wurde, und die Beiden leben in einer Wohnung, die Ihrem Vater gehört - ich glaube mietfrei.

Seine Lebensgefährtin hat Krebs, so wie es aussieht besteht keine Chance auf Heilung. Sie wird also sterben. Die Ärzte geben keine Prognosen über ihre Lebenserwartung.

Was passiert, wenn mein Vater auf staatliche Hilfen angewiesen ist? Ich weiß nicht, was er aktuell bekommt, wie er sein Leben finanziert, früher hat er sehr viel schwarz gearbeitet. Wer kann dazu verpflichtet werden ihm Unterhalt zu zahlen? Meine Mutter als Ex-Frau, mein Bruder und ich? Wenn ja, wie würde das Einkommen der Ehegatten berücksichtigt?

Fragen über Fragen. Noch ist sie ja da, aber man macht sich ja schon Gedanken, was dann passiert......ich denke ein Großteil des Lebensunterhaltes erhalten sie von dem Vater seiner Freundin.

Ich hoffe hier sind ein paar "Experten" unterwegs, die mir vielleicht helfen können.

Lg Nicole

Beitrag von kati543 - 10.09.10 - 22:22 Uhr

Deine Mutter ist komplett raus aus der Geschichte. Mit der Scheidung haben sie juristisch nichts mehr miteinander zu tun. Das gilt nicht für dich und deinen Bruder. Unter Umständen könnt ihr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Das Gehalt der jeweiligen Ehegatten zählt dabei nicht mit. Zusätzlich ist der Selbstbehalt auch ziemlich hoch.

Beitrag von kitty1979 - 10.09.10 - 22:29 Uhr

Hallo!

Ja, mit dem Selbstbehalt habe ich auch was gefunden, im I-net stand 1400 € bei Elternunterhalt.

Aber warum ist meine Mutter raus? Die hat eigentlich mehr Angst als ich. Ich werde ab Dezember wieder halbtags arbeiten, habe allerdings 2 Kinder und bekomme auch nur ein Brutto von etwa 850 €. Mein Bruder verdient auch nicht so wahnsinnig viel.

Ich dachte immer wegen Unterhalt können immer die Ex-Ehegatten rangezogen werden.

Beitrag von kati543 - 10.09.10 - 22:32 Uhr

Wenn sie richtig geschieden sind, dann sind sie getrennte Leute. Bei Unterhalt können die Ex-Gatten nur noch herangezogen werden, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind und ein Ex diese erzieht und daher nicht arbeiten kann.

Beitrag von kitty1979 - 10.09.10 - 22:39 Uhr

Puh, na das ist ja schön.....

Vielen Dank für Deine Auskunft!

Lg Nicole

Beitrag von kati543 - 10.09.10 - 23:36 Uhr

Allerdings war es früher tatsächlich mal so, dass man - einmal verheiratet - auch nach einer Scheidung faktisch lebenslänglich für den Ex sorgen muß. Das wurde abgeschafft.

Beitrag von kikou - 11.09.10 - 11:37 Uhr

Hallo Kati 543,

dieses Thema interessiert mich, hast du dazu (also dass man mit der Scheidung unterhaltsmässig gegenüber seinem Ex-Partner nicht mehr belangt werden kann) irgendwelche Quellen?

Danke,
gruss,
Kikou

Beitrag von ppg - 11.09.10 - 16:13 Uhr

Deine Aussage ist Quatsch - natürlich können Ex - Partner zu gegenseitigen Unterhalt herangezogen werden - auch labge lange Jahre nach Rechtskraft der Scheidung.

Das Problem, beim vorliegenden Fall ist durchaus gegeben, weil der Unterhaltsverzicht nur beim Anwalt abgegeben wurde, nicht notariell beglaubigt wurde.

Jedoch gibt es relativ hohe Freigrenzen, wollen wir hoffen, das die Mutter der TE diese nicht überschreitet.

Ute

Beitrag von liesschen_1980 - 10.09.10 - 23:17 Uhr

Hallo,
ich musste mich auch schonmal zu dem Thema schlaumachen.
Ich denke auch, Deine Mutter braucht sich keine Sorgen zu machen; es gibt zwar einen nachehelichen Unterhalt, aber in Eurem Fall wird alles schon verwirkt sein
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/eu_wann.htm
Ihr als Kinder habt tatsächlich einen hohen anrechnungsfreien Eigenanteil. Im Falle des Falles würdet ihr aber ein Schriftstück vom Amt zugeschickt bekommen. Und, obwohl nur 'Verwandte in gerader Linie' einander unterhaltspflichtig sind, werden dann auch vom Ehegatten (also Deinem Mann) die Einkommensverhältnisse abgefragt. Ob man diese Angaben allerdings zwingend machen muss, kann ich dir nicht sagen. Ich denke theoretisch nicht, die Praxis sieht anders aus... (Wir bekommen alle Jubeljahre mal so einen "Fragebogen" wegen meiner Schwiegermutter)
Google Dich mal durch, es gibt auch extra Foren zu dem Thema.
LG Anne

Beitrag von kitty1979 - 10.09.10 - 23:28 Uhr

Hallo!

Na das hört sich doch für meine Mutter gut an!


Vielen Dank für die Info!

Lg Nicole

Beitrag von manavgat - 11.09.10 - 11:16 Uhr

Deine Mutter ist raus.

Dein Bruder und Du, ihr müsstet wohl was zahlen, sofern ihr leistungsfähig seid. Allerdings sind hier die Grenzen weitaus höher gesteckt als bei Kindesunterhalt.

Im Zweifel: Anwältin fragen und Zahlungsforderungen von staatlichen Stellen auch immer anwaltlich überprüfen lassen. Mehr als 50 % sind falsch zu hoch angesetzt.

Gruß

Manavgat

Beitrag von kitty1979 - 11.09.10 - 11:39 Uhr

Hallo!

Na von mir können sie wohl kaum etwas fordern, bei nem Bruttolohn von 850 €.....mein Bruder verdient so etwa 1100 € netto. Also wird da auch nichts zu holen sein. Ich war mir nicht so sicher, ob das Einkommen meines Mannes auch herangezogen werden kann, aber wie ich gelesen habe bleibt das außen vor.

Bis jetzt ist es ja auch nur eine Befürchtung von meiner Mutter gewesen, sie hat mit meinem Vater vor ein paar Tagen telefoniert und erfahren, dass es seiner Lebensgefährtin sehr schlecht geht.

Bei anderen Verwandten würde ich da gar nicht drüber nachdenken und helfen wie ich kann, aber das ist ein spezieller Fall bei dem ich versuchen würde allen Zahlungsverpflichtunen zu entgehen ;-).

Lg und danke Nicole