Hallo!
Hab mal eine Frage zum Thema Elternzeit:
Und zwar habe ich am 09.10.2005 ein Kind bekommen und Elternzeit bis zum 08.10.2008 beantragt.
Nun habe ich aber während dieser Elternzeit am 22.04.2008 das 2. Kind bekommen, wo die Elternzeit bis zum 21.04.2011 laufen würde.
Habe ich nun Anrecht auf Elternzeit bis zum 21.04.2011 oder sogar bis zum 08.10.2011, weil ich vielleicht die restliche Elternzeit des 1. Kindes hinten dranhängen kann?
Habe mal im Elternzeitgesetzz gelesen, aber irgendwie verstehe ich das nicht so ganz...
Danke schon mal für eure Antworten.
Marita
Wie lange geht die Elternzeit?
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Beitrag von kaltefinger75 - 14.09.10 - 11:00 Uhr
Beitrag von gr202 - 14.09.10 - 11:36 Uhr
Deine Elternzeit geht bis zum 21.04.2011. Der Rest der ersten EZ verfällt.
Hättest Du z.B. beim 1. Kind nur 2 Jahre genommen und das 3. Jahr aufgehoben, hättest Du, mit Zustimmung Deines AG, diese Jahr noch hinten dran hängen können.
Gruß
GR
Beitrag von kaltefinger75 - 14.09.10 - 11:53 Uhr
Hab ich wohl Pech gehabt...
Hätte fürs 1. Kind aber keine Betreuung gehabt bis zur Geburt des 2. Kindes, war also gezwungen, das 3. Elternjahr dranzuhängen.
Und wie ist das, wenn ich fürs 2. Kind ab dem 22.04.2011 keine Betreuung hab (erst ab August 2011) und ich beim alten Arbeitgeber nicht mehr arbeiten möchte wegen Teilzeit und weil Betriebsstätte deshalb zu weit weg (60 km)? Kann mir der AG zum 21.04.2008 kündigen, so dass ich mich arbeitslos melden kann? Wird mir die KV dann vom Amt gezahlt?
Gruß
Marita
Beitrag von nusch - 14.09.10 - 11:56 Uhr
Wenn Du Deinen bestehenden Vertrag nicht mehr erfüllen kannst, wirst Du wohl selbst kündigen müssen, was zunächst eine dreimonatige Sperre für ALGI nach sich zieht.
Beitrag von hellokittyfan-07 - 14.09.10 - 13:08 Uhr
na ich würde nicht selbst kündigen sondern sprich mit deinem AG vielleicht lässt er sich drauf ein dich zu kündigen.
lg.nicole
Beitrag von cat_t - 14.09.10 - 13:04 Uhr
Hallo MArita 
Du kannst die fehlende EZ des 1. Kindes bid zum 3. Jahr, die Dir durch die Geburt des zweiten Kindes erstmal verloren ging, (max 1 Jahr, bei Dir ca. 3 1/2 Monate, die zeit vom 22.04.08-08.10.08) mit Zustimmung des AG übertragen und damit an den 21.04.2011 anhängen.
Einen Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Google unter "Elternzeit" und "kurze Geburtenfolge". In den Broschüren vom Bund wird darauf eingegangen.

Sanne
, die das bereits gemacht hat
Beitrag von seikon - 14.09.10 - 14:06 Uhr
Das hängt von deinem Arbeitgeber ab. Du hast die Möglichkeit bis zu 12 Monate Elternzeit aufzusparen und auf später zu übertragen. Dazu hättest du quasi die Elternzeit vom ersten Kind mit der Geburt des zweiten Kindes unterbrechen müssen und beim AG beantragen müssen, dass er die verbleibende Elternzeit hinten anhängt.
Das kannst du auch jetzt noch beim AG beantragen. Aber er muss sich nicht darauf einlassen. Wenn er sich weigert, dann musst du mit dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes wieder anfangen zu arbeiten, oder kündigen.
