Hallo,
kann mir mal jemand verraten was das nun genau heißt? Sonst stand da immer mit wie viel Geld wir rechnen können bei den letzten malen nun ist es nichtmehr der Fall aber es hat sich bei uns nichts verändert bsi auf das ich schwanger bin!
Und kann man irgendwo betriebliche Altersvorsorge unterbringen in dem Antrag?
Höchsteinkommengrenze 1.148 €
zu berücksichtigendes Elterliches Einkommen 1.130 €
Der Kinderzuschlag soll Hilfebedürftigkeit von Familien nach dem Sozialgesetzbuch II vermeiden. Wenn der Bedarf der Familie im Sinne des SGB II mit dem vorhandenen Einkommen der Familienangehörigen gedeckt ist, besteht eine solche Hilfebedürftigkeit nicht. Dann wird kein Kinderzuschlag gezahlt. Nach Ihren Angaben errechnet sich für Ihre Familie ein Bedarf von 1.285 Euro, dem zu berücksichtigende Einkünfte aller Familienangehörigen von 1.314 Euro gegenüberstehen.
LG
Bianca
Frage zum Kinderzuschlagrechner
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Beitrag von bibi2709 - 13.09.10 - 20:22 Uhr
Beitrag von sabeto21 - 14.09.10 - 14:39 Uhr
hi,
versuch mal diesen Rechner: http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
Da kann man auf Seite 3 auch Beiträge zur Altersvorsorge angeben.Bei uns hat der angegebene Betrag fast gestimmt,war nur ein minimaler Unterschied,jedoch zu unseren Gunsten .
LG Saskia
