Wenn Eltern zum Plegefall werden - wer muss zahlen?

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Beitrag von zoe0212 - 13.09.10 - 12:12 Uhr

Hallo!
Ich frage hier für eine gute Freundin. sie würde gerne heiraten, will das aber nur tun, wenn sie sich irgendwie absichern kann, nicht für Ihre Mutter aufkommen zu müssen, wenn sie ein Plegefall wird. Das hört sich jetzt erstmal sehr hart an, aber hat natürlich auch eine Vorgeschichte.
Meine Freundin kennt ihren leiblichen Vater nicht, hat einen Stiefvater, zwei Halbbrüder und natürlich ihre Mama. Seit sie 15 war musste sie arbeiten gehen um ihre Eltern zu unterstützen. Mit 18 ist sie ausgezogen und hat ihr Leben selbst in die Hand genommen. Immer wenn sie zu Besuch zu den Eltern kam, wollten die nur Geld von ihr. Heute hat sie eine 6 Jährige Tochter, die die Eltern noch nie gesehen haben. Das Interesse der Eltern fehlte. Über die Jahre hinweg wurde der Kontakt zu den Eltern immer weniger, seit 1 jahr gar keinen Kontakt mehr, nachdem meine Freundin ein langes Gespräch mit der Mutter hatte. Die Freundin bat um Kontakt, doch wenigstens mal ne Karte oder so. Die Mutter wollte nur Geld. Traurig. Jetzt würde meine Freundin also gerne heiraten. Ihr Freund und Papa der Tochter verdient sehr gut. Es geht den dreien also richtig gut, alles selbst erarbeitet. Jetzt hat sie Angst zu heiraten, da dann ja dann das Vermögen gemeinsam veranlagt wird (sie will keine Gütertrennung, denn für sich braucht sie das nicht). Sie entwickelt eine richtige Panik, dass ihre Mutter irgendwann mal zum Pflegefall wird und sie dann für sie aufkommen muss und ihr alles nimmt, was sie sich erarbeitet hat mit ihrem Mann. Sie hat einen richtigen Hass auf ihre Mutter, keinen Kontakt und zur Hochzeit wird sie auch nicht eingeladen. Kann ich verstehen, wenn die Mutter sagt, sie sei der Grösste Fehler ihres Lebens gewesen, weil sie sie nicht unterstützt finanziell....
Gibt es eine Möglichkeit, dass man nicht für seine Eltern aufkommen muss?
Sorry, lang!
Danke für Antworten

Beitrag von manavgat - 13.09.10 - 12:24 Uhr

1. Müsste sie nur mit eigenem Einkommen oder Vermögen aufkommen. Der Selbstbehalt ist hier weit höher, als bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Kind.

2. In dem von Dir geschilderten Fall wäre darüber hinaus noch zu klären, ob eine Unterhaltsverpflichtung nicht dadurch ausgeschlossen ist, dass die Mutter ihren Pflichten nicht nachgekommen ist, bzw. weil gar kein Kontakt besteht. Das müsste man aber bei einer Anwältin erfragen.

3. Unterhaltspflichten entstehen für alle Kinder sofern sie leistungsfähig sind. Da es noch Geschwister gibt, ist auch dadurch das Risiko minimiert.

Letzten Endes wäre das alles keine Grund, der gegen eine Heirat sprechen würde.

Bevor sie völlig hysterisch abdreht, wäre eine anwaltliche Beratung vielleicht ganz gut.

Gruß

Manavgat

Beitrag von zoe0212 - 13.09.10 - 13:10 Uhr

Danke für die Antwort. Sie will sich an einen Anwalt wenden, da ihre Brüder (sorry) total die Versager sind (keine Schulabschlüsse, HarztIV-Empfänger...). die ganze Familie hockt zu Hause und arbeitet nicht. Sie denkt, bei ihr ist am meisten zu holen. Da sie ein Kontroll- und Sparfreak ist, ist ihre Panik gross, etwas an jemanden abzugeben, der es ihrer Meinung nach nicht verdient hat.
Da das mit dem Anwalt ja etwas dauern kann (Termin, etc) ist sie sicher schon etwas beruhigt, wenn sie schon mal vorab einige Infos hat.