Landeserziehungsgeld BW!!!

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Beitrag von babycat - 13.09.10 - 12:17 Uhr

Hallo!

Wollte eigentlich wie bei meinem großen Sohn das Landeserziehungsgeld fürs 3. Lebensjahr beabtragen.
Jetzt lese ich das man das nur bis zum 24. Lebensmonat bekommt.

Kann ich das jetzt nur noch für 2 Monate beantragen?
Oder kann ich einen frei gewählten zeitraum vom 24.-34 Lebensmonat wählen, da es ja 10 monate gezahlt wird?

Wäre über ein wenig Hilfe sehr froh, erreiche bis jetzt leider niemanden dort.

Liebe grüße babycat

Beitrag von fantastic-four2009 - 13.09.10 - 12:56 Uhr

wie lange hattest du Elterngeld bezogen?

Also bei uns in Bayern ist es so das man Landeserziehungsgeld nch den Elterngeld bekommt. Ich bekomme es von 24 bis zum 36 Monat meiner Tochter da ich das Elterngeld splitten hab lassen.

Gruß

Beitrag von goldtaube - 13.09.10 - 13:04 Uhr

Steht doch im Antrag (Seite 1):

Zitat:
1.8
Bitte beachten Sie: Der Bezug von Landeserziehungsgeld beginnt frühestens nach Ablauf des letzten Bezugsmonats von Elterngeld und endet spätestens mit Ablauf des 22. bzw. 24. Lebensmonats. Sofern Sie sich beim Elterngeld für die verlängerte Auszahlung entschieden haben, bedeutet dies, dass Sie Elterngeld und Landeserziehungsgeld gleichzeitig beziehen können.
Beispiel: Wird von Ihnen Elterngeld bis einschließlich 13. oder 14. Lebensmonat bezogen, kann Landeserziehungsgeld frühestens
ab dem 15. Lebensmonat beantragt werden.
Zitatende
Quelle: http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/101468

Und der Hinweistext aus dem Antrag dazu (Seite 6):
Zitat:
1.8 Das Landeserziehungsgeld wird für bis zu zehn Lebensmonate des Kindes gewährt. Landeserziehungsgeld wird auf schriftlichen Antrag ab dem dreizehnten bzw. fünfzehnten Lebensmonat des Kindes gewährt, jedoch nicht vor dem Ablauf des letzten Bezugsmonats des Elterngeldes.
Haben Sie bei der Gewährung von Elterngeld von der Verlängerungsoption mit doppeltem Auszahlungszeitraum Gebrauch gemacht, gilt als letzter Bezugsmonat Elterngeld der letzte Anspruchsmonat ohne den verlängerten Auszahlungszeitraum.
Für angenommene Kinder und für Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut der annehmenden Person aufgenommen werden, wird Landeserziehungsgeld ebenfalls für die Dauer von 10 Betreuungsmonaten gezahlt, beginnend von der Inobhutnahme bis längstens zur Vollendung des neunten Lebensjahres.
Der Antrag kann frühestens ab dem 10. Lebens- / Betreuungsmonat des Kindes für volle Lebensmonate gestellt werden.
Die Erziehungsgeldleistung kann nicht auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden.
Die Zahlung kann rückwirkend höchstens für sechs Lebensmonate vor der Antragstellung erfolgen.
Zitatende
Quelle: http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/101468