Hi!
Folgender Fall:
Ehepaar seit 13 Jahren verheiratet, 2 Kinder.
Er Arzt, Praxis mit im Haus. Sie hat immer nur auf 400 € Basis gearbeitet. Die Kinder sind 10 und 5.
Er verdient eben seit Jahren ganz gut, hat das Haus finanziert usw.
Sie haben keine Gütertrennung, sondern gesetzlichen Güterstand, eben Zugewinngemeinschaft.
Sie trennt sich von ihm, hat jemanden anderen.
Sie erwartet jetzt von ihm, dass er auszieht. Sie will die Kinder behalten.
Frage: Wie ist die Situation? Bekommt sie automatisch die Kinder zugesprochen? Wieviel muss er an sie zahlen? (Dass er gut für die Kinder aufkommen will, ist selbstverständlich!)
Kann mir das jemand pauschal beantworten?
Eher nicht denke ich, aber Versuch macht kluch!
LG Simone
Scheidungsexperten gesucht
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Beitrag von 4mone - 13.09.10 - 13:27 Uhr
Beitrag von litalia - 13.09.10 - 13:57 Uhr
wenn ER das haus finanziert hat würde ICH ausziehen.
soll ER aus seinem haus ausziehen und seine praxis aufgeben oder wie stellt die dame sich das vor?
der unterhalt lässt sich einfach berechnen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.09.10 - 14:05 Uhr
Hallo
Unterhalt für die Kinder nach Tabelle, für sie nur im Trennungsjahr.
Sie muss dann wohl arbeiten gehen oder der neue muss sie finanzieren.
Ich als Mann würde ihr das Haus nicht überlassen. Zumal da ja auch die Praxis mit drin ist
Beitrag von manavgat - 13.09.10 - 14:09 Uhr
An seiner Stelle würde ich mich umgehend um einen Anwalt kümmern und wäre der Ehefrau bei der Suche nach einer angemessen Wohnung behilflich! Da sie aus der Ehe ausbricht, könnte es sein, dass sie keinen Unterhaltsanspruch hat. Für die Kinder schon und wenn sie sich bisher gekümmert hat, dann würde sie vermutlich, wenn sie nicht gerade Drogen nimmt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Den Kampf würde ich mir sparen.
Er hat die Praxis im Haus, da ist nicht einzusehen, dass er auszieht. Hatte er schon Geld vor der Ehe, dann hat sie nur Anspruch auf Zugewinn, allerdings auch durch die Praxis. Das könnte teuer werden. Schulden werden allerdings vom Vermögen in Abzug gebracht, ebenso wie Anfangschulden oder -vermögen!
Kindesunterhalt muss er und sollte er freiwillig zahlen! Ohne Mätzchen.
Ohne Anwalt würde ich hier keinen Schritt machen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von myimmortal1977 - 13.09.10 - 14:14 Uhr
So einfach ist das nicht. Eine entfernte Bekannte von mir wurde jetzt auch von ihrem Mann aus dem gemeinsamen Haus rausgeklagt, trotz Kinder, die bei ihr bleiben.
Sie lebten auch in einer Zugewinngemeinschaft, sie trennte sich, aber ohne neuen Partner, die Ehe war einfach zerrüttet.
Der Nochmann plädierte auf das Haus. Und gewann vor Gericht. Maßgeblich bei der Entscheidung war allerdings auch, dass sie das Haus hätte eh nicht weiter bezahlen können, ist noch finanziert.
Jetzt muss sie raus, bekommt Unterhalt für sich und für die Kinder. Muss aber räumlich sich was anderes suchen, was sie mit ihren Mitteln tragen kann....
LG Janette
Beitrag von kati543 - 13.09.10 - 15:18 Uhr
Also ohne Anwalt kann er sich eh nicht scheiden lassen. Von daher sollte er sich jemanden suchen, der ihn gut beraten kann.
Vor Gericht haben beide gleiche Rechte in Bezug auf die Kinder.
Das Vermögen und die Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, gehört beiden zu gleichen Teilen. Wenn das Haus während der Ehe angeschafft wurde, kann sie durchaus verlangen, dass sie da drin mit den Kindern wohnen bleiben will - nur darf sie nie vergessen, dass ihm die Hälfte gehört. Also muß sie dann Miete zahlen oder seine Hälfte abkaufen. Wenn die Kinder nicht behindert sind, sind sie bereits zu alt. D.h. er muß außer dem Trennungsunterhalt keinen Unterhalt an seine Exfrau später zahlen.
Beitrag von zwillinge2005 - 13.09.10 - 16:19 Uhr
Hallo,
zu den gesetzlichen Grundlagen wurde schon einiges gesagt.
Und dass es dumm ist "immer nur auf 400,- Euro Basis zu arbeiten" versteht sich von selbst, vor allem, wenn man beabsichtigt seinen Mann zu verlassen, der immer brav gearbeitet hat.... Das hört sich nach hässlicher Schlammschlacht an.
LG, Andrea
Beitrag von sternschnuppe215 - 13.09.10 - 17:38 Uhr
ich denke, die Mutter wird sich ein neues zu Hause mit den Kindern suchen müssen, denn der Ex hat seine Existenz in dem Haus u. zahlt es schließlich selbst ab - das braucht. Steht sie jedoch hälftig als Eigentümerin im Grundbuch, wird es darauf auslaufen, dass er ihr den Eigentumsanteil für "lau" abkaufen wird...
Ggf. wird er im Streitfall vorschlagen die Kinder bei sich zu behalten... er hat die bessere Grundlage dafür (Platz, Lebensstandard...)
Zudem wenn SIE einen neuen hat und der Ex keine Neue, wirft das vor Gericht ein schlechtes Bild auf SIE, wg der zerütteten Ehe...
Beitrag von manavgat - 13.09.10 - 21:38 Uhr
Steht sie jedoch hälftig als Eigentümerin im Grundbuch, wird es darauf auslaufen, dass er ihr den Eigentumsanteil für "lau" abkaufen wird...
Räuberpistole
Gruß
Manavgat
