Hallo Ihr lieben,
meine Frage steht ja im prinzip schon oben .....
aber kurz zur situation....
ich bin ein Neuling zwecks Führerschein wollte mir jetzt ein Auto kaufen
aber nicht zu hoch in die Versicherung einsteigen
Mein Vater(ALG II Empfänger) hat Jahrelang schon sein auto bzw ist in der Versicherung( hat nicht mehr viele %)!
Geht das rein rechtlich wenn er das Auto als Zweitwagen aufsich nimmt nur um mir den zu Hohen Einstieg in der Versicherung zu ersparen... oder bekommt er irgendwelche schwierigkeiten wenn man es Beweisen kann das er das Auto nicht für sich benutzt bzw ich den Versicherungsbeitrag selber bezahle????Oder ist das Betrug???
Ich kenn mich nicht mit der Materie aus,wäre echt nett wenn mir wer helfen kann.
Ich möchte aber bitte keine Diskussion anfangen wieso mein Vater ALG II- Empfänger ist und so... das Thema ist ja Die Versicherung...
Danke
Liebe Grüße....
Auto als 2 Wagen in Versicherung trotz ALG II???
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von keineahnung86 - 13.09.10 - 19:50 Uhr
Beitrag von vwpassat - 13.09.10 - 20:05 Uhr
Wenn die Versicherung von Deinem Konto abbucht und das Fahrzeug auf Dich zugelassen ist, seh ich da kein Problem.
Beitrag von keineahnung86 - 13.09.10 - 20:08 Uhr
ja das Fahrzeug läuft denn auf meinem Namen und soll von meinem Konto abgebucht werden also nur das mein Vater der Versicherungsnehmer oder wie man das nennt ist...
Beitrag von vwpassat - 13.09.10 - 21:09 Uhr
Ist kein Problem, er gibt Dir ja lediglich seine "günstigere" SF-Klasse.
Beitrag von manavgat - 13.09.10 - 21:35 Uhr
Du kannst Fahrzeugbesitzer sein (entscheidend ist der Brief) und Dein Vater trotzdem Versicherungsnehmer.
Da hat überhaupt keiner was mitzureden.
Gruß
Manavgat
Beitrag von parzifal - 14.09.10 - 09:17 Uhr
Wenn Fahrzeughalter (Du) und Versicherungsnehmer (Dein Vater) auseinanderfallen ist dies möglich.
Diesbezüglich müsste/sollte es auch Vordrucke bei der Versicherung geben.
Beitrag von keineahnung86 - 14.09.10 - 11:10 Uhr
was meinst du mit "auseinanderfallen"????
Beitrag von parzifal - 14.09.10 - 11:19 Uhr
Regelmäßig ist Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identisch.
Auseinanderfallen heißt also nur "nicht identisch".
Manche Versicherungen stellen sich wohl etwas an, wenn man dies begehrt.
Beitrag von keineahnung86 - 14.09.10 - 11:33 Uhr
achso,okay,danke........
na denn steht ja mein neues Auto nix mehr im wege..... danke für eure Antworten.
