Hallo, hab mal eine Frage über das Erziehungsgeld.
Mein Mann und ich haben einen (online) shop.
wir gehen auch beide (wieder)vollzeit arbeiten. Die selbständigkeit läuft über mich als Einzelunternehmerin. Wenn ich nun schwanger werden würde bekäme ich später ja viel weniger Erziehungsgeld WEIL ich ja noch extra Einkommen hab ! Wäre es dann nicht besser die Selstständigkeit auf meinen Mann umzuschreiben ? Dann könnte ich das ganze Erziehungsgeld bekommen ? oder sehe ich das falsch ?
Hab bei so einem Erziehungsgeldrechener volgndes ausgerechnet...
Wenn ich mit dem Online Shop 6000 Euro in den 12 Monaten verdienen würde wäre mein Elterngeld nur 300 Euro im Monat anstatt 752,- , wenn ich keine Tätigkeit ausüben würde.
Selbständigkeit und Erziehungsgeld ?
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Beitrag von diefreundin2010 - 13.09.10 - 09:25 Uhr
Beitrag von sanny0606 - 13.09.10 - 10:07 Uhr
Hallo,
ich ( selbstständig) war auch vor 2 Jahren im Erziehungsjahr und bezog Elterngeld.
Ich konnte meine Praxis nicht schließen, sondern habe für meine Arbeitskraft noch eine 2. Angestellte dazu geholt.
Letztendelich hatte ich trotzdem zu viel Gewinn und hätte Elterngeld zurückzahlen müssen ( dank Steuerberater aber nicht ).
Entweder Du nimmst NUR den 300 € Sockelbetrag und läßt euer Geschäft weiterlaufen und alles was Du an Gewinn hast ist Dein und Du mußt nichts zurück zahlen oder Du läßt Deine Selbstständigkeit ruhen--> hast im Elternjahr 0 Gewinn ( kann ja alles über Deinen Mann laufen) und hast die errechneten 752 € Elterngeld
Aber bedenke, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und wird dem Einkommen des Mannes angerechnet!!!
Am besten berät Euch da euer Steuerberater!
Alles Liebe!
Sanny0606
Beitrag von lebelauter - 13.09.10 - 14:32 Uhr
also,
zunächst mal gibts kein erziehungsgeld mehr sondern elterngeld.
wenn du8 beispielsweise in deinem hauptjob netto 30.000 e verdienst und in deiner selbstständig 6000 € pro jahr, dann hast du ein einkommen von 36.000 € VOR der geburt des kindes.
geteilt durch 12 macht das 3000 € pro Monat.
wenn du NACH der geburt immernoch 6000 € durch die selbstständigkeit hast, sind das pro Monat 500 €.
elterngeld kompensiert den verdienstausfall zu 67 %.
heisst:
3000-500 = 2500
67 % von 2500 = 1675 € Elterngeld plus die 500 € aus Onlineshop.
wenn dein mann das gewerbe anmeldet, dann hast du einen verdienstausfall in diesem beispiel von 3000 €, bekommst aber nur den Höchstesatz von 1800 € Elterngeld (das ist nach oben hin gedecktelt).
alles klar?
LG
