Frage Nr. 1 steht oben und
2. würde ich gerne wissen, ob man auch Elterngeld beantragen kann, wenn man weiterhin seine Ausbildung absolviert.
Normalerweise sind 30 Std./Woche die Höchstgrenze, aber bei Ausbildungen und ähnlichem sei die Stundenanzahl nicht entscheidet. Ist es dann tatsächlich so, dass man sein Ausbildungsgehalt zzgl. dem Elterngeld erhält, obwohl man nicht diejenige ist, die die meiste Zeit bei dem Kind zu Hause ist?
Dann gibt es noch diese Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG.
Kann mir jemand sagen, in wie weit das alles aufeinander angerechnet wird etc.?
Vielen Dank schon 'mal für Eure Hilfe!!!
Elterngeld für Partner (Student) ohne Abzug von BAföG?
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Beitrag von talena1985 - 13.09.10 - 19:56 Uhr
Beitrag von dasthes - 13.09.10 - 20:10 Uhr
Also meines Wissens, bekommst man auch als Student Elterngeld, auch wenn man sein Kind in die Kita bringt.
LG thes
Beitrag von talena1985 - 13.09.10 - 20:16 Uhr
Danke, aber auch ohne, dass das BAföG gekürzt wird? Suche schon im Internet alles ab, aber 100%ige Antworten finde ich noch nicht...
Beitrag von susannea - 13.09.10 - 20:59 Uhr
Als Student gibts 300 Euro, obs allerdings beim Bafög angerechent wird weiß ich nicht! Dürfte aber eigenltich momentan nicht sein!
Beitrag von talena1985 - 13.09.10 - 21:01 Uhr
Danke!
Weiß es jemand genau? Bitte auch die anderen Fragen nicht übelesen
Beitrag von susannea - 13.09.10 - 21:02 Uhr
Die andenre Fragen sind doch beantwortet. Egal wieviel du studierst gibts 300 Euro Elterngeld. Wer das beantragt könnt ihr entschieden. Bei zwei Studenten gibts aber nur insgesamt 12 Monate!
Beitrag von talena1985 - 13.09.10 - 21:13 Uhr
Ich selber bin Anwärterin im mittleren Dienst. Somit könnte mein Freund 12 Monate und ich 2 Monate Elterngeld beziehen, richtig?
Gerne würde ich noch wissen, ob ich dann auch die 300 € bekomme oder 67 % meines Nettos der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Ich denke, die 67 % bekommt man nur auf das Gehalt, was wegfällt. Wenn ich also vorher 40 Std. gearbeitet habe und nach der Geburt nur noch 30, bekomme ich 67 % des Nettogehaltes der reduzierten 10 Stunden, oder?
Beitrag von talena1985 - 13.09.10 - 21:15 Uhr
Wie ist es aber in der Ausbildung, da in dem Fall die Stunden ja nicht ausschlaggebend sind?
Beitrag von susannea - 13.09.10 - 21:16 Uhr
Genau, 67% der Differenz und auch nur wenn bei dir was wegfällt gibts 12+2 Monate.
Allerdings bekommst du ja auch nur 10 und einige Tage Elterngeld, weil du ja vorher Mutterschaftsgeld erhältst!
Beitrag von talena1985 - 13.09.10 - 21:21 Uhr
Stimmt, ich würde 10 Monate bekommen und da bei uns beiden nichts wegfallen wird, ist es wohl am sinnvollsten, wenn mein Freund die 12 Monate beantragt, oder?
Beitrag von susannea - 13.09.10 - 21:25 Uhr
Wenn bei euch beiden nichts wegfällt, dann gibts mit dem Mutterschaftsgeld zusammen nur 12 Monate, egal wer es beantragt!
Beitrag von talena1985 - 13.09.10 - 21:34 Uhr
Alles klar, danke Dir 
Evtl. wird vom Nebenjob etwas wegfallen, aber das wird sich erst noch zeigen.
Beitrag von rotihex - 14.09.10 - 01:24 Uhr
Als Student bekommt man 67% des letzten Gehaltes, sofern man einen Nebenjob ausübt oder aber 300€, wenn man eben keinen Nebenjob hat.
Man darf weiterstudieren ungeachtet der Stundenzahl.
Elterngeld wird grundsätzlich beim BAföG angerechnet, allerdings bleiben 300€ anrechnungsfrei. Dazu gibts 113€ Kinderbetreuungszuschlag.
Falls noch Fragen sind such ich gerne mal meine alten Bescheide raus
Beitrag von susannea - 14.09.10 - 07:37 Uhr
Ob man ihn hat oder nicht beim Nebenjob ist egal. Wichtig ist, ob man ihn nach der Geburt noch ausübt oder nicht!
Und hier ist keine Einkommensverlust da.
Also gibts 300 Euro und die sind anrechnugnsfrei!
Übrigens zählt man dann mit Einkommen auch nicht als Student in der Berechungen ;)
Beitrag von talena1985 - 14.09.10 - 10:19 Uhr
Prima, glaube, ich habe jetzt alles verstanden. Ansonsten melde ich mich noch 'mal.
Danke! Danke! Danke!
