ALG II als Zuschuss zum Lebensunterhalt von 1 Student + Anwärterin

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Beitrag von talena1985 - 12.09.10 - 20:54 Uhr

Mein Freund studiert im 2. Semester BWL und erhält BAföG, ich absolviere eine Beamtenausbildung im mittleren Dienst. Durch den Wegfall eines privaten Zuschusses, wird es bald sehr knapp bei uns. Wohnung, Auto (wird noch abgezahlt bis Dez. 2011), Versicherungen (u.a. private KV), Monatsticket für die S-Bahn, Nahrung etc.

Wenn wir die Berechnung im Internet richtig angegangen sind, kommt der Kinderzuschlag nicht für uns in Frage.

Haben wir evtl. Anspruch auf einen Anteil ALG II - jetzt und auch nach der Geburt?

Der ET ist voraussichtlich der 28.03.2010

Beitrag von king.with.deckchair - 12.09.10 - 21:04 Uhr

Jetzt vermutlich nicht, aber nach der Geburt könnt ihr für das Kind anteilig die Kosten der Unterkunft (also ein Drittel) sowie ALG II erhalten, wobei das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird. Elterngeld wird vermutlich für ab 2011 geborende Kinder beim ALG II ebenfalls voll angerechnet.

Beitrag von talena1985 - 12.09.10 - 21:15 Uhr

Kommt es bei der Unterkunft auf die Größe und den Preis an? Gibt es sonst irgedwelche Voraussetzungen etc., die man erfüllen muss? Höchstgrenze?

Danke schon 'mal für Deine Antwort!

Beitrag von talena1985 - 12.09.10 - 21:18 Uhr

Ergänzung: Elterngeld kommt für uns nicht in Frage, da mein Freund weiterhin studieren wird und ich meine Ausbildung beenden werde. Entweder BAföG oder Elterngeld, oder?

Beitrag von seikon - 12.09.10 - 21:24 Uhr

Bei der Wohnung gibt es Obergrenzen. In Köln sind das derzeit bei 3 Personen bis zu maximal 77 qm und 6,9 Euro Miete inkl. Kaltnebenkosten.
Also maximal 531,3 Euro Miete inkl. Nebenkosten zzgl. Heizkosten.
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit angemessen.
Als angemessen gelten derzeit in Köln 1,30 Euro/qm, also maximal 100,1 Euro Heizkosten. Macht maximal 77 qm und 631,40 Euro Warmmiete inkl. Heizkosten.

Es sind aber immer die Obergrenzen. Das heisst, wenn ihr jetzt z.B. auf 65 qm wohnt, dann kann das auch als angemessen gelten. Ihr habt keinen Anspruch auf genau diese 77 qm.

Beitrag von talena1985 - 12.09.10 - 22:01 Uhr

Wenn man die Obergrenze überschreitet, bekommt man da gar nichts oder nur einen Zuschuss bis zur Obergrenze?

Beitrag von seikon - 13.09.10 - 10:43 Uhr

Die ersten 6 Monate würdet ihr ein Drittel der tatsächlichen Kosten bekommen und die Aufforderung, die Kosten der Unterkunft zu senken.
Ihr könnt dann entweder in eine günstigere Wohnung umziehen, oder aber ihr bekommt danach nur noch maximal das, was an Miete bis zur Obergrenze angemessen wäre (bzw. bei euch ein Drittel für das Kind).

Beitrag von rotihex - 13.09.10 - 08:02 Uhr

Dein Freund sollte sich mit dem BAföG-Amt in Verbindung setzen: es gibt seitens des BAföG einen Kinderbetreuungszuschlag von 113€ als Vollzuschuß.

Zu ALG II kann ich nix sagen.

Beitrag von talena1985 - 13.09.10 - 17:13 Uhr

Ich danke Euch allen für Eure Tipps!

Eine Frage habe ich noch und zwar, wisst Ihr genau, dass uns 1/3 der Mietkosten zustehen?