Hallöchen,
mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass manche Leute hier, eine echt engstirnige Sichtweise haben, was das neue Sparpaket angeht.
Da kommen Sätze wie "...dass ein Kind nach dem anderen in die Bedürftigkeit geboren wird das kann man nicht auch noch mit 12x300 Euro Extra honorieren."
Das ist doch echt das letzte! Weiß man warum der derjenige bedürftig ist? Könnt ihr alle sehen, warum wieso weshalb irgendwas in dem leben schief gelaufen ist???
Ich finde es eine Frechheit einfach zu urteilen, ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen!
Ich für meinen Teil bin in der 30. Woche schwanger und bin "gerade einmal" 21 Jahre jung. Meine kleine war zwar nicht geplant, aber ich hätte sie NIE abtreiben lassen.
Nun bekomme ich auch ALG 2 und warum?? Weil man hier ja als AZUBI kaum gefördert wird. Da hockt man sich 4 Tage die Woche in die Berufsschule, geht 1 Tag die Woche in die Praxis und was bekommt man dafür?? NIX.. ach ja gut, dass bisschen Bafög. Ich kann froh sein, dass ich für meine Ausbildung 500 km weit weg ziehen musste in meine eigene Wohnung, so habe ich wenigstens etwas mehr bekommen, aber immer noch unter dem Mindestsatz eines ALG 2 Empfängers.
Nun bin ich Schwanger geworden.. mitten in der Ausbildung.. musste diese deshalb unterbrechen (weil ich nicht in den Kindergarten darf ohne gewissen Schutz gegen Kinderkrankheiten)
und wie steht ich da?? mit ALG2!
- aber dennoch mit Zukunft, da ich ja meine Ausbildung weiter machen werde!
So und nun nach eurer aussage ist das ja auch völlig ok, dass ich kein Elterngeld bekomme? Warum möchte ich gern wissen?!
Ihr solltet vielleicht echt erstmal überlegen, bevor ihr irgendetwas schreibt.
Lg und schönen Tag euch noch
AlG 2 - Elterngeld und eure "netten" meinungen dazu
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Beitrag von mausn89 - 11.09.10 - 17:43 Uhr
Beitrag von nightwitch - 11.09.10 - 17:48 Uhr
Hallo,
du bekommst doch dein Elterngeld. Es wird nur als Einkommen auf dein ALGII angerechnet 
Erstmal richtig informieren, bevor man meckert!
Gruß
Sandra
Beitrag von mausn89 - 11.09.10 - 17:54 Uhr
Ob man es nu garnich bekommt oder es Angerechnet wird ist doch genau das gleiche
Beitrag von nightwitch - 11.09.10 - 17:58 Uhr
Nö,
du hattest dich beschwert, dass du keins BEKOMMST... du bekommst es aber, es wird dir nur als Einkommen angerechnet.
Das ist ein Unterschied.
Wenn du nämlich kein Elterngeld bekommen würdest (also generell nicht), dann würdest du auch keins bekommen, wenn du kein ALGII mehr bekommst.
Gruß
Sandra
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.09.10 - 17:58 Uhr
Und? Es ist völlig richtig so. Wer vorher nicht gearbeitet hat, kein Elterngeld. Denn es ist eine Lohnersatzleistung.
Im übrigen bin ich auch dafür, das Hausfrauen es auch nicht bekommen sollten.
BIanca
Beitrag von mausn89 - 11.09.10 - 17:59 Uhr
Hm so gesehen habe ich aber gearbeitet auch wenn es "nur" die Ausbildung ist.
Beitrag von pollypo - 11.09.10 - 18:13 Uhr
Aber du schreibst doch selbst dass du nichts bekommen hast, außer Bafög.
Beitrag von mausn89 - 11.09.10 - 18:15 Uhr
Ich meine vom Staat....
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.09.10 - 18:30 Uhr
Und was m,einst du, kommt Bafög her?
Beitrag von pollypo - 11.09.10 - 18:32 Uhr
Ja, was glaubst du denn woher das Bafög kommt 
Richtig........... vom Staat
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.09.10 - 18:33 Uhr
Na, vielleicht wusste sie es nicht?
Beitrag von pollypo - 11.09.10 - 18:34 Uhr
Na dann weiss sie es ja jetzt
Beitrag von mausn89 - 11.09.10 - 18:34 Uhr
naja die 10 euro vom staat.. denn 390 euro musste mein vater an das Bafög amt zahlen .. da er unterhaltspflichtig is
Beitrag von windsbraut69 - 12.09.10 - 09:43 Uhr
Elterngeld wurde eingeführt, um EinkommensEINBUSSEN abzufedern.
Wer vorher kein Einkommen hatte, bzw. durch das Kind keine Einbußen hat, der hat m. E. auch kein Anrecht darauf, diese nicht vorhandenen Einbußen ersetzt zu bekommen, oder?
Ein Arbeitnehmer, der ein Kind bekommt, hat rund dreißig % weniger Geld im Elternjahr UND muß davon eine Person mehr versorgen, im ALGII-Bezug gibt es statt dessen den Regelsatz des Kindes zusätzlich zum vorherigen ALGII.
Gruß,
W
Beitrag von keks2381 - 12.09.10 - 18:09 Uhr
Gut erklärt!!!
Beitrag von sassi31 - 12.09.10 - 22:35 Uhr
So ist es.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.09.10 - 09:44 Uhr
Ach, das weist du, das dein Vater Unterhaltspflichtig ist!
Aber das der Kv es ist nicht? Komm verarsche uns nicht.
Und im übrigen ist das Eg für dich ein Geschenk obendrauf. Wir, die vorher gearbeitet haben, haben Lohneinbusen, nurmal so nebenbei.
Beitrag von windsbraut69 - 12.09.10 - 09:40 Uhr
Hast Du - Du hast aber durch Schwangerschaft und Kind jetzt im Elternjahr nicht weniger Geld als vorher, sondern - im Gegensatz zu regulär Erwerbstätigen - MEHR.
Warum soll dieses MEHR noch aufgestockt werden?
Gruß,
W
Beitrag von paddelboot-neu - 11.09.10 - 17:51 Uhr
Hi!
Hab ich dir irgendwas getan??? Du meckerst hier völlig grundlos und scherst alle über einen Kamm, obwohl du genau das hier verurteilst!
*Ich finde es eine Frechheit einfach zu urteilen, ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen!*
(nicht alle verurteilen das, was du behauptest! Und nicht alle ALG2 - Empfänger werden von allen Urbianern verurteilt! Aber du greifst hier ALLE Urbianer an! Denk mal darüber nach!)
Also, verhalte dich so, wie du es von anderen erwartest, dann wirst du auch so behandelt.
Oder motz weiter drauf los, dann wirst du auch Motze bekommen.
So ist das!
Beitrag von mausn89 - 11.09.10 - 17:55 Uhr
Ich denke aus meinem Text ist hervorgegangen, wen ich meine.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.09.10 - 17:57 Uhr
Wie, als Azubi kaum gefördert? Ich habe vor 14 Jahren meine Ausbildung gemacht und bekam ca 650 Euro Netto im 1 Lehrjahr als Krankenschwester( incl. Zuschläge)
Wiess gar nicht, was du willst. Es geht einem hier in Deutschland verdammt gut.
Und das du mit Alg II dastehst, ist deine Schuld, nicht die des Staates. Sei froh, das du überhaupt was bekommst.
Wo ist der KV? Der ist auch dafür zuständig.
Beitrag von mausn89 - 11.09.10 - 17:58 Uhr
Ich bin in der Ausbildung zur Kinderpflegerin, bzw Erzieherin. Da es eine Schulische Ausbildung ist bekommt man nichts bzw. nur Bafög, welches mit 400 euro lachhaft ist.
Zu dem KV will ich nichts sagen, da dies nicht hier hin gehört :)
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.09.10 - 18:01 Uhr
Was denn nun? Erzieherin und KInderpflegerin ist ein Unterschied. Und in dem Beruf als Kinderpflegerin wird man nie auf ein gutes Gehalt kommen.
Und was du verdienst, wusstest du vorher.
Und klar gehört der Kv mit in die Verantwortung. Den vor dem Staat ist er für den Unterhalt zuständig.
Beitrag von mausn89 - 11.09.10 - 18:03 Uhr
Ich mache erst die Ausbildung zur Kinderpflegerin (2 LJ) und im Anschluss direkt Erzieherin...
Klar wusste ich das vorher, nur nicht dass ich SS werde.. und auch nicht, dass komischerweise dann die neuen Gesetze raus kommen.
Mit dem KV meinte ich, dass es nicht hier ins Forum gehört.
Beitrag von mamavonyannick - 11.09.10 - 18:30 Uhr
"Klar wusste ich das vorher, nur nicht dass ich SS werde.. und auch nicht, dass komischerweise dann die neuen Gesetze raus kommen."
Da fällt mir spontan ein: "Hat niemand gesagt, dass es schön wird!" oder "So ist das im Leben. Es wird einem nichts geschenkt!"
m.
