ALG-Anspruch nach Landeserziehungsgeld?

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Beitrag von katjafloh - 12.09.10 - 14:21 Uhr

Hallo,

hoffe hier kennt sich einer mit ALG-Ansprüchen aus. Meine Frage:

War vor der Geburt meines 2. Kindes arbeitslos, habe aber keinerlei Bezüge vom Arbeitsamt erhalten. Bin also Hausfrau. Nun sind die 2 Jahre Elterngeld und die 9 Monate Landeserziehunggeld abgelaufen. Habe ich jetzt irgendeinen Anspruch auf ALG ? Mein Mann behauptet nämlich ich hätte durch die Kindererziehungzeit wieder Anspruch.

LG Katja

Beitrag von goldtaube - 12.09.10 - 16:27 Uhr

Dein Mann hat einerseits recht, andererseits aber auch wieder nicht.

Zitat:
Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:
...
* Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben

...
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html


Du musst also unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig (über 400 Euro) beschäftigt gewesen sein oder ALG 1 bezogen haben.

Beitrag von katjafloh - 12.09.10 - 17:56 Uhr

War vorher arbeitslos. Habe aber keine Leistungen bekommen, da mein Mann bischen zu viel verdient. Hab also keinerlei Leistungen bezogen. War also nur bis zur Geburt arbeitssuchend gemeldet.

Also, hab ich keinen Anspruch.

LG Katja

Beitrag von goldtaube - 12.09.10 - 18:06 Uhr

<<Habe aber keine Leistungen bekommen, da mein Mann bischen zu viel verdient.<<

Wenn du damals Anspruch auf ALG I gehabt hättest, hättest du es auch bekommen können, wenn dein Mann viel verdient hat. Denn beim ALG I ist das Einkommen des Partners total egal. Da könnte dein Mann Millionär sein und du würdest trotzdem ALG I bekommen.

Beitrag von katjafloh - 12.09.10 - 19:15 Uhr

Nein, auf ALG 1 hatte ich keinen Anspruch mehr, da ich ja seit dem 1. Kind nicht mehr gearbeitet habe/arbeitslos war. Ich hatte aber auch keinen Anspruch auf Hartz4, eben weil wir zu "viel" Geld auf der Kante hatten.

LG Katja

Beitrag von arkti - 12.09.10 - 23:45 Uhr

Was willst du denn jetzt? #kratz

ALG1 ist Arbeitslosengeld was man bekommt wenn man arbeitslos ist bzw wird.
Das hat rein gar nichts mit dem Einkommen des Partners zutun.

ALG2 bekommen Familien die zu wenig oder gar nichts verdienen.
Wenn der Mann genug verdient bekommt man logischerweise auch kein ALG2.

Beitrag von biene81 - 13.09.10 - 09:19 Uhr

Hast Du Dir ihre Antwort durchgelesen? Sie schreibt doch, dass sie keinen Anspruch mehr auf ALGI hatte, aber fuer ALGII war das Einkommen des Mannes zu hoch.

Beitrag von katjafloh - 13.09.10 - 09:29 Uhr

Genau, das hab ich geschrieben. Ich wollte nur wissen, ob ich durch die Kindererziehungszeit irgendwie wieder Anspruch habe, da das mein Mann behauptet hat. ;-)

LG Katja
Und Danke für Eure Antworten