Festgeldanlage noch kündbar?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von reethi - 13.09.10 - 07:00 Uhr

Hallo!

Bei mir wurde mein Festgeld fällig. Also war ich bei der Bank um das Geld neu festzulegen. Dabei hat mir die Sachbearbeiterin einen Wachstumssparvertrag angeboten und ich (in Eile) habe dem zugestimmt.
Zu Hause ist mir dann erst klar geworden, dass das eigentlich Blödsinn ist, weil das ganze im ersten Jahr gerade mal 0,25% Zinsen bringen soll und im dritten Jahr 1,5%.
Unterschrieben ist die Anlage noch nicht, die Sachbearbeiterin meinte sie ruft an, wenn sie alles fertig gemacht hat und ich unterschreiben kann.

Meine Frage: Ist das jetzt schon fest, oder komme ich da wieder raus, weil ich noch nicht unterschrieben habe. Ich würde das gerne anders festlegen.

Dankeschön!

Neddie

Beitrag von swety.k - 13.09.10 - 07:51 Uhr

Hallo Neddie,

natürlich kannst Du Dich umentscheiden, wenn Du noch nichts unterschrieben hast. Ist zwar ärgerlich für die Beraterin, weil sie die Arbeit hatte, aber es ist ja Deine Entscheidung.

Liebe Grüße von Swety

Beitrag von vwpassat - 13.09.10 - 09:37 Uhr

Warum ärgerlich für die Beraterin?

Weil der Kunde mündig ist und sich ggf. erstmal informiert, eh er in der Spasskasse irgendetwas blauäugig unterschreibt?

Ist doch mein gutes Recht, ersteinmal in Ruhe drüber nachzudenken.

Das gestehe ich meinen Kunden generell zu.

Beitrag von traumkinder - 13.09.10 - 10:28 Uhr

richtig!!!

ich lasse mich auch immer ausführlich beraten, bevor ich was unterschreibe.

denn es wird so viel mist angeboten!!! unfallversicherung mit beitragsrückgewähr zbsp!! kostet mich jährlich ein heiden geld!! wenn ich aber eine reine unfallvers. mache, ist es günstiger und effektiver!!!

die banken / vers. wollen alle nur verkaufen und beraten absolut nicht mehr kundenorientiert. ganz schrecklich...

Beitrag von kirsten007 - 13.09.10 - 11:50 Uhr

Hallo Neddie,

da sollte eigentlich drinstehen, dass Du innerhalb von 14 Tage von dem Vertrag zurücktreten kannst.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du da wieder rauskommst.

LG
Kirsten

Beitrag von bezzi - 13.09.10 - 12:29 Uhr

Das war jetzt wieder so eine Antwort, die die Welt nicht brauchte.
Da kamen schon 3 richtige Antworten, dann kamst Du ;-)

Die 14 Tage Widerrufsfrist gibt es NICHT bei Verträgen, die in (Bank-)Filialen geschlossen wurden. Unabhängig davon kam hier aber offensichtlich noch gar kein Vertrag zustande, da die Kundin noch gar nicht unterschrieben hat.

Beitrag von vwpassat - 13.09.10 - 12:46 Uhr

Von welchem Vertrag soll sie denn zurücktreten?

Lesen hilft!

Hier wurde noch NICHTS unterschrieben.